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Re: Schuldner unbekannt verzogen

Verfasst: 01.09.2016, 14:04
von BlackWoman
Ja das wäre wirklich super, wenn jemand einen Rat wüsste. Denn die ganze Sache zieht sich jetzt schon sehr lange hin. :roll:

Re: Schuldner unbekannt verzogen

Verfasst: 01.09.2016, 14:33
von tiko73
AdeleSteinberg hat geschrieben:
BlackWoman hat geschrieben:Dann muss ich wohl aber eine Gewerbemeldeanfrage machen oder? Weil es sich da ja um die Firmenanschrift handelt.
Wie?

Der MB geht doch eigentlich an die privat? Dann müsstest du ne EMA über ihre Privatanschrift machen (also die Anschrift, die Du hast) und wenn das Melderegister ne neue Adresse hat, dann kriegst Du die.
Ich würde es ja einfach mal ganz exotischerweise damit probieren.

Re: Schuldner unbekannt verzogen

Verfasst: 01.09.2016, 14:46
von BlackWoman
Aber ich habe ja leider keine Privatanschrift - das ist das Problem.

Re: Schuldner unbekannt verzogen

Verfasst: 01.09.2016, 14:50
von niva
Und was war das dann für eine Anschrift an die du den MB hast zustellen lassen?

Re: Schuldner unbekannt verzogen

Verfasst: 01.09.2016, 15:19
von BlackWoman
Ja unter der ursprünglichen Anschrift konnte ja nicht zugestellt werden. Und daraufhin hat uns ja der Mandant mitgeteilt, dass die Schuldnerin wohl in einer Firma X als Prokuristin beschäftigt ist und von dieser Firma X habe ich die Anschrift. Es ist nur so, dass die Forderung der Schuldnerin privat entstanden ist. Das hat eigentlich ja gar nix mit der Firma X zu tun. Nur hätte ich eben eine zustellfähige Anschrift. Wobei ja - wie vorher bereits ausgeführt - eine Zustellung des Mahnbescheids nicht persönlich bewirkt werden würde, sondern nur durch Einwurf in den Briefkasten.

Re: Schuldner unbekannt verzogen

Verfasst: 01.09.2016, 15:22
von niva
BlackWoman hat geschrieben:Ja unter der ursprünglichen Anschrift konnte ja nicht zugestellt werden.
Handelt es sich bei dieser Anschrift um die Privatanschrift der Schuldnerin?

Re: Schuldner unbekannt verzogen

Verfasst: 01.09.2016, 15:37
von BlackWoman
Nein wir hatten nämlich ursprünglich eine andere Anschrift unter der wie gesagt nicht zugestellt werden konnte, da Empfänger unbekannt verzogen und vom Einwohnermeldeamt kam bezüglich der ursprünglichen Anschrift auch eine Negativauskunft bzw. wurde mitgeteilt "unbekannt verzogen".

Re: Schuldner unbekannt verzogen

Verfasst: 09.09.2016, 12:22
von paralegal6
Ich sollte nun eine Klage mdBu öffentliche Zustellung § 185 ZPO machen, in unseren Arbeitshilfen steht, dass ich auch die Staatsanwaltschaft oder das Sozialamt vorher nach Anschriften gefragt haben sollte, gibt es da ein Muster, dürfen die mir Auskunft erteilen???? Wir vollstrecken gegen ehem. Mdt, wollen also keine Kosten für eine Detektei o.ä.

Re: Schuldner unbekannt verzogen

Verfasst: 09.09.2016, 12:33
von jenniver
Das Sozialamt wird dir aus Datenschutzgründen keine Auskunft erteilen dürfen.

Re: Schuldner unbekannt verzogen

Verfasst: 09.09.2016, 12:45
von Adora Belle
An der Stelle würde ich eher mal die Arbeitshilfen hinterfragen.