Gesetzesgrundlage für faire ReNo-Löhne

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Master24
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#31

13.11.2007, 11:25

De facto gibt es die u. U. die Möglichkeit, seinen eigenen Arbeitsvertrag in diesem Punkt als nichtig erklären zu lassen und seinen Chef zumindest vor das Anwaltsgericht zu zerren, ja. Aber dass ist regelmäßig nicht das Mittel, um ein generell besseres Lohnniveau zu erreichen.

Insoweit wäre es auch fraglich, inwieweit eine Klarstellung der Anforderungen an § 26 Abs. 2 BORA - also Bezifferung, ab wann eine Unangemessenheit der Vergütung eintritt - zwar durchaus hilfreich, dennoch recht ohne Aussicht auf Erfolg. Zahlt jemand nur Dumpinglöhne, nutzt es individuell niemanden, sich auf diese Vorschriften und Empfehlungen zu berufen. Der Arbeitsplatz wird entweder mit jemanden gefüllt, der bereit ist, für dieses Entgelt tätig zu werden, oder aber der Arbeitgeber wird entsprechend gerügt bzw. bestraft. Letzteres Vernichtet aber widerum gerade den Arbeitsplatz, wenngleich er aber nur gering vergütet wird.

Zudem aber kann gesagt sein, dass damit lediglich die untersten Grenzen festgestellt werden würde. Wer dann mehr Gehalt individuell vereinbart hat, der hätte dann - schlichtweg - gut verhandelt.

EDIT Danke für den Hinweis Mr. Black. Ich lerne gerne dazu. :)
Jedoch: Die entsprechende Rechtsprechung des BGH ist für das Gericht obsolet. Beim BGH handelt es sich um ein von Parteibuch-Richtern (..) dominierten Tendenzbetrieb, der als verlängerter Arm der Reichen und Mächtigen allzu oft deren Interessen zielfördernd in seine Erwägungen einstellt und dabei nicht davor zurückschreckt, Grundrechte zu mißachten, wie kassierende Rechtsprechung des BVerfG belegt.
- LG Stuttgart, Urteil vom 12.06.1996, Az: 21 O 519/95 -
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Mr.Black
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#32

13.11.2007, 11:40

Master24 hat geschrieben: Letzteres Vernichtet aber widerum gerade den Arbeitsplatz, wenngleich er aber nur gering vergütet wird.
Aber genau so argumentieren ja die Mindestlohngegner. Besser ein mies bezahlter Arbeitsplatz als gar keiner.

Eine derartige Entscheidung hat immer auch Vorbildcharakter. Z.b. (andere Baustelle) die Dame, die sich in die Bundeswehr damals "eingeklagt" hatte, hat damit letztendlich eine generelle Zulassung von Frauen erreicht, auch wenn ihr wohl viele im Vorfeld gesagt hätten "bist Du verrückt Deinen künftigen Arbeitgeber zu verklagen, und dann auch noch das Militär? Als Frau?? Lass es lieber!
LAG Düsseldorf, Az: 12 (18 ) Sa 196/98:
Der Tritt ins Gesäß der unterstellten Mitarbeiterin gehört auch dann nicht zur "betrieblichen Tätigkeit" einer Vorgesetzten, wenn er mit der Absicht der Leistungsförderung oder Disziplinierung geschieht.
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Master24
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#33

13.11.2007, 11:45

Das will ich gar nicht abstreiten - nur versuche ich auch, die Sache insoweit objektiv zu betrachten. Klar, mir persönlich wäre es am allerliebsten, wenn ich einen gesetzlichen Anspruch auf 3T-Ocken p. M. hätte. Allerdings ist es mir auch recht, wenn ich meinen Arbeitsplatz langfristig sichern kann.

Andererseits "braucht" der Staat ja auch keine Arbeitgeber, die gerade so viel zahlen, als dass er - der Staat - über Sozialleistungen (Wohngeld, etc. pp.) wiederum den Ausfall beheben muss.

