Fristberechnung ??

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Sandra B
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#1

15.10.2007, 21:05

Hallo ihr lieben,

ich habe mal eine Frage:

Wir haben vom Gericht ein Schreiben erhalten zur Stellungnahme eine Frist von 1 Monat. Uns zugestellt wurde das Schreiben am 14.09.2007 . Ablauf wäre also der 14.10.2007 der Frist. Jetzt ist es so, dass der 14.10.2007 ein Sonntag war. Worauf legt man nun die Frist auf den Freitag 12.10.2007 oder auf Montag den 15.10.2007?????

Wenn man das auf Montag legt ist die Frist doch abgelaufen oder???? Ich habe sie auf den 12.10. den Freitag gelegt.

Was meint ihr dazu????

Liebe Grüße Sandra
StineP

#2

15.10.2007, 21:06

Bei Monatsfristen der Tag danach.. Montag also. Ich lege sie immer ein paar Tage früher. Aber nur weil Chef nicht immer der schnellste ist
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Ciara
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#3

15.10.2007, 21:09

(1) Für die Berechnung der Fristen gelten die Vorschriften des Bürgerlichen Gesetzbuchs.

(2) Fällt das Ende einer Frist auf einen Sonntag, einen allgemeinen Feiertag oder einen Sonnabend, so endet die Frist mit Ablauf des nächsten Werktages.


(3) Bei der Berechnung einer Frist, die nach Stunden bestimmt ist, werden Sonntage, allgemeine Feiertage und Sonnabende nicht mitgerechnet.
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StineP

#4

15.10.2007, 21:12

Sag ich doch =) Montag ist richtig. Auch wenn man denkt, dass man die Frist dann verpatzt
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Sandra B
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#5

15.10.2007, 21:13

hallo stine,

also wäre der Freitag auch nicht falsch gewesen ????

Meine Chefin hat schon wieder gesagt, dass die Frist falsch notiert gewesen war. Zum Fragen war auch dort niemand in der Kanzlei.

Ich habe ihr aber schonmal gesagt, dass ich in meinem Ausbildungsbetrieb keine Fristberechnung machen musste, da mein damaliger Chef Post immer ziemlich gleich bearbeitet hat daher kam man nie dazu Fristen zu notieren.

liebe grüße an stine
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Ciara
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#6

15.10.2007, 21:13

Mir wurde es in der SChule so beigebracht, das ein Fristende nicht auf einen Sonntag, Sonnabend oder Feiertag fallen darf, aber ein Fristbeginn
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StineP

#7

15.10.2007, 21:15

Liebe Grüße auch an Ciara, die dir extra einen Auszug aus dem § 222 ZPO gezogen hat. Solltest du deiner Chefin mal vorlegen. Sind Grundlagen, die ein RA wissen MUSS
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Ciara
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#8

15.10.2007, 21:23

Das sollte ein RA wirklich wissen.

Am Freitag hättest du sie zwar früher notiert als nötig. Aber lieber zur früh, als zu spät.
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Sandra B
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#9

15.10.2007, 21:28

liebe liebe Grüße an ciara, danke.

Aber he ich habe die Frist notiert. :| Ich habe sie auf den Freitag notiert, da ich dachte, dass der Montag der 15.10.2007 dann die Frist vorbei gewesen sei.Ich dachte dann leg die mal auf den Freitag den 12.10.2oo7 und so war das auch. Ich hbe die auf den Freitag gelegt und nun hieß es es sei falsch gewesen.

Aber ich denke nun lieber ein Tag zu früh fertig haben anstatt zu spät. Hätte ich es auf den Montag gelegt und wäre es zu spät hätte ich große Probleme. Es kontrolliert auch niemand mehr. Die liest sich ja nicht mal die Post durch erst wenn ein Fristablauf am letzten Tag da ist wird die Sache aus dem Poststapel rausgekramt und bearbeitet.

@ ciara,
lieber zu früh statt zu spät vorallem wenn ich mir dabei nicht sicher bin
StineP

#10

15.10.2007, 21:30

Lieber zu früh als zu spät. Da hast du recht.. Ätzende Chefin!
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