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Verfasst: 24.07.2008, 08:02
von Curry
Nach einer streitigen mündlichen Verhandlung wird das erstinstanzliche Urteil aufgehoben und die Berufung zurückgewiesen.
Also erst nochmal zur Berufung:
Wie kann das oben zitierte denn sein, wenn der Beklagte Berufung eingelegt hat? Wie kann die Berufung zurückgewiesen werden, aber gleichzeitig wird das Urteil I. Instanz aufgehoben?

Nun zur Revision:
Da hier in der Sache nur ein RA, der beim BGH zugelassen ist, auftreten kann, wird die Nr. 3208 i.H.v. 2,3 abgerechnet.

Die TG von Klopfer ist richtig, eine 1,5 nach 3210 RVG

Verfasst: 24.07.2008, 17:17
von Ernie
@ Klopfer:

Wie peinlich! :oops: Da habe ich mich ja irgendwie vertan. SORRY!

Es muss jetzt richtig lauten:

2,3 Verfahrensgebühr, 3208
1,8 Erhöhung, 1008
1,5 Termingebühr, 3210


Im übrigen war dieser Fall ein Prüfungstraining aus der Kathegorie: "Gebührenrecht - Unterstufe" (veröffentlicht im August 2007, Zeitschrift: Die Rechtsanwalts- und Notarfachangestellten).

Verfasst: 24.07.2008, 19:10
von Klopfer
aber warum eine 3208 und keine einfache 3206?

Verfasst: 24.07.2008, 20:46
von Curry
Das hab ich ja oben schon geschrieben:
Nun zur Revision:
Da hier in der Sache nur ein RA, der beim BGH zugelassen ist, auftreten kann, wird die Nr. 3208 i.H.v. 2,3 abgerechnet.

Verfasst: 26.07.2008, 13:48
von Ernie
So, Klopfer, eine Aufgabe aus dem Bereich "Gebührenrecht - Abschlussprüfung":

Rechtsanwalt erhebt für A Klage gegen B vor dem Landgericht wegen a) Schadensersatz aus unerlaubter Handlung von monatlich EUR 1 200,- und wegen b) eines in der Vergangenheit bereits aufgelaufenen und damit zusammenhängenden Schadensersatzanspruchs von EUR 18 000,-.

Nach einer streitigen Verhandlung über die Zuständigkeit der Gerichtsbarkeit wird die Sache auf Antrag des Rechtsanwalts an das Arbeitsgericht verwiesen, weil der Schaden an einem Arbeitsplatz entstanden ist.

Vor dem Arbeitsgericht wird im Gütetermin die Teilforderung von EUR 18 000,- anerkannt und über die monatlich zu entrichtenden Schadensersatzansprüche streitig mündlich verhandelt.

Nach einer Beweisaufnahme ergeht ein Urteil.

Erstelle die Kostenrechnung nebst sämtlichen Gebühren und Auslagen.

Verfasst: 30.07.2008, 00:35
von Klopfer
Ernie hat geschrieben:So, Klopfer, eine Aufgabe aus dem Bereich "Gebührenrecht - Abschlussprüfung":

Rechtsanwalt erhebt für A Klage gegen B vor dem Landgericht wegen a) Schadensersatz aus unerlaubter Handlung von monatlich EUR 1 200,- und wegen b) eines in der Vergangenheit bereits aufgelaufenen und damit zusammenhängenden Schadensersatzanspruchs von EUR 18 000,-.

Nach einer streitigen Verhandlung über die Zuständigkeit der Gerichtsbarkeit wird die Sache auf Antrag des Rechtsanwalts an das Arbeitsgericht verwiesen, weil der Schaden an einem Arbeitsplatz entstanden ist.

Vor dem Arbeitsgericht wird im Gütetermin die Teilforderung von EUR 18 000,- anerkannt und über die monatlich zu entrichtenden Schadensersatzansprüche streitig mündlich verhandelt.

Nach einer Beweisaufnahme ergeht ein Urteil.

Erstelle die Kostenrechnung nebst sämtlichen Gebühren und Auslagen.

Zunächst einmal Sorry für die späte Bearbeitung, aber mir ist zeitlich etwas dazwischen gekommen, so dass ich es erst jetzt schaffe, die Aufgabe mit Ruhe zu beantworten.

Das Problem hier ist glaube ich erst einmal der Gegenstandswert. Diesen würde ich auf 90.000 EUR setzen. (18.000 + (1.200*12)*5), § 42 II GKG

GW 90.000.00
Verfahrensgeb. Nr. 3100 VV RVG 1,3 1.660,10
Terminsgeb. Nr. 3104 VV RVG 1,2 1.532,40
GW 18.000.00
Einigungsgebühr Nr. 1003 VV RVG 1,0 606,00
Auslagenpauschale Nr. 7002 VV RVG 20,00
Zwischensumme 3.818,50
19 % Mehrwertsteuer 725,52
Gesamtsumme 4.544,02


Ich bin mir hier überhaupt nicht sicher -.-

Verfasst: 30.07.2008, 20:00
von Ernie
N´Abend Klopfer!

Die Berechnung des Gegenstandswerts hast Du richtig gemacht!

Deine Kostenrechnung ist gar nicht mal sooooo falsch, nur ist eine Einigungsgebühr nicht angefallen!

:daumen

Verfasst: 31.07.2008, 00:07
von Klopfer
stiiiiiimmt die wird ja nur anerkannt....

freu ich dachte wäre echt voll die Katastrohe das Ding :D