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Re: Öffentliche Zustellung erfolgt - und dann?

Verfasst: 19.11.2015, 18:25
von FeldKiel
Also das wäre die erste öffentliche Zustellung in dem Verfahren, da das Urteil noch zugestellt werden konnte. Seit dem danach erfolgten Räumungstermin ist er untergetaucht. Daher weiß ich nicht, ob im Festsetzungsverfahren eine öffentliche Zustellung gemacht werden kann.

Re: Öffentliche Zustellung erfolgt - und dann?

Verfasst: 19.11.2015, 18:52
von 13
Ja, und zwar sogar ohne expliziten Antrag, weil die Zustellung im KFV v.A.w. zu erfolgen hat. Insoweit ist seit der letzten ZU-Reform eine wesentliche Änderung eingetreten. Das sollte das Gericht eigentlich auch wissen. :pfeif 257

Re: Öffentliche Zustellung erfolgt - und dann?

Verfasst: 19.11.2015, 21:20
von online
Also, da würde ich immer einen Antrag stellen lassen. Und der würde dann auch kommen. 8) Zumal, wenn es die erste öff. Zustellung in dem Verfahren ist, wie FeldKiel ja zuletzt geschrieben hat. Da muss ja sowieso etwas zu den Voraussetzungen der öffentlichen Zustellung vorgetragen werden.

Allgemein gesagt: Ja, auch Kostenfestsetzungsanträge und Kostenfestsetzungsbeschlüsse können öffentlich zugestellt werden. :-P

Re: Öffentliche Zustellung erfolgt - und dann?

Verfasst: 19.11.2015, 21:51
von 13
Dass bei einer ersten ö.Z. die Voraussetzungen hierfür nachzuweisen sind, habe ich als logisch vorausgesetzt. 8)

Re: Öffentliche Zustellung erfolgt - und dann?

Verfasst: 19.11.2015, 22:02
von online
Ach was. :-P

Re: Öffentliche Zustellung erfolgt - und dann?

Verfasst: 19.11.2015, 22:46
von 13
KMS. :P

Re: Öffentliche Zustellung erfolgt - und dann?

Verfasst: 20.11.2015, 08:49
von FeldKiel
Dann werde ich dem Gericht mal die entsprechenden Belege vorlegen und die öffentliche Zustellung beantragen.

Danke euch!

Re: Öffentliche Zustellung erfolgt - und dann?

Verfasst: 20.11.2015, 09:33
von 13
Damit geht man wohl auch auf Nummer Sicher. Viele Gerichte kennen die v.A.w.-Variante gar nicht und wenn man eh die Unterlagen einreichen muss, kann man auch den Antrag zusetzen.

Re: Öffentliche Zustellung erfolgt - und dann?

Verfasst: 20.11.2015, 15:22
von paralegal6
Kfb nützt ja nicht wirklich was wenn der Schuldner unbekannt verzogen ist ....

Re: Öffentliche Zustellung erfolgt - und dann?

Verfasst: 20.11.2015, 17:16
von 13
Weshalb nicht?
Vllt. taucht der Schuldner wieder auf und die KFB-Forderung ist auf jeden Fall langfristig gesichert.