Ich habe das Problem auch gerade. Gott sei Dank kennt meine Kollegin den Freund der Schuldnerin und weiß, wo sie arbeitet. Habe daher einen PfüB machen können. Das hat mir das ganze andere Heckmeck erspart
Meine Frage ist jetzt aber: Was habe ich für eine Handhabe, wenn die Schuldnerin sich nicht abgemeldet hat? Auf der ersten Seite hieß es ja mal Anzeige. Aber meiner Kenntnis nach ist es "nur" eine Ordnungswidrigkeit. Weil mich die Schuldnerin sehr geärgert hat, möchte ich ihr jetzt gerne noch etwas Ärger machen und diesbezüglich auch hinterherhaken, auch wenn das unsere Anwaltsgebühren ja auch nicht zwangsläufig zurückbringt ... aber das ist es mir Wert.
Weiß jemand, welche rechtliche Grundlage es gibt und wo ich eine entsprechende Meldung machen kann? Bei dem Einwohnermeldeamt, wo sie zuvor gemeldet war bzw. es immer noch ist? Erst der Gerichtsvollzieher teilte nach Nachbarschaftsbefragung mit, dass die Schuldnerin verzogen ist.
Schuldner unbekannt verzogen
- Mariposa2
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Die Schuldnerin wurde vom Einwohnermeldeamt selbst als unbekannt verzogen abgemeldet, so dass die dort wohl nichts Weiteres unternehmen. Ich habe jetzt einen PfüB an die Arbeitgeberin gemacht. Wenn von dort irgendwo eine neue Adresse zu ermitteln ist, werde ich der Stadt das so mitteilen. Vielleicht machen die dann was. Ansonsten kann ich die Untätigkeit verstehen, weil die Stadt ohnehin weiß, dass unsere Mandantin verschuldet ist und wohl ohnehin nicht zahlen kann.Phuul hat geschrieben:Danke schön
Habe jetzt eine "Anzeige" ans Einwohnermeldeamt, welches laut § 10 MG NRW zuständig ist, gefertigt. Mal sehen, was daraus wird .
Na ja, Versuch macht kluch
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Ich habe einen Schuldner, der sich seit 2 Jahren durch Nichtummelden jeglichen Zwangsvollstreckungsmaßnahmen entzieht.
Ich würde gern die öffentliche Zustellung der Ladung beantragen, meine Frage ist hierzu:
Gibt es dafür ein Formular und erhalte ich nach Ablauf der Frist (wie lange?) auch die Drittschuldnerauskünfte?
Vielen Dank.
Ich würde gern die öffentliche Zustellung der Ladung beantragen, meine Frage ist hierzu:
Gibt es dafür ein Formular und erhalte ich nach Ablauf der Frist (wie lange?) auch die Drittschuldnerauskünfte?
Vielen Dank.
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- AliceImWunderland
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Du meinst ein Formular für die Beantragung der öffentlichen Zustellung? Nein, hierfür gibt es kein Formular. Es ist ein formloses Schreiben.
Drittschuldnerauskünfte???? Du möchtest wohl einen Pfüb beantragen? Du weißt, wo der Drittschuldner seinen Wohn/oder Geschäftssitz hat? Dann brauchst du doch keine öffentliche Zustellung zu machen. Eine Zustellung des Pfübs beim Drittschuldner reicht für die Rechtswirksamkeit der Pfändung völlig aus. Eine Zustellung an den Schuldner ist nicht erforderlich.
Oder weißt du nicht, wo sich der Drittschuldner befindet und willst an diesen eine öffentliche Zutellung machen?
Drittschuldnerauskünfte???? Du möchtest wohl einen Pfüb beantragen? Du weißt, wo der Drittschuldner seinen Wohn/oder Geschäftssitz hat? Dann brauchst du doch keine öffentliche Zustellung zu machen. Eine Zustellung des Pfübs beim Drittschuldner reicht für die Rechtswirksamkeit der Pfändung völlig aus. Eine Zustellung an den Schuldner ist nicht erforderlich.
Oder weißt du nicht, wo sich der Drittschuldner befindet und willst an diesen eine öffentliche Zutellung machen?
Warum ist am Ende des Geldes noch so viel Monat übrig?!
Ich habe kein Whatsapp und ich werde auch keins bekommen. Ich stehe auf Datenschutz und bin voll Threema.
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Entschuldigung, habe mich falsch ausgedrückt. Ich meinte natürlich die Auskünfte vom Finanzamt, Rentenversicherung usw.AliceImWunderland hat geschrieben:Du meinst ein Formular für die Beantragung der öffentlichen Zustellung? Nein, hierfür gibt es kein Formular. Es ist ein formloses Schreiben.
Drittschuldnerauskünfte???? Du möchtest wohl einen Pfüb beantragen? Du weißt, wo der Drittschuldner seinen Wohn/oder Geschäftssitz hat? Dann brauchst du doch keine öffentliche Zustellung zu machen. Eine Zustellung des Pfübs beim Drittschuldner reicht für die Rechtswirksamkeit der Pfändung völlig aus. Eine Zustellung an den Schuldner ist nicht erforderlich.
Oder weißt du nicht, wo sich der Drittschuldner befindet und willst an diesen eine öffentliche Zutellung machen?
Wie lange hängt denn der Gerichtsvollzieher die Ladung für den Schuldner aus?
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Danke für die schnelle Hilfe, jetzt werde ich den Antrag mal schreiben.Pitt hat geschrieben:Im Regelfall einen Monat (§ 188 ZPO).
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