#236
02.09.2009, 08:24
Es gab mal eine Initiative Fairer Lohn hier, dort hatten wir uns an die Forderung von ver.di angelehnt: 7,50 € Gehalt pro Stunde als Mindestlohn.
Macht bei einer 40-Stunden-Woche 1.300 € brutto.
Sind 7,50 € jedoch angemessen bei der Ausbildung, die wir hinter uns haben und bei der Verantwortung, die wir in unseren Kanzleien tragen - jedenfalls wenn wir eine gewisse Berufserfahrung und Routine mitbringen?
In vielen anderen Branchen wurden Mindestlöhne durchgeboxt, die wesentlich höher liegen, als 7,50 € (wenn ich mich recht erinnere, waren zuletzt die Maler mit 9,50 € in Ost und West dran, müsste ich noch mal recherchieren).
Meine Meinung ist nach wie vor:
Wenn ein Anwalt keine Vollzeitkraft bezahlen kann mit angemessenem Stundengehalt, muss er sich halt eine Teilzeitkraft nehmen, damit diese Teilzeitkraft die Gelegenheit hat, sich woanders noch Geld hinzuzuverdienen, wenn dies aus finanziellen und familiären Gründen erforderlich ist.
Ich persönlich halte für Berufsanfänger 8,00 € die Stunde für angemessen, mit zunehmender Berufserfahrung und möglicher Qualifikation 10,00 € mit Steigerungsmöglichkeiten (Rechtsfachwirte, die auch als solche eingestellt werden, natürlich mehr).