Schuldner unbekannt verzogen

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BlackWoman

#21

01.09.2016, 14:04

Ja das wäre wirklich super, wenn jemand einen Rat wüsste. Denn die ganze Sache zieht sich jetzt schon sehr lange hin. :roll:
tiko73

#22

01.09.2016, 14:33

AdeleSteinberg hat geschrieben:
BlackWoman hat geschrieben:Dann muss ich wohl aber eine Gewerbemeldeanfrage machen oder? Weil es sich da ja um die Firmenanschrift handelt.
Wie?

Der MB geht doch eigentlich an die privat? Dann müsstest du ne EMA über ihre Privatanschrift machen (also die Anschrift, die Du hast) und wenn das Melderegister ne neue Adresse hat, dann kriegst Du die.
Ich würde es ja einfach mal ganz exotischerweise damit probieren.
BlackWoman

#23

01.09.2016, 14:46

Aber ich habe ja leider keine Privatanschrift - das ist das Problem.
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niva
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#24

01.09.2016, 14:50

Und was war das dann für eine Anschrift an die du den MB hast zustellen lassen?
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BlackWoman

#25

01.09.2016, 15:19

Ja unter der ursprünglichen Anschrift konnte ja nicht zugestellt werden. Und daraufhin hat uns ja der Mandant mitgeteilt, dass die Schuldnerin wohl in einer Firma X als Prokuristin beschäftigt ist und von dieser Firma X habe ich die Anschrift. Es ist nur so, dass die Forderung der Schuldnerin privat entstanden ist. Das hat eigentlich ja gar nix mit der Firma X zu tun. Nur hätte ich eben eine zustellfähige Anschrift. Wobei ja - wie vorher bereits ausgeführt - eine Zustellung des Mahnbescheids nicht persönlich bewirkt werden würde, sondern nur durch Einwurf in den Briefkasten.
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niva
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#26

01.09.2016, 15:22

BlackWoman hat geschrieben:Ja unter der ursprünglichen Anschrift konnte ja nicht zugestellt werden.
Handelt es sich bei dieser Anschrift um die Privatanschrift der Schuldnerin?
"If you can dream it, you can do it." ( Walt Disney)
BlackWoman

#27

01.09.2016, 15:37

Nein wir hatten nämlich ursprünglich eine andere Anschrift unter der wie gesagt nicht zugestellt werden konnte, da Empfänger unbekannt verzogen und vom Einwohnermeldeamt kam bezüglich der ursprünglichen Anschrift auch eine Negativauskunft bzw. wurde mitgeteilt "unbekannt verzogen".
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paralegal6
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#28

09.09.2016, 12:22

Ich sollte nun eine Klage mdBu öffentliche Zustellung § 185 ZPO machen, in unseren Arbeitshilfen steht, dass ich auch die Staatsanwaltschaft oder das Sozialamt vorher nach Anschriften gefragt haben sollte, gibt es da ein Muster, dürfen die mir Auskunft erteilen???? Wir vollstrecken gegen ehem. Mdt, wollen also keine Kosten für eine Detektei o.ä.
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jenniver
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#29

09.09.2016, 12:33

Das Sozialamt wird dir aus Datenschutzgründen keine Auskunft erteilen dürfen.
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Adora Belle
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#30

09.09.2016, 12:45

An der Stelle würde ich eher mal die Arbeitshilfen hinterfragen.
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