Habe mich heute vorgestellt, aber....

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mellimaus
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#31

17.07.2007, 16:51

Preußi hat geschrieben: Welcher Chef macht das denn???
Stell dir vor, dass hatte ich schon mehr als einmal und dass heißt nich, dass man nich sagen darf, was man für Vorstellungen hat. Kann ich doch trotzdem, vielleicht findet man dann eher ein Mittelding, womit beide Seiten zufrieden sind

oder man lehnt gleich ab...
Gina

#32

17.07.2007, 19:40

Ich hätte ja zumindest gesagt, dass ich Seminare besucht hab und dass ich mich weitestgehend fit in RVG und ZV fühle, derzeit jedoch selbstredend die praktische Erfahrung fehlt (aus bekannten Gründen, sonst wäre ich ja kein Wiedereinsteiger).

Ich hab mich in den beiden Erziehungszeiten immer auf dem Laufende gehalten - so dass ich auch die vielen Veränderungen im ZV-Bereich Anfang 1999 zumindest theroetisch mitbekommen hatte und diese dann beim Re-Start nur noch in die Praxis umsetzen musste (die Kollegin, die mich in der Zeit vertreten hat, hat nix mitbekommen und wollte dem GVZ Gerichtskostenmarken für die EV-Abnahme andrehen :roll: z.B.)


Wenn ich im Vorstellungsgespräch sage, dass ich nicht fit bin in meinem Handwerk, krieg ich den Job natürlich auch nicht. 8)

Vielleicht beim nächsten Mal ein bisschen anders rangehen? Nicht böse sein, aber zumindest ist der Eindruck deines Eingangsthreads nicht unbedingt positiv.
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Katie
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#33

17.07.2007, 21:47

Preußi hat geschrieben:Welcher Chef macht das denn???

Dein Chef sagt Dir, Du bekommst 700 EUR netto und Du bist unzufrieden und traust Dich nicht, das auszusprechen und bewirbst Dich heimlich weiter.

Wir fragen die Leute auch, was für Gehälter sie sich vorstellen und der mit den besten Qualifikationen, die wir uns auch leisten können, den nehmen wir dann.
Ich hatte dieses Problem letztens auch. Ich hasse das, wenn die Arbeitgeber einfach nicht damit rausrücken. Ich versuche die dann damit zu kriegen, daß ich ihnen sage, daß sie doch eine Vorstellung davon haben müssen, was sie ausgeben wollen für die Arbeit, die sie gemacht haben wollen (oh, tolles deutsch, sorry).
Na ja, wie gesagt, war ich letztens auf bei einem Vorstellungsgespräch (übrigens die erste Annonce bezüglich einer Rechtsfachwirtin). Tja, sie wollten zwar nicht sagen, was sie bezahlen wollen, doch sie haben mir gesagt, bei welchem Betrag ihre Zähne anfangen zu knirschen (ihr versteht was ich meine). Ich hatte das Vergnügen, gleich zwei von der Sorte vor mir zu haben, der erste nannte einen Betrag und die andere sagte dann gleich nochmal 500,00 € weniger.
Pech, daß meine Gehaltsvorstellung das war, wo bei dem ersten die Zähne geknirscht haben :lol:. Und den habe ich auch genannt.

Sie wollten mich dann noch auf 30 Stunden drücken, doch das war bei mir nicht drin.

Und das Ende vom Lied war dann, daß ich logischerweise den Job nicht bekommen habe (hätte ihn auch gar nicht gewollt). Doch das beste war die Begründung: ich hätte dem Anforderungsprofil nicht entsprochen (Profil: viel Arbeiten für wenig Geld). Einfach unglaublich, oder?
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skugga
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#34

17.07.2007, 22:38

@ Katie: Oh, wie bekannt mir das vorkommt...

Im Zuge meiner Stellensuche letztens durfte ich mich von einer 2-Mann-Kanzlei im Chor vorheulen lassen, wie besch...eiden ihre jetzige Angestellte doch sei und dass die gar nix könne (zu Anfang hatten sie allerdings erzählt, die hätten sie selbst ausgebildet - aha...) und dass sie nun unbedingt eine so qualifizierte und langjährig tätige Kraft wie mich wollten. Und dann kam die schöne Frage nach dem Gehaltswunsch. Da ich bislang für 25 Stunden knapp 1.000,00 EUR verdient habe, nannte ich dann (auch unter Berücksichtigung der Tatsache, daß ich da knapp doppelt so hohe Kosten für den ÖPNV gehabt hätte) meinen Wunsch: 1.100,00 EUR. Damit war das Gespräch dann auch beendet.

Die Absage kam dann mit der Begründung schriftlich hinterher, man suche derzeit niemanden... Oh Mann!

Hey, wenn man ne eierlegende Wollmilchsau haben möchte, dann sollte man sie auch entsprechend bezahlen!
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#35

18.07.2007, 09:10

@Katie und skugga

natürlich haben eure evtl. zukünftigen Arbeitgeber eine Vorstellung, was sie ausgeben möchten.

Wenn man seine eigenen Gehaltsvorstellungen jedoch "zu hoch" ansetzt, dann besteht die Gefahr, wenn der Arbeitgeber dann zu wenig zahlt, daß man schneller wieder weg ist, als dem Arbeitgeber lieb ist. Natürlich soll die Bezahlung gerecht sein und man sollte davon sicherlich leben können. Aber wenn die Gehaltsvorstellung des Arbeitgebers und der Angestellten nicht zusammenpassen und extrem (€ 500,00 finde ich schon ziemlich viel) von einander abweichen, dann muss man sich weiter umgucken. Das ist doch für alle Beteiligten nur fair.

