Rechnungsnummernvergabe

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Andreas

#31

21.03.2006, 18:54

Nachdem sowieso kein Direktanspruch gegen die Rechtsschutzversicherung besteht (gibts nur bei Haftpflichtfällen, ich glaube, es war § 7 PflVg ?), ist es eh falsch, eine Rechnung direkt auf die RSV auszustellen.

Die gehört auf den Mandanten ausgestellt, und damit ist sowieso klar, daß eine Rgnr. draufgehört.
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Kathy
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#32

22.03.2006, 09:59

Mein Chefchen hat mir da grad was zum lesen gegeben und ich finde ihr solltet daran teilhaben.

Nach dem Motto "geteiltes Leid ist halbes Leid"

www.brak.de/seiten/pdf/aktuelles/steuerteil4.pdf
MfG Kathy

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Andreas

#33

22.03.2006, 11:00

Danke für den Link :D

Gleich mal lesen.
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Mia
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#34

05.04.2006, 11:53

Ich bräuchte mal eure Hilfe, bin im Stress und habe leider keine Zeit, lange zu gucken, wie es geht.
Also ich habe hier eine Rechnung; die (eigentlich) eine Vorschussrechnung ist. Die Rechnung will ich an die RS schicken. Der Mandant ist vorsteuerabzugsberechtigt und hat eine Selbstbeteiligung zu zahlen.
Mein Chef will eine Rechnung an die RS machen, in der als Summe genau das stehen soll, was die RS zahlen muss (also ohne MWST und ohne SB). Der Mandant soll auch die Rechnung bekommen, in der auch als Summe steht, was er genau zahlen muss (MWST+SB). Was nun?? :titanic Ich kann doch keine zwei Rechnungen stellen, oder?
Andreas

#35

05.04.2006, 11:59

Doch, zwei Rechnungen. Ausgewiesen werden darf aber jeweils nur die USt., die für den entsprechenden Zahler relevant ist, also aus dem von ihm zu zahlenden Betrag.

Beide Rechnungen würde ich auf den Mandanten ausstellen.
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Mia
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#36

05.04.2006, 12:06

Sorry, ich verstehe dich leider nicht. Soll ich bei der Rechnung an die RS die MWST nicht berechnen und die SB abziehen und eine Rechnung an den Mdt. machen, in der nur die MWST plus sie SB stehen? Mit 2 Rechnungsnummern?
Andreas

#37

05.04.2006, 12:23

Hallo,

sorry, habe etwas zu schnell geantwortet.

RG 1 an RSV:

Nettogebühren
- Selbstbeteiligung
= Endbetrag

Keine USt angeben

Rg 2 an Mdt :
Normale Gebührenabrechnung
- NETTO an RS abgerechneten Betrag
aber voller USt-Ausweis drin

Also die Summe aus SB + voller USt muß den Endbetrag von RG 2 ergeben.

Und ja, mit zwei Rechnungsnummern.
Kai
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#38

05.04.2006, 12:37

Sorry aber das sehe ich anders.
Man darf meines Erachtens nur EINE Rechnungsnummer vergeben.
Ich würde einfach eine komplette Rechnung schreiben und dann jeweils im Anschreiben angeben was jeder zu zahlen hat. Da ist glaube ich am einfachsten. Und die Originalrechnung muss an den Mandanten gehen.

Andere Meinungen?

L.G. aus Berlin
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Mia
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#39

05.04.2006, 12:39

:thx Jetzt habe ich es auch verstanden. Mein Chef will bei der Rg an die RS keine Rg-Nummer vergeben. Geht das denn? :?:

Irgendwie habe ich heute so ein Tag, an dem mein Kopf nicht so richtig funktioniert. :bahnhof
Andreas

#40

05.04.2006, 12:42

Dann würdest du ja aber die gleiche Rechnung doppelt ausfertigen, was wiederum m.E. nicht ok ist :wink:

Es ginge höchstens, daß man jeweils "1. Ausfertigung - für Rechtsschutzvers." und "2. Ausfertigung - für Mandant" draufschreibt. Dann könnte das F-Amt einem (wahrscheinlich) nix.
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