JuraXX pleite?

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Baer70
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#91

30.06.2007, 13:54

Also, "arbeitssuchend" kannst Du dich immer melden - auch wenn Du z.B. einfach den Job wechseln willst. Dann kannst Du bei der Arbeitsagentur auch Erstattungen für Bewerbungskosten etc. beantragen.
Insolvenzgeld gibt es für max. 3 Monate - d.h. wenn der Arbeitgeber für 3 Monate keine Kohle mehr überwiesen hat. Ich kenne viele Fälle, in denen Leute 6 Monate und auch noch länger ohne Gehaltszahlung gearbeitet hatten und dann gab von der Insolvenzgeldstelle nur die Gehälte für die letzten 3 Monate.
Falls der Arbeitgeber nicht von sich aus kündigt, solltest Du auf jeden Fall mit den Leuten von der Arbeitsagentur reden. Wenn die Bescheid wissen, genehmigen die in aller Regel eine Eigenkündigung ohne Sperrzeit. Und die erklären Dir dann auch das weitere Vorgehen.

Gruß,
Jörg
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schneeflocke
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#92

30.06.2007, 15:14

Ich habe im Radio gehört, dass ehemalige JuraXX Anwälte in Eigenregie die Kanzlei weiter betreiben wollen, es wurden auch 2 Städte genannt diesbezüglich.....

Was passiert eigentlich mit den ganzen Mandaten? Die gehen doch sicherlich an die örtlichen Anwälte? Oder?
Gina

#93

30.06.2007, 22:10

@luccimaus: Ich würde an deiner Stelle unbedingt bei euch in der Geschäftsleitung auftauchen und fragen, wie es mir dir weitergeht. Ich hatte in meiner ersten Erziehungszeit auch das Problem, dass sich die Kanzlei in Wohlgefallen auflöste. Ich hab mir auf jeden Fall ein Arbeitszeugnis geholt, bevor sich keiner mehr zuständig gefühlt hätte.

Und arbeitssuchend melden musste dich ohnehin. Wie lange haste denn noch Elternzeit? Spätestens ab da musst du sowieso gemeldet sein, damit du Arbeitslosengeld bekommst.

Lass dir ne vernünftige Kündigung geben, damit alles seine Ordnung hat.

Ich wünsch dir alles Gute für die Zukunft und genieß die Zeit mit deinem Kleinen zu Hause, auch wenn es jetzt schwieriger ist, wenn man nicht weiß, was danach kommt: Kopf hoch!
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luccimaus
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#94

01.07.2007, 01:07

Hallo Ciara!
Weißt du denn, ob ich INsolvenzausfallgeld bekomme wenn ich selbst kündige? Oder gibts dann auch die sogenannte "Sperre"?
Gruß
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luccimaus
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#95

01.07.2007, 01:09

Hallo an Alle!
Vielen lieben Dank für eure ganzen Ratschläge! Werde sie mir alle zu Herzen nehmen und dann nächste Woche mal die ARGe aufsuchen. Werde euch informieren, zu was mir die ARGE geraten hat.
Nochmals 1000 Dank
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#96

01.07.2007, 09:43

luccimaus hat geschrieben:Hallo Ciara!
Weißt du denn, ob ich INsolvenzausfallgeld bekomme wenn ich selbst kündige? Oder gibts dann auch die sogenannte "Sperre"?
Gruß
Wenn der Arbeitgeber dir in den letzten Monaten kein Geld gezahlt hat kannst du auch Insolvenzausfallgeld beantragen und bekommst keine Sperre.
Da das ausbleiben des Gehaltes ein Grund ist um keine Sperre zu bekommen.

Meine Mutter hat das auch gerade erst gemacht (sie arbeitet nicht bei Juraxx, geht aber auch überall)
Wer Dag for Dag sin Arbeit deit und jümmers op sin Posten steiht, und deit dat got und deit dat gern, der darf sich ok mal amüseern
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Grübchen
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#97

08.08.2007, 10:10

Hab nicht alle Seiten lesen können und weiß daher nicht wie der Stand hier ist. Ich habe heute morgen nur durch ZUfall im der Zeitschrift "Anwaltreport" 4/2007 einen Bericht über Juraxx gelesen. Bei Interesse Faxnummer an meine PN ich schicke das dann rüber.
LG Grübchen
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#98

08.08.2007, 10:43

@ Mr. Black:
Ich weiß nur, dass einer unserer Gegner von einer RAin bei JURAXX vertreten wurde und diese uns im April ihre neuen Kommunikationdaten, gültig ab dann und dann, gesandt hat.
Mit mir kann man Pferde stehlen ... aber morgen bringen wir sie zurück :!:
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Nasenbär
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#99

08.08.2007, 11:47

Vorsicht vor falscher Auskunft von Arbeitsamt:

Bekannter hat das gleiche Problem - AG zahlt kein Gehalt; also geht er zum Arbeitsamt - ihm wurde empfohlen die Arbeit niederzulegen (muss schriftlich dem AG mitgeteilt werden) und nicht zu kündigen. Während dieser Zeit hat ihm das Arbeitsamt nun einen Teil Geld bezahlt und sich dies parallel wohl vom AG zurückgeholt.

Im Falle einer Insolvenz - so stellt sich nun heraus - werden diese Zahlungen auf das InsO-Ausfallgeld aber angerechnet. Hätte er gleich richtig gekündigt, dann hätte er Arbeitslosengeld erhalten und parallel dazu aber vollen Anspruch auf das 3-monatige Ausfallgeld. Nun wird er wohl nur noch einen Teil des Geldes erhalten.
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luccimaus
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#100

10.08.2007, 11:28

Bin jetzt Arbeitslos gemeldet. Aber an das Geld werde ich wohl so schnell nicht kommen.
Für die Berechnung muss ich eine Arbeitsbescheinigung des Arbeitgebers vorlegen. Haha wie witzig. Also bin ich mit diesem Vordruck zum Insolvenzverwalter gegangen, da er dies ja alles betreut. Er wird dass sofort an Herrn .... weiterleiten. Wie witzig nur, dass die Firma gar nicht mehr existiert - so wirklich. Bis zum heutigen Tage habe ich ja noch nicht mal eine Kündigung. Trotz mehrfacher Nachfrage. Von einem Endzeugnis mal gar nicht zu reden. Auf jeden Fall wird das Ausfüllen des Scheines ca. 8 Wochen brauchen! Halloooooo?? Wovon soll ich leben?
Bei der Krankenkasse haben die mich auch überhaupt nicht abgemeldet.
Ich finde das alles soooooo Blöd.
Man wird für etwas bestraft, wofür man eigentlich gar nichts kann. Einmalig.
(Sorry aber musste meinem Frust mal freien Lauf lassen)
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