Grundbuchamtsauskunft

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Marilyn82

#1

25.10.2007, 10:42

Hallo,

kann mir jemand sagen, wie ich an die Infos, wie Gemarkung, Blatt-Nr., Flurstück usw. eines Grundstückes komme? Ohne diese Angaben bekommt man ja keine Auskunft vom Grundbuchamt!?
Bob

#2

25.10.2007, 10:45

Bei uns bekommt man auch Auskunft wenn man nur den Eigentümernamen kennt. Man muss aber halt wie immer ein berechtigtes Interesse nachweisen. Ansonsten über das Katasteramt versuchen.
Jupp03/11

#3

25.10.2007, 10:46

Du brauchst nur den vollständigen Namen des Eigt. und die Lage des Grundstücks, dann erhälst du GB-Auszug, sofern berechtigtes Interesse nachgewiesen wird.
Kimmy

#4

25.10.2007, 10:47

:zustimm Name und Anschrift sind ausreichend.
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Bino
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#5

25.10.2007, 10:47

Ja, du kriegst alle anderen Daten über das Katasteramt. Manchmal stellen die sich quer, das liegt dann aber m. E. daran, dass die gerade keine Lust haben.
Erzähle es mir - und ich werde es vergessen;
zeige es mir - und ich werde mich erinnern;
lass es mich tun - und ich werde es behalten.
(Konfuzius)

Bild hallo hallo halloooooo Bild
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Lena
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#6

25.10.2007, 10:48

Entweder vom Eigentümer oder übers zuständige Katasteramt. Da musst du halt die genaue Straßenbezeichnung wissen.

Normalerweise kann man aber auch beim Grundbuchamt einen Auszug anfordern wo man als Angaben angibt:
XYStraße 14 in Musterdorf
Eigentümer: Hans Müller...

Bei Wohnungseigentum ist es halt schwieriger, vorallem wenn jemand mehrere Wohnungen gleichzeitig besitzt...
Liebe Grüße
Lena

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Marilyn82

#7

25.10.2007, 10:49

Ich hab die Anschrift und den Namen des Eigentümers. ICh bekomme so keine Auskunft!
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#8

25.10.2007, 10:49

Wir nutzen meistens nur den Namen des Eigentümers und die genaue Anschrift des Grundstückes, der Wohnung. Dann noch ein berechtigtes Interesse an der Auskunft und schon bekommt man den Grundbuchauszug vom GBA.
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Marilyn82

#9

25.10.2007, 10:50

Berechtigtes Interesse haben wir natürlich auch nachgewiesen. Trotzdem nicht! Vielleicht ist es auch nur in Dresden so, dass die sich sooo quer stellen!?
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#10

25.10.2007, 10:56

Geht es denn um eine Mietsache und Ihr braucht die Auskunft für den Mieter oder geht es um eine ZV-Sache mit Vollstreckung in der TE eines Wohnungsbesitzers oder um die ZV in ein Grundstück?
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