Nicht in Absprache stellen will ich wohl, dass eine Entscheidung den Charakter von Vorbild hätte... das war von vornherein unbezweifelt.
Jedoch: Die entsprechende Rechtsprechung des BGH ist für das Gericht obsolet. Beim BGH handelt es sich um ein von Parteibuch-Richtern (..) dominierten Tendenzbetrieb, der als verlängerter Arm der Reichen und Mächtigen allzu oft deren Interessen zielfördernd in seine Erwägungen einstellt und dabei nicht davor zurückschreckt, Grundrechte zu mißachten, wie kassierende Rechtsprechung des BVerfG belegt.
- LG Stuttgart, Urteil vom 12.06.1996, Az: 21 O 519/95 -
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Zauberdrops
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#34

13.11.2007, 11:58

Bei dieser Definition wären Monatseinkommen unter 1.442 Euro bzw. Stundenlöhne unter 8,67 Euro (bei 38,5 Std/Woche) als Armutslöhne zu bezeichnen.
[/quote]

Gehe ich recht in der Annahme, dass Nettoeinkommen gemeint ist?
Naja, selbst als Bruttoeinkommen sind sicherlich mehr ReNo's drunter als drüber, zumal wenn man es auf eine 40 Std.-Woche umrechnet.

In einer Tarifdiskussion (IG-Metall, oder?) fiel doch mal der Vorschlag, einen Mindestlohn zu beschließen, der in Ausnahmefällen unterschritten werden kann, wenn nachgewiesen wird, dass dieser Mindestlohn nicht gezahlt werden kann. Wie das genau auszusehen hat, weiß ich nicht, aber das wäre doch eine Möglichkeit.

Im übrigen müsste mal klarer geregelt sein, wie was zu honorieren ist. Vor allem fällt mir da die Berufserfahrung ein. Was nutzen mir 10 Jahre Berufserfahrung, wenn ich 7 Jahre davon das gleiche Gehalt bekomme? Und was hab ich davon, wenn ich von meinem eigenen Geld ständig Fortbildungen finanziere, die dann nicht honoriert werden?

Ich persönlich könnte mir nicht mal eine eigene Wohnung leisten. Zumindest nicht, wenn ich an mehr als zehn Tagen im Monat was zu essen haben möchte. Und ich glaub, da bin ich nicht die einzige.
Ich meine, jetzt geht es ja, aber bis vor drei Monaten musste ich noch 60 km jeden Tag mit dem Auto fahren, ohne Fahrtkostenzuschuss, Urlaubs- oder Weihnachtsgeld. Da bin ich froh, dass mein Lebensgefährte den Großteil der Kaltmiete alleine trägt. Sonst würd ich mit fast 26 wahrscheinlich immer noch in meinem Kinderzimmer unterm Dach im Haus meiner Eltern wohnen.

Und das geht schon in der Ausbildung los. Ich hab im ersten Jahr 540,00 DM bekommen, umgerechnet also ca. 267,00 €. Im dritten Jahr 330,00 €, womit ich dann auch noch sozialabgabenpflichtig wurde und ca. 274,00 € raus hatte. 274,00 Tacken im Monat, und damals 50 km täglich zur Arbeit mit Auto, weil auf der Strecke nicht mal ein verdammter Bus fuhr - von Zug ganz zu schweigen. Gut, dafür konnte mein Ausbilder natürlich nichts, aber richtig ist das nicht. Und Zuschüsse für die Ausbildung oder Wohngeld gabs nicht, weil meine Mutter selbständig ist. Ich hab angefragt, da hieß es gleich, Zuschüsse gäbe es für mich auch bei Auszug nicht. Aber das ist wieder ein anderes Thema...

Aber es kann nicht sein, dass man bei einem Vollzeitjob nicht mal in einem kleinen Ort wie unserem eine Wohnung und Lebensmittel bezahlen kann.

