Seite 6 von 6

Verfasst: 06.07.2007, 17:29
von beast
Also wir haben an die Gegenseit bislang auch alle nur einfach geschickt. Bis sich dann mal nen Rechtsanwalt beschwert hat, dass wir das ja alles nur einmal schicken würden und dann auch noch per Fax. Der hat sich dermaßen aufgeregt über sonnen "Kleinscheiß" :baeh

Ans Gericht ging immer alles mit begl. Abschrift und Abschrift.

Naja nach diesem "Anschiss" meinte mein Chef dann: "wenn sie dran denken, schicken sie die Sachen dann halt 2x raus"

LG und schönes Wochenende!!!!!

Verfasst: 06.07.2007, 18:02
von No.Me.
Bei SS an die Gegenseite kenn ich es auch nur, eine einfache Abschrift beizufügen. Bei Faxen wird nur das Original durchgeschickt. Man kann sich aber auch anstellen! Bei Klagen ist ja klar, begl. und einf. Abschrift.

Verfasst: 06.07.2007, 18:06
von Brillenschlange
Also bei uns ist es immer!! so, dass der Gegner die Abschrift für Mdt. mitbekommt. Ich finde es ja auch doof, wenn wir das Schreiben oder den SS nur einmal bekommen. Ich finde auch, dass sich das einfach kollegialerweise schon gehört.
LG

Verfasst: 06.07.2007, 18:17
von beast
Bei uns landen viele Abschriften auch einfach mit dem Original in der Akte weil das der Mandant gar nicht bekommen. Ist halt nur praktisch wenn mans dem dann zur Kenntnisnahme schicken soll dann braucht mans nicht erst noch kopieren.

LG

Verfasst: 06.07.2007, 18:17
von Gast
Wir machen das so, wie wir gerade lustig sind. Mal mit Kopie für den gegn. Mandanten, mal ohne. Ist es gerade stressig in der Kanzlei, dann schicke ich keine Kopie, sonst müsste ich ja ständig neues Papiert in meinen Drucker füllen :wink: Wir faxen aber eh fast alles. Da stellt sich die Frage eigentlich gar nicht.

Wie gesagt "eigentlich", denn wir haben einen Gegner, dessen Anwältin (bzw. die Angestellten) alles 2x faxt, damit wir auch ja eine Kopie für unseren Mandanten haben. Aber die handhaben es nicht so, dass sie es erst einmal durchfaxen und es danach einfach nochmal aufs Fax legen. Neiiiin, das wär ja zu logisch! Sie drucken es 2x aus und faxen das dann am Stück durch! Verstehen tu ich diese Logik aber nicht, da sie dann ja zwei Exemplare haben und wohl kaum alle Schreiben doppelt in die Akte heften und dann wohl das Duplikat vernichtet wird. Naja, mir egal, ich muss den Käse wenigstens nicht mehr kopieren :lol:

Verfasst: 06.07.2007, 18:23
von beast
Also wenn ich was doppelt schicke dann drucke ich das auch 2x aus und schicke das dann auch in einem mal durch. Aber naja das mache ich auch nur wenn ich zeit und lust habe, ansonsten sollen die sich das eben selber kopieren :wink:

dann müssen die halt selber mal was tun :zunge

LG an alle

Verfasst: 06.07.2007, 18:29
von Hannah
also wir schicken alles an RAe in doppelter ausfertigung,
ans gericht kopiere ich die anlagen, die der andere ra bekommt, so gut wie möglich auf vor- und rückseite.

Verfasst: 06.07.2007, 18:36
von anwaltsliebling
Ciara hat geschrieben:Du meinst also ihr schickt nur einf. Abschriften mit??
Ja ... und es hat sich auch noch nie jemand (weder Gericht noch gegn. Anwalt) beschwert, was mich ja doch ein wenig wundert. Na ja, aber ob es da eine Formvorschrift gibt??

Verfasst: 06.07.2007, 19:08
von Ciara
Ich hab nur das hier gefunden

§ 169 II ZPO

(2) Die Beglaubigung der zuzustellenden Schriftstücke wird von der Geschäftsstelle vorgenommen. Dies gilt auch, soweit von einem Anwalt eingereichte Schriftstücke nicht bereits von diesem beglaubigt wurden.