ich habe endlich ein Vorstellungsgespräch brauche Hilfe

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Gast

#21

09.07.2007, 15:40

Alles klar. Ich hab am Donnerstag ein Vorstellungsgepräch. Ich drück Dir die Daumen.
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luccimaus
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#22

09.07.2007, 15:57

:daumen :daumen :daumen :daumen
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Nasenbär
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#23

09.07.2007, 15:58

Also ich find es nicht schlimm, wenn man seinen Gehaltswunsch höher ansetzt. Ziel eines Stellenwechsels ist es ja auch sich gehaltsmäßig zu verbessern. Als ich 2000 ausgelernt hatte, lag die Basis für frisch ausgelernte bei DEM 3.000 bis 3.200 was umgerechnet auch € 1.533,- sind.
Ich hatte damals den Fehler gemacht, dass ich nach 1 Jahr Berufserfahrung mich auch "unter Wert verkauft" hatte. In meinem Ausbildungsbüro hatte ich damals DEM 2.400,- bekommen (wie gesagt der Schnitt lag bei 3.000) und als ich dann wechselte habe ich mit DEM 2.800,- angefangen trotz Berufserfahrung weil ich mich nicht getraut habe höher zu gehen.
Der damalige Fehler hat zur Folge dass ich noch immer gehaltsmäßig hintendran hänge und weniger verdiene wie meine Kolleginnen, obwohl ich mehr Verantwortung und Aufgaben habe als die anderen. Aus Fehlern lernt man; ich rate daher jedem mind. dass zu fordern was üblich ist in der Gegend (egal wieviel weniger man vorher hatte). Außerdem soll man doch sowieso immer mehr fordern, da man doch generell runtergehandelt wird. So hat man noch ein bissl Verhandlungsspielraum was auch einen guten Eindruck macht, wenn man (vermeintlich) nachgibt.

Man kann sich übrigens auch bei der jeweiligen RAK nach den derzeitigen Empfehlungen für Gehalt erkundigen. Die beraten einen auch in der Hinsicht was man wie hoch fordern kann usw.
tiko73

#24

09.07.2007, 19:14

Claudine hat geschrieben:Abgesehen davon musst Du Deine Steuerkarte (sprich Lohnsteuerbescheinigung) vom alten Arbeitgeber ja auch abgeben, spätestens da kommt die Lüge ans Licht.
Ich hab ja grad die Stelle gewechselt und musste zwar die Lohnsteuerkarte abgeben, aber nicht die Lohnsteuerbescheinigung. Und auf der Karte steht ja nix mehr. Also denk ich mal, zumindest auf diesem Wege dürfte der neue AG nicht herausbekommen, wie viel man zuletzt verdient hat.
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Strubbel
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#25

09.07.2007, 19:23

@ Nasenbär: Ich werde wohl tatsächlich ein bisschen höher pokern, damit ich mich runterhandeln lassen kann ;)

Bei der zuständigen RAK auf der Internetseite hab ich nix gefunden. Wenn ich morgen Zeit hab, werde ich dort mal anrufen und mich erkundigen.

@Nadja: Dann drück ich dir am Donnerstag die Daumen! :)

@ tiko73: Vielleicht kommt es so tatsächlich nicht raus, aber vielleicht ist es nicht so klug, den neuen Chef gleich anzuschwindeln. Wenn ich den Job krieg und er kriegt sowas dann raus, wäre das wohl nachteilig zum überstehen der Probezeit...
[quote][b]It´s better to burn out than to fade away... (Kurt Cobain)[/b][/quote]
tiko73

#26

09.07.2007, 19:48

Strubbel hat geschrieben:@ tiko73: Vielleicht kommt es so tatsächlich nicht raus, aber vielleicht ist es nicht so klug, den neuen Chef gleich anzuschwindeln. Wenn ich den Job krieg und er kriegt sowas dann raus, wäre das wohl nachteilig zum überstehen der Probezeit...
Sicher, ich meinte ja auch nur, dass man mittlerweile nur noch die "nackte" Lohnsteuerkarte abgibt und der neue AG eben nicht mehr so direkt Einblick darauf hat, was man vorher verdient hat.

Aber wie hier ja in einem anderen Thread so schön geschrieben wurde, kann es einem natürlich passieren, dass der neue AG beim alten AG mal ein wenig nachhört. Von daher sollte man schon bei der Wahrheit bleiben.

Allerdings finde ich in deinem Fall das Argument mit den höheren Lebenshaltungskosten nicht von der Hand zu weisen. Das ist ein Argument, das auch ein RA verstehen sollte. Außerdem gehe ich mal davon aus, dass du dich nun als ReFaWi bewirbst und dies auch schon ein höheres Gehalt rechtfertigt.
Gast

#27

09.07.2007, 22:35

Huhu,

ich finde, in Bayern, am Bodensee, in so einer Kanzlei der Größenordnung als Rechtsfachwirtin 2.000,00 € brutto zu verlangen absolut gerechtfertigt und in Ordnung - dann ist da noch ein gewisser Puffer drin, man kann ja noch auf 1.800,00 € runter gehen. Verkauf Dich nicht unter Wert - Du hast Berufserfahrung, bist eine super ausgebildete Kraft und die Lebenshaltungskosten dort sollten wirklich nicht unterschätzt werden!
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Strubbel
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#28

10.07.2007, 07:30

@tiko73: Das ist natürlich schon von Vorteil, dass man nur die nackte Lohnsteuerkarte abgibt und der neue Arbeitgeber nicht sieht, was man vorher verdient hat. Danke jedenfalls für den Hinweis, ich hätte das nicht gewusst und die Lohnbescheinigung dran gelassen.
Leider kann ich mich aber nicht als Refawi bewerben, die werden nämlich nicht gesucht :roll: Trotz allem haben ich das natürlich in meiner Bewerbung gut hervorgehoben und der Anwalt meinte gestern am Telefon auch gleich, ich hätte ja "unverschämt gute Zeugnisse". Unter dem Aspekt wird er vielleicht mit sich handeln lassen.

@Linda.2000: Die Ecke vom Bodensee, um die es geht, ist noch BaWü, aber du hast trotzdem Recht. Ich werde einfach mal mit 2.000 € pokern und kann mich dann auf 1800 € runterhandeln lassen. Und danke für die aufbauenden Worte!
[quote][b]It´s better to burn out than to fade away... (Kurt Cobain)[/b][/quote]
Gast

#29

10.07.2007, 08:30

Ich bin angehende Rechtsfachwirtin und arbeite im Raum Baden-Württemberg. Momentan krieg ich