Nachdem sowieso kein Direktanspruch gegen die Rechtsschutzversicherung besteht (gibts nur bei Haftpflichtfällen, ich glaube, es war § 7 PflVg ?), ist es eh falsch, eine Rechnung direkt auf die RSV auszustellen.
Die gehört auf den Mandanten ausgestellt, und damit ist sowieso klar, daß eine Rgnr. draufgehört.
Rechnungsnummernvergabe
- Kathy
- Kennt alle Akten auswendig
- Beiträge: 828
- Registriert: 02.01.2006, 11:29
- Beruf: Verwaltungsangestellte
- Wohnort: Hirschau
- Kontaktdaten:
Mein Chefchen hat mir da grad was zum lesen gegeben und ich finde ihr solltet daran teilhaben.
Nach dem Motto "geteiltes Leid ist halbes Leid"
www.brak.de/seiten/pdf/aktuelles/steuerteil4.pdf
Nach dem Motto "geteiltes Leid ist halbes Leid"
www.brak.de/seiten/pdf/aktuelles/steuerteil4.pdf
MfG Kathy
If you wanna be a Hippie put a Flower in your Pipi
(Mein Papa)
If you wanna be a Hippie put a Flower in your Pipi
(Mein Papa)
Ich bräuchte mal eure Hilfe, bin im Stress und habe leider keine Zeit, lange zu gucken, wie es geht.
Also ich habe hier eine Rechnung; die (eigentlich) eine Vorschussrechnung ist. Die Rechnung will ich an die RS schicken. Der Mandant ist vorsteuerabzugsberechtigt und hat eine Selbstbeteiligung zu zahlen.
Mein Chef will eine Rechnung an die RS machen, in der als Summe genau das stehen soll, was die RS zahlen muss (also ohne MWST und ohne SB). Der Mandant soll auch die Rechnung bekommen, in der auch als Summe steht, was er genau zahlen muss (MWST+SB). Was nun?? Ich kann doch keine zwei Rechnungen stellen, oder?
Also ich habe hier eine Rechnung; die (eigentlich) eine Vorschussrechnung ist. Die Rechnung will ich an die RS schicken. Der Mandant ist vorsteuerabzugsberechtigt und hat eine Selbstbeteiligung zu zahlen.
Mein Chef will eine Rechnung an die RS machen, in der als Summe genau das stehen soll, was die RS zahlen muss (also ohne MWST und ohne SB). Der Mandant soll auch die Rechnung bekommen, in der auch als Summe steht, was er genau zahlen muss (MWST+SB). Was nun?? Ich kann doch keine zwei Rechnungen stellen, oder?
Doch, zwei Rechnungen. Ausgewiesen werden darf aber jeweils nur die USt., die für den entsprechenden Zahler relevant ist, also aus dem von ihm zu zahlenden Betrag.
Beide Rechnungen würde ich auf den Mandanten ausstellen.
Beide Rechnungen würde ich auf den Mandanten ausstellen.
Hallo,
sorry, habe etwas zu schnell geantwortet.
RG 1 an RSV:
Nettogebühren
- Selbstbeteiligung
= Endbetrag
Keine USt angeben
Rg 2 an Mdt :
Normale Gebührenabrechnung
- NETTO an RS abgerechneten Betrag
aber voller USt-Ausweis drin
Also die Summe aus SB + voller USt muß den Endbetrag von RG 2 ergeben.
Und ja, mit zwei Rechnungsnummern.
sorry, habe etwas zu schnell geantwortet.
RG 1 an RSV:
Nettogebühren
- Selbstbeteiligung
= Endbetrag
Keine USt angeben
Rg 2 an Mdt :
Normale Gebührenabrechnung
- NETTO an RS abgerechneten Betrag
aber voller USt-Ausweis drin
Also die Summe aus SB + voller USt muß den Endbetrag von RG 2 ergeben.
Und ja, mit zwei Rechnungsnummern.
-
- Foren-Praktikant(in)
- Beiträge: 20
- Registriert: 04.04.2006, 14:27
- Beruf: ReNo
- Software: RA-Micro
- Wohnort: Berlin
Sorry aber das sehe ich anders.
Man darf meines Erachtens nur EINE Rechnungsnummer vergeben.
Ich würde einfach eine komplette Rechnung schreiben und dann jeweils im Anschreiben angeben was jeder zu zahlen hat. Da ist glaube ich am einfachsten. Und die Originalrechnung muss an den Mandanten gehen.
Andere Meinungen?
L.G. aus Berlin
Man darf meines Erachtens nur EINE Rechnungsnummer vergeben.
Ich würde einfach eine komplette Rechnung schreiben und dann jeweils im Anschreiben angeben was jeder zu zahlen hat. Da ist glaube ich am einfachsten. Und die Originalrechnung muss an den Mandanten gehen.
Andere Meinungen?
L.G. aus Berlin
Dann würdest du ja aber die gleiche Rechnung doppelt ausfertigen, was wiederum m.E. nicht ok ist
Es ginge höchstens, daß man jeweils "1. Ausfertigung - für Rechtsschutzvers." und "2. Ausfertigung - für Mandant" draufschreibt. Dann könnte das F-Amt einem (wahrscheinlich) nix.
Es ginge höchstens, daß man jeweils "1. Ausfertigung - für Rechtsschutzvers." und "2. Ausfertigung - für Mandant" draufschreibt. Dann könnte das F-Amt einem (wahrscheinlich) nix.