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Verfasst: 11.09.2007, 19:27
von Pepsi
also wir haben ab und zu auch mal mit Vereinen zu tun.. die meisten haben ihre Satzung schon fertig, so dass wir lediglich noch den Rest machen müssen.. klappt eigentlich immer, ist ja nichts großartiges zu beachten

Verfasst: 11.09.2007, 19:40
von Jupp03/11
du glückliche

Verfasst: 11.09.2007, 19:41
von Pepsi
mit Gesellschaften siehts leider nicht so aus ;-(

Verfasst: 11.09.2007, 19:47
von Jupp03/11
gejört hier aber nicht hin.

Verfasst: 11.09.2007, 20:16
von Pepsi
hast du irgendwie schlechte Laune? im anderen Thread haste auch schon rumgepifft..

Verfasst: 11.09.2007, 20:27
von 13
Pepsi hat geschrieben:hast du irgendwie schlechte Laune? im anderen Thread haste auch schon rumgepifft..
:lol: :lol:

Verfasst: 11.09.2007, 20:32
von 13
Ich bin privat auch im Besitz des SSW, 18. Auflage, und fahre gut damit. Nebenher habe ich für das VR noch eine eigene Datei aufgebaut. Das sollte reichen. Da ich auch in Vereinen aktiv bin, fällt mir ebenfalls immer die Rolle des §§-Hengstes zu. :wink:

Verfasst: 11.09.2007, 20:41
von Kordu
fällt mir ebenfalls immer die Rolle des §§-Hengstes zu.
:stecken :stecken :stecken

Verfasst: 11.09.2007, 20:43
von 13
:lolaway :lolaway ...so ungefähr...

Verfasst: 11.09.2007, 22:39
von Gast
Wir machen hier ziemlich viele VR-Sachen. Ich schätze mal so 100 pro Jahr (davon 20% Neueintragungen). Viele, die seit Jahren kommen, machen gar keine Probleme mehr, weil sie sich grundsätzlich vor Verfassung ihrer Einladungsschreiben mit uns absprechen. Es handelt sich meist um größere Vereine (Stadtsportbund, Stadtkulturbund etc. und große, in irgendeiner namhaften Liga vertretenen Sportvereine), die dann auch höhere Geschäftswerte "ermöglichen". Da gibt es schon Service von uns. Gilt auch für viele Kleingartenvereine, Schützenbünde, Hegeringe, Tennisvereine usw., weil da qua Bekanntheit auch andere "nette" Urkunden anfallen.

Ansonsten stehen wir hier auf dem Standpunkt, dass "nur" die Unterschriften beglaubigt werden und die ZVs Angelegenheit der Partei sind. Die ZVs leiten wir dann weiter und betreiben nur minimalen Aufklärungsaufwand - auf Nachfrage und so wenig wie möglich. Nicht wirklich unser Problem, da die Amtshandlung sich in "Ubgl." ggf. mit "Entwurf" erschöpft.