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Verfasst: 12.09.2007, 08:37
von Pepsi
aber da nützen dir dann die höheren Geschäftswerte auch nichts, wenn du sowieso nur U-Begl, machst, haste ja die BEschränkung der max Gebührenhöhe drin

PS: ich wusste gar nicht, dass man auch n anderen GW nehmen darf?

Verfasst: 12.09.2007, 08:43
von Kordu
Na ja! Meistens (fast immer) macht man ja auch den Entwurf! Und schon gibt's mehr Kohle!

Verfasst: 12.09.2007, 08:45
von Pepsi
Ortrun hat aber geschrieben, dass er eben meistens nur ne U-Begl macht

und wie ist das mit den Werten nun, ich dachte es gibt nur 2.000/3.000 weiß den genauen Wert jetzt nicht mehr

Verfasst: 12.09.2007, 10:04
von skugga
@ airstream: Bloß nicht! Geh mir weg! Mir reicht ja schon mein eigener Verein...

Verfasst: 12.09.2007, 10:26
von Gast
@Pepsi
Ja klar, mit Entwurf, so wie Kordu schrieb.

Verfasst: 13.09.2007, 10:33
von Gina
Ja, würd mich aus aktuellem Anlass auch mal interessieren... Will ja nicht gleich am Anfang in irgendwelche dummen Fallen treten.... Gibt es leicht verständliche und nicht sooooo umfangreiche Kommentierungen zum Vereinsrecht?

Verfasst: 13.09.2007, 11:33
von skugga
Sieh oben, Gina; das Buch ist auch für Nicht-Fachleute gut verständlich und nicht soooo sonderlich dick.

Verfasst: 13.09.2007, 18:00
von Gina
:patsch Da hatte ich was überlesen... :lol: Werd mir das mal beschaffen. Hoffe ja irgendwann auf großen Vereins-Zuwachs, da muss man ja gewappnet sein. ;-)