Sorry, ich werd einfach jedes Mal stinkig, wenn ich mir bewusst mache, wie abhängig mein Leben von der Unterstützung anderer abhängig ist.
[i][b]LG
Cora[/b][/i]

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Bibbi
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#35

13.11.2007, 12:06

Das Volk regt sich gerade drüber auf, dass die Abgeordneten das Recht haben, sich ihre Diäten selbst "anzupassen"....Abgeordnete = viele RAe...und was machen die, wenn sie nebenher noch ihre Anwaltsgeschäfte betreiben und auf Fach-Personal angewiesen sind?
s. dazu Diätenerhöhung-Beitrag....Der liebe Abgeordnete RA Wend hat sich zu diesem Thema mal lieber gar nicht geäußert...ist drüber hinweg gegangen....DAS ärgert mich persönlich...Sorry...musste ich jetzt mal los werden...Was würde der arme, bis 60-Std/Wo..-beschäftigte (aber sicher nicht in seiner Eigenschaft lediglich als Abgeordneter, sondern nebenberuflich tätige) RA Wend nur machen, wenn seine ( und die seiner Sozietäts-Kollegen zur Zeit ) Angestellten den Laden nicht am Laufen hielten? Passt vielleicht jetzt nicht hierher vom Thema...aber ich bin stinksauer....
LG...Bibbi... :pcwink
-----------------------
(Irren ist menschlich, aber wenn man richtig Mist bauen will, braucht man einen Computer...!;-))
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Zauberdrops
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#36

13.11.2007, 12:23

(Anmerkung vorweg: Tut mir leid, wenn ich agressiv wirke. Nimm es bitte nicht persönlich, ja?)

Ich verstehe schon, dass Master auch auf die möglichen negativen Folgen hinweisen möchte. Aber im Gegensatz zu Baufirmen z. B. ist es einfach so, dass Anwälte nicht nur irgendwelche Billigkräfte einstellen können, weil sie Fachpersonal brauchen.

Das ist es, was honoriert werden sollte. Viele Anwälte behandeln uns als selbstverständlich, als persönliche Sekretärinnen und als diejenigen, die ihnen alles vorzukauen haben. Klar, dafür sind wir eingestellt worden. Aber in Wahrheit wissen viele gar nicht, was wir wirklich alles tun. Soll heißen: Es geht auch darum, dass das Gehalt zeigt, was unsere Arbeit wert ist.
Für viele von uns sind Überstunden alltäglich, und Überstundenabgleich oder -auszahlung sind eher die Ausnahme.

Es geht auch darum, dass einige Anwälte ohne ihre ReNo's nicht mehr weit kommen. (Mein alter Chef lässt seine neue Angestellte heute noch in meinem jetzigen Büro anrufen, um mich nach irgendwas zu fragen.)

Hm... wenn ich's mir recht überlege, sollte man vielleicht mal eine Gewerkschaft gründen und streiken gehen...
:protestier

:wink:
[i][b]LG
Cora[/b][/i]

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Andreas

#37

13.11.2007, 12:23

Ich habe einfach mal die Startseite von http://www.petition.foreno.de/ überarbeitet und einen Hinweis aufgenommen. Hoffentlich lesen ihn ein paar Anwälte und denken schon mal drüber nach !
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Zauberdrops
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#38

13.11.2007, 12:24

@ Bibi:
:zustimm

:motz
[i][b]LG
Cora[/b][/i]

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Andreas

#39

13.11.2007, 12:30

Findet oder kennt jemand eine Art SV-Gutachten, welche Löhne heutzutage für eine ausgebildete Bürokraft "angemessen" sind ? Falls ja, wäre ein Link dazu prima!
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#40

13.11.2007, 12:33

Andreas hat geschrieben:Findet oder kennt jemand eine Art SV-Gutachten, welche Löhne heutzutage für eine ausgebildete Bürokraft "angemessen" sind ? Falls ja, wäre ein Link dazu prima!
Wie gesagt, haben meine Recherchen bisher nichts entsprechendes ergeben. Die Bereitschaft gegen seinen aktuellen Chef zu klagen, ist ja doch eher gering. ;)
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