Bei einer Differenz von € 100,00 trifft man sich vielleicht in der Mitte, aber bei € 500,00 ist die Mitte für beide Seiten "schmerzhaft" ...........
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Katie
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#36

18.07.2007, 21:14

Ich wollte ja damit sagen, daß die Arbeitgeber eine Vorstellung haben, jedoch immer vom Bewerber wissen wollen, was die verdienen wollen. Das ist sowas von ätzend.

Das mit den 500,00€ hast Du glaub ich bißchen falsch verstanden. Mein Gespräch hatte ich mit 1 RA und einer RAin (von der gleichen Kanzlei). Und die Schmerzgrenze der BEIDEN lag um 500,00 € auseinander. Tja, man sollte sich wohl vorher schon mal einig sein, oder?
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#37

18.07.2007, 21:57

doxy123 hat geschrieben::zustimm es ist echt was anderes ein Seminar zu besuchen und das dann in der Kanzlei anzuwenden.
Ich habe jetzt den ganzen Thread nicht gelesen, aber:
Wenn man den Führerschein bestanden hat, lernt man auch anschließend erst das richtige Fahren anhand der Praxis.

Bei Gericht ist das nicht anders: FH-Studium gemacht, Examen geschafft und dann ab in die Praxis. Und was ist? 90 % der Theorie kann man gleich wieder vergessen, und das, was man in der Praxis braucht, hat man nicht beigebracht bekommen und muss sich das selbst hart erarbeiten. So ist nun mal das Leben und wenn dann jemand einen Wiedereinsteiger haben will, ist es lächerlich, den aktuellen Wissensstand vorauszusetzen.

Ich pflege zu nur 2 Rechtsgebieten eine eigene kleine Rechtsprechungsdatei und bin damit nahezu täglich beschäftigt, weil laufend etwas Neues oder Anderes dazu kommt. Das scheint im Falle stein die Suchende wohl irgendwie nicht geschnallt zu haben. Wenn die weiterhin auf so einem Level Forderungen stellt, wird das wohl ein Fall von "KVG" sein...
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#38

18.07.2007, 22:06

@ Preußi: 500 Öcken mögen ja viel sein - allerdings haben aus meiner Sicht Arbeitgeber einen Vogel, die eine Alleskönnerin suchen, die ihnen in 25 Stunden pro Woche den gesamten Laden schmeißt, aber dafür allerhöchstens 1.000 Euronen brutto hinlegen wollen. Sorry, aber da muß ich leider konstatieren, daß da jemand ein klein wenig den Bezug zur Realität verloren hat - und das war in diesem Falle nicht ich.
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stein
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#39

18.07.2007, 23:24

So ist nun mal das Leben und wenn dann jemand einen Wiedereinsteiger haben will, ist es lächerlich, den aktuellen Wissensstand vorauszusetzen.
Danke 13 !!!
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Gast

#40

19.07.2007, 16:02

Bei Gericht ist das nicht anders: FH-Studium gemacht, Examen geschafft und dann ab in die Praxis. Und was ist? 90 % der Theorie kann man gleich wieder vergessen, und das, was man in der Praxis braucht, hat man nicht beigebracht bekommen und muss sich das selbst hart erarbeiten. So ist nun mal das Leben und wenn dann jemand einen Wiedereinsteiger haben will, ist es lächerlich, den aktuellen Wissensstand vorauszusetzen.

Ich pflege zu nur 2 Rechtsgebieten eine eigene kleine Rechtsprechungsdatei und bin damit nahezu täglich beschäftigt, weil laufend etwas Neues oder Anderes dazu kommt. Das scheint im Falle stein die Suchende wohl irgendwie nicht geschnallt zu haben. Wenn die weiterhin auf so einem Level Forderungen stellt, wird das wohl ein Fall von "KVG" sein...
Ich glaube aber trotzdem, daß es einen Unterschied macht, ob sich dann tatsächlich ein Wiedereinsteiger bewirbt, oder jemand, der tagtäglich mit diesen Dingen zu tun hat und über dieses Wissen auch verfügen sollte. Es geht nicht darum ob man alles super genau beherrscht, aber die Grundlagen sollten vorhanden sein.

Dieses Wissen würde ich dann auch voraussetzen, wenn jemand sich bei mir auf eine Wiedereinsteigerstelle bewirbt.

Ein Wiedereinsteiger ist für mich jemand, der z.B. aus dem Babyurlaub kommt und wirklich gerade so mitbekommen hat, daß es Änderungen gab. Bewerber wie stein, die aber nun aus einem laufenden Arbeitsverhältnis eine Bewerbung losschicken, sind für mich keine Wiedereinsteiger.
@ Preußi: 500 Öcken mögen ja viel sein - allerdings haben aus meiner Sicht Arbeitgeber einen Vogel, die eine Alleskönnerin suchen, die ihnen in 25 Stunden pro Woche den gesamten Laden schmeißt, aber dafür allerhöchstens 1.000 Euronen brutto hinlegen wollen. Sorry, aber da muß ich leider konstatieren, daß da jemand ein klein wenig den Bezug zur Realität verloren hat - und das war in diesem Falle nicht ich.
Ich denke hier werden mal wieder Äpfel mit Birnen verglichen. Eine super ausgebildete Kraft wird sich wahrscheinlich schnell selbst finanzieren und auch dementsprechende Gehaltsforderungen stellen können. Wenn wir aber hier von jemandem sprechen, der gerade so in der Lage ist einen ZV-Auftrag auszufüllen, denke ich, daß dieser Betrag doch ziemlich hoch gegriffen ist.

Stein, Du hast mir leider meine Frage nicht beantwortet. Wofür die € 900,00???
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