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Re: Kündigung durch Gerichtsvollzieher verspätet zugestellt

Verfasst: 13.02.2015, 17:37
von Soenny
aber wenn man mit ihnen spricht und die Dringlichkeit erklärt, dann geht es doch irgendwie.
Ist hier in dem Fall aber nicht gemacht wurden und bei Eiltsachen sich nicht mit dem zuständigen GV in Verbindung zu setzen, finde ich dann doch eher fahrlässig. Wenn die Verteilerstelle angerufen und gefragt worden wäre, wer zuständig ist, dann hätten die sicher gesehen, daß der für den Bezirk zuständige GV sich krank gemeldet hat, dann wäre auch der Vertreter benannt worden, den man dann hätte anrufen können.

Re: Kündigung durch Gerichtsvollzieher verspätet zugestellt

Verfasst: 13.02.2015, 17:41
von Alegría
Da jeb ich dir vollkomen Recht JSanny. Einfach die Unterlagen zu schicken und davon auszugehen dass der GVZ das schon pünktlich machen wird geht natürlich nicht.

Aber generell zu sagen, die GVZ sind überlastet und deswegen sei es absurd sie mit eiligen Zustellungen zu beauftragen, finde ich auch etwas übertrieben.

Re: Kündigung durch Gerichtsvollzieher verspätet zugestellt

Verfasst: 13.02.2015, 17:52
von Jupp03/11
Das Ungeheuerliche bei diesem Thema ist, dass hier für ein krasses Fehlverhalten der Kanzlei ein Schuldiger gesucht wird. Und wahrscheinlich wird gegenüber der Mandantschaft die Krone aufgesetzt, in dem man dem GV die Schuld gibt. Bleibt zu hoffen, dass die Partei nicht auf den Kopf gefallen ist.

Re: Kündigung durch Gerichtsvollzieher verspätet zugestellt

Verfasst: 13.02.2015, 18:55
von 13
Das Absurde ist nicht die Beauftragung des GV, sondern dass eine derart eilige Sache wider besserer Kenntnis auf den letzten Drücker abgeschickt wird. Liesel hat weiterhin Recht mit ihrer Feststellung. Außerdem scheint ein wenig Mitdenken mancherorts Glückssache zu sein.

Re: Kündigung durch Gerichtsvollzieher verspätet zugestellt

Verfasst: 13.02.2015, 19:47
von Soenny
Das Absurde ist nicht die Beauftragung des GV, sondern das eine derart eilige Sache wider besserer Kenntnis auf den letzten Drücker abgeschickt wird.
Na Hauptsache die Sache ist weg :roll:

Re: Kündigung durch Gerichtsvollzieher verspätet zugestellt

Verfasst: 13.02.2015, 20:16
von likema31
13 hat geschrieben:Das Absurde ist nicht die Beauftragung des GV, sondern das eine derart eilige Sache wider besserer Kenntnis auf den letzten Drücker abgeschickt wird. Liesel hat weiterhin Recht mit ihrer Feststellung. Außerdem scheint ein wenig Mitdenken mancherorts Glückssache zu sein.
Na ja, manchmal oder sogar oft kommen die Mandanten aber auch kurz vor knapp.

Re: Kündigung durch Gerichtsvollzieher verspätet zugestellt

Verfasst: 13.02.2015, 20:45
von skugga
likema31 hat geschrieben:Na ja, manchmal oder sogar oft kommen die Mandanten aber auch kurz vor knapp.
Meistens sogar. Trotzdem sollte dann wenigstens die beauftragte Kanzlei so intelligent sein, sich zu überlegen, wie mit der Kürze der Zeit umgegangen wird.

Re: Kündigung durch Gerichtsvollzieher verspätet zugestellt

Verfasst: 13.02.2015, 21:09
von 13
skugga hat geschrieben: Trotzdem sollte dann wenigstens die beauftragte Kanzlei so intelligent sein, sich zu überlegen, wie mit der Kürze der Zeit umgegangen wird.
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Re: Kündigung durch Gerichtsvollzieher verspätet zugestellt

Verfasst: 16.02.2015, 08:47
von Alegría
13 hat geschrieben:Das Absurde ist nicht die Beauftragung des GV, sondern das eine derart eilige Sache wider besserer Kenntnis auf den letzten Drücker abgeschickt wird.
Ah ok, dann hatte ich dich falsch verstanden, sorry ;)

Re: Kündigung durch Gerichtsvollzieher verspätet zugestellt

Verfasst: 16.02.2015, 19:19
von 13
Keine Ursache - da gibt´s Schlimmeres. ;)