Rechnungsnummernvergabe

In dieses Forum gehören alle Themen, die keinem anderem Forum zugeordnet werden können.
Kai
Foren-Praktikant(in)
Beiträge: 20
Registriert: 04.04.2006, 14:27
Beruf: ReNo
Software: RA-Micro
Wohnort: Berlin

#41

05.04.2006, 12:43

Na wieso, es gibt ja nur ein Original mit einer Rechnungsnummer. RS bekommt ja nur Kopie.
Andreas

#42

05.04.2006, 12:45

Da weiß ich ehrlich, mangels praktischem Test, nicht, ob die RSV'n mitspielen, wenn man ihnen nur eine einfache Kopie der Rechnung einreicht.

Tun sie ?
Kai
Foren-Praktikant(in)
Beiträge: 20
Registriert: 04.04.2006, 14:27
Beruf: ReNo
Software: RA-Micro
Wohnort: Berlin

#43

05.04.2006, 12:48

Meines Erachtens müssen sie es, da Mandant ja Kostenschuldner ist. Und bisher hat sich bei mir noch keine RS beschwert.
Benutzeravatar
Mia
Forenfachkraft
Beiträge: 228
Registriert: 14.03.2006, 13:45

#44

05.04.2006, 12:49

Wieso bekommt die RS nur eine Kopie? Die braucht doch die Rg im Original, hatte ich immer gedacht? :?:

Meine Güte, ist das alles kompliziert geworden. :laber
Gast

#45

05.04.2006, 12:54

Hallo Mia,

nein, braucht sie nicht, weil nur der Mdt. als Auftraggeber Adressat einer RE sein kann.

Die RSV braucht "nur" eine "Kostenaufstellung", um die sie ja den Mdt. freizustellen hat, dafür braucht sie keine RE, es reicht eine Kopie der an den Mdt. adressierten RE, auch wenn die im Original dann gar nicht raus geht. :wink:
Kai
Foren-Praktikant(in)
Beiträge: 20
Registriert: 04.04.2006, 14:27
Beruf: ReNo
Software: RA-Micro
Wohnort: Berlin

#46

05.04.2006, 12:54

Nein. Mandant muss selbst wenn er keine Kosten zu tragen hat die Originalrechnung bekommen. RS oder Dritte bekommen nur Kopie
Gast

#47

05.04.2006, 13:13

Hallo Kai,

ich will da jetzt nicht um des Kaisers Bart streiten, natürlich ist die Original-RE für den Mdt., nur wenn der z.B. ne Privatperson ist, braucht er ja keine und bei teilweiser Erstattung durch Dritte, muss natürlich auch der vorsteuerabzugsberechtigte Mdt. eine bekommen. Wenn aber die Kosten vollständig durch Dritte gedeckt sind, was soll er dann noch mit einer RE? Er kann ja keine Vorsteuer mehr abziehen. Wohl gemerkt, nur bei vollständigem Ausgleich durch Dritte.

Ach, übrigens:

Bloß keine zwei RE (für Nettobetrag bzw. Ust) mit zwei RE-Nrn. Da wird das FA die Ust zweimal haben wollen!!! Es reicht e i n e RE mit e i n e r RE-Nr.

Wer die dann ausgleicht (teils die Rechtsschutzversicherung, teils der Mandant), ist doch egal. Nochmals: eine RE darf n u r an den Auftraggeber adressiert sein. Bei allen anderen "Rechnungen" handelt es sich umsatzsteuerrechtlich nicht um Rechnungen, sondern um Kostenaufstellungen, also eine reine Zusammenstellung der angefallenen Kosten.

Ich hoffe Andreas, du gibst mir da recht, wenn du noch mal in das Manuskript schaust.
Benutzeravatar
Kathy
Kennt alle Akten auswendig
Beiträge: 828
Registriert: 02.01.2006, 11:29
Beruf: Verwaltungsangestellte
Wohnort: Hirschau
Kontaktdaten:

#48

05.04.2006, 13:17

Also ich schicke die Originalrechnung an den Mandanten und eine Zweitschrift der REchnung an die RS und hatte noch nie Beschwerden deswegen.
MfG Kathy

If you wanna be a Hippie put a Flower in your Pipi
(Mein Papa)
Andreas

#49

05.04.2006, 13:19

Ich gebe zu meiner Schande zu, noch gar nicht dazu gekommen zu sein, reinzuschauen :oops:

Der Tag dürfte ruhig ein paar Stunden mehr haben :krank

Aber irgendwann wird's auch gelesen :D
Kai
Foren-Praktikant(in)
Beiträge: 20
Registriert: 04.04.2006, 14:27
Beruf: ReNo
Software: RA-Micro
Wohnort: Berlin

#50

05.04.2006, 13:35

Also ich habe das so in einem Seminar gelernt, dass die Originalrechnung an den Mandanten gehen MUSS. Auch dann wenn die Kosten komplett durch Dritte gedeckt sind. Wenn die RS schon einen Teil gezahlt hat, kann man die Zahlung ja auch direkt in der Rechnung schon abziehen so dass nur noch die SB oder die USt offen ist. Aber zwei Rechnungen oder zwei Rechnungsnummer sind difinitiv falsch.

Sollte ich jetzt völlig daneben liegen?
Antworten