Gesetzesgrundlage für faire ReNo-Löhne

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Andreas

#41

13.11.2007, 12:48

Hier steht was... Statistisches Bundesamt, offizieller geht es wohl nicht!
Der regelmäßig gezahlte Bruttostundenverdienst von Voll- und Teilzeitbeschäftigten im Produzierenden Gewerbe und im Dienstleistungsbereich liegt in den neuen Bundesländern mit durchschnittlich 13,02 Euro bei 71,5% der Stunden­verdienste im Westen (18,21 Euro). Dies zeigen vorläufige Ergebnisse des Statistischen Bundesamtes für das zweite Quartal 2007 aus der neuen vierteljährlichen Verdienst­erhebung.
Bürofachkraft, weiblich, Durchschnittsverdienst bei 40h/W. - ca.: 2.800,00 € !!
Bürofachkraft, männlich, Durchschnittsverdienst bei 40h/W. - ca.: 3.600,00 € !!

Nimmt man mal ganz wohlwollend an, das seien 14 Gehälter (!), sind das:

Bei Frauen : 2.400 € brutto monatlich
Bei Männern: 3.085 € brutto monatlich

Da erzähl mir noch einer, es wäre unangemessen hoch, daß RAe als Grundgehalt 1.000 € weniger zahlen als der deutsche Durchschnittslohn einer/eines Büroangestellten.

Ich glaub', es muß was passieren.
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#42

13.11.2007, 13:39

Gut, das vereint aber "Bürofachangestellte" unabhängig von Art und Umfang der Tätigkeit, finanziellem Background des Arbeitgebers, Qualifikation, Erfahrung und und und des Arbeitnehmers etc. pp.
Jedoch: Die entsprechende Rechtsprechung des BGH ist für das Gericht obsolet. Beim BGH handelt es sich um ein von Parteibuch-Richtern (..) dominierten Tendenzbetrieb, der als verlängerter Arm der Reichen und Mächtigen allzu oft deren Interessen zielfördernd in seine Erwägungen einstellt und dabei nicht davor zurückschreckt, Grundrechte zu mißachten, wie kassierende Rechtsprechung des BVerfG belegt.
- LG Stuttgart, Urteil vom 12.06.1996, Az: 21 O 519/95 -
Andreas

#43

13.11.2007, 13:46

Daher mein Zusatz :
Andreas hat geschrieben:Da erzähl mir noch einer, es wäre unangemessen hoch, daß RAe als Grundgehalt 1.000 € weniger zahlen als der deutsche Durchschnittslohn einer/eines Büroangestellten.
:wink:
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#44

13.11.2007, 13:50

Andreas hat geschrieben: Nimmt man mal ganz wohlwollend an, das seien 14 Gehälter (!), sind das:

Bei Frauen : 2.400 € brutto monatlich
Bei Männern: 3.085 € brutto monatlich

Da erzähl mir noch einer, es wäre unangemessen hoch, daß RAe als Grundgehalt 1.000 € weniger zahlen als der deutsche Durchschnittslohn einer/eines Büroangestellten.

Ich glaub', es muß was passieren.
Ich fände es schon sehr wohlwollend, von 13 Gehältern auszugehen, denn 14 sind eigentlich ausgestorben. Niemand, den ich kenne, egal in welchem Beruf, bekommt 14!! Wenn man also von 13 Gehältern in Bezug auf die Zahlen ausgeht, wird der Unterschied noch krasser!! :evil:
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#46

13.11.2007, 14:06

Das sind zaghafte Empfehlungen, herausgehend aus Umfragewerten. Was wichtiger wäre, wäre eine verbindliche Angabe, ab wann die Entgelte als unagemessen zu betrachten wären.
Jedoch: Die entsprechende Rechtsprechung des BGH ist für das Gericht obsolet. Beim BGH handelt es sich um ein von Parteibuch-Richtern (..) dominierten Tendenzbetrieb, der als verlängerter Arm der Reichen und Mächtigen allzu oft deren Interessen zielfördernd in seine Erwägungen einstellt und dabei nicht davor zurückschreckt, Grundrechte zu mißachten, wie kassierende Rechtsprechung des BVerfG belegt.
- LG Stuttgart, Urteil vom 12.06.1996, Az: 21 O 519/95 -
Andreas

#47

13.11.2007, 14:11

@Master24:

Dennoch ein guter Link und eine erste Orientierungshilfe, die man der BRAK mal unter die Nase halten könnte, zusammen mit der Frage, wie sie in Anbetracht von § 26 II BORA zu Kanzleien bzw. RAen stehen, die diese genannten Beträge deutlich unterschreiten.

In diesem Merkblatt hat schließlich die Anwaltschaft höchstselbst die (ungestellte) Frage beantwortet, was sie für angemessen erachtet.
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#48

13.11.2007, 14:20

Die Frage der Angemessenheit ist damit nicht geklärt. Lediglich lapidar darauf abzustellen, was den Durchschnitt darstellt, stellt doch mitnichten gleichzeitig die Anforderungen an die Angemessenheit einer Sache dar.

Dann wäre der nächste Schritt zu handeln.
Zuletzt geändert von Master24 am 13.11.2007, 14:26, insgesamt 1-mal geändert.
Jedoch: Die entsprechende Rechtsprechung des BGH ist für das Gericht obsolet. Beim BGH handelt es sich um ein von Parteibuch-Richtern (..) dominierten Tendenzbetrieb, der als verlängerter Arm der Reichen und Mächtigen allzu oft deren Interessen zielfördernd in seine Erwägungen einstellt und dabei nicht davor zurückschreckt, Grundrechte zu mißachten, wie kassierende Rechtsprechung des BVerfG belegt.
- LG Stuttgart, Urteil vom 12.06.1996, Az: 21 O 519/95 -
Andreas

#49

13.11.2007, 14:24

Wie schon mal gesagt, kann ich nicht "ganz offiziell" direkt an die BRAK rantreten, aus verschiedenen Gründen, die du denk' ich kennst und nachvollziehen kannst.

Ein Schreiben auf FoReNo.de-Briefpapier mit Hinweis auf unsere Mitgliederzahl, daß sicher einige ReNo-Mitglieder dabei sind etc. an den RENO-Bundesverband mit der zarten Aufforderung, aktiv zu werden, sollte aber drin sein. Mal schauen, daß ich das heut' Abend rauskriege.
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#50

13.11.2007, 14:41

Master24 hat geschrieben:Die Frage der Angemessenheit ist damit nicht geklärt. Lediglich lapidar darauf abzustellen, was den Durchschnitt darstellt, stellt doch mitnichten gleichzeitig die Anforderungen an die Angemessenheit einer Sache dar.

Dann wäre der nächste Schritt zu handeln.
Dem stimme ich zu.
Der Durchschnitt beinhaltet nämlich auch die wenigen unter uns, die relativ viel verdienen, weil sie in den wenigen wirklich großen Kanzleien arbeiten. (Es gibt da in Hamburg so eine, nach letztem Stand mit 42 ! Anwälten. Die bezahlen natürlich entsprechend.)
Wir müssen uns schon darüber einig sein, dass eben der Durchschnitt zu wenig Gehalt bekommt.

Im übrigen würde mich mal interessieren, wer bzw. wo befragt wurde. Es hat ja auch immer stark was mit den Orten und den dort benannten "Ballungsgebieten" zu tun.
[i][b]LG
Cora[/b][/i]

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