Hallo zusammen. Also das mit dem Pferd pfänden habe ich schon mal im Fernsehen gesehen. Das geht eigentlich recht schnell. Auch wenn keine Unterstellmöglichkeit seitens des Gläubigers gegeben ist, werden die Tiere in einem Tierheim untergebracht und die Kosten werden dem Schuldner ebenfalls aufgelegt. Im Fall der 350,00 EUR glaube ich nicht, dass der Gerichtsvollzieher das Pferd pfändet.
Dafür ist der Wert des Pferdes über das fünffache zu hoch.
Tiere können aber prinzipiell gepfändet, wenn sie einen erheblichen Wert haben und die Schuld damit im vollen Umfang beglichen wird wie z.Bsp. die japanischen Zuchtfische, die alleine schon über 2.500,00 EUR wert sind.
liebe Grüße
Vollstreckung von Tieren
- jacqueline k
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Hallo Annie, vielen Dank für deine Antwort.
Ja, 350 EUR ist doch ein ganz schön mickriger Streitwert, von daher habe ich auch schon von meiner "Pferdepfändung" Abstand genommen. Aber der Schuldner wohnt in den Niederlanden, und da war meine Idee mit dem Pferd da, weil das nämlich in Potsdam steht.
Aber den krieg ich schon..... :twisted:
Ja, 350 EUR ist doch ein ganz schön mickriger Streitwert, von daher habe ich auch schon von meiner "Pferdepfändung" Abstand genommen. Aber der Schuldner wohnt in den Niederlanden, und da war meine Idee mit dem Pferd da, weil das nämlich in Potsdam steht.
Aber den krieg ich schon..... :twisted: