darf ich unterschreiben?

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Jennifer88
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#41

09.05.2008, 13:42

Sway hat geschrieben:jap, denke ich ist auch besser, obwohl ich die ebs jetzt nicht unterzeichnet hätte, ggf. hätte ich bei dem schuldner geschrieben, dass es maschinell ist und auch ohne u-schrift gültig ist?!
Hier weiß ich das man diese Klausel in Rechtsanwaltsberufen nicht gebrauchen darf und das Schreiben damit unwirksam ist. Man darf auch keine Sachen unterschreiben die eine Rechtsfolge haben wie z.B Klagen etc.
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Pepsi
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#42

10.05.2008, 22:01

ohne jetzt alles gelesen zu haben: was soll es für einen Sinn haben EBs i.A. zu unterschreiben wenn Chefe es noch gar nicht gesehen hat?!?
Pölchen

#43

12.05.2008, 21:25

Also EB´s, Schreiben an Gericht (außer Sachstandsanfragen etc) unterschreibt mein Chef. Schreiben an Mandanten oder Gegner (Aufforderung, Mahnung o.ä.) unterschreibe ich nach Rücksprache mit "n.D.
v." = nach Diktat verreist.
Nauja

#44

12.05.2008, 23:11

Pepsi hat geschrieben:ohne jetzt alles gelesen zu haben: was soll es für einen Sinn haben EBs i.A. zu unterschreiben wenn Chefe es noch gar nicht gesehen hat?!?
Dann lies doch bitte zuerst den Tread!
Es stand eine Frage im Raum, diese wurde beantwortet :arrow: FERTIG!
rosa

#45

12.05.2008, 23:19

also, da ICH ja die fragestellerin war, wollt ich nur mal in den raum werfen, dass mein chef seit 2 monaten zurück ist aus dem urlaub und meinetwegen hier zumindest nicht weiter diskutiert werden muss.... eigentlich wurde auch alles AUSFÜHRLICH beantwortet, danke dafür nochmal auf diesem wege ;)

von mir aus
:closed
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Pepsi
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#46

12.05.2008, 23:37

ich wollte nur darauf hinweisen, dass das EB den Empfang dokumentiert, nicht den Eingang.. das wissen anscheinend einige immer noch nicht
Nauja

#47

12.05.2008, 23:40

Pepsi:

Dann schreib das doch einfach ;) anstatt nur zu fragen, "was hat es für einen Sinn"...
Davon abgesehen, ist dies hier wirklich schon geklärt worden.
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