Insoweit wäre es auch fraglich, inwieweit eine Klarstellung der Anforderungen an § 26 Abs. 2 BORA - also Bezifferung, ab wann eine Unangemessenheit der Vergütung eintritt - zwar durchaus hilfreich, dennoch recht ohne Aussicht auf Erfolg. Zahlt jemand nur Dumpinglöhne, nutzt es individuell niemanden, sich auf diese Vorschriften und Empfehlungen zu berufen. Der Arbeitsplatz wird entweder mit jemanden gefüllt, der bereit ist, für dieses Entgelt tätig zu werden, oder aber der Arbeitgeber wird entsprechend gerügt bzw. bestraft. Letzteres Vernichtet aber widerum gerade den Arbeitsplatz, wenngleich er aber nur gering vergütet wird.
Zudem aber kann gesagt sein, dass damit lediglich die untersten Grenzen festgestellt werden würde. Wer dann mehr Gehalt individuell vereinbart hat, der hätte dann - schlichtweg - gut verhandelt.
EDIT Danke für den Hinweis Mr. Black. Ich lerne gerne dazu.
![Smilie :)](./images/smilies/icon_smile.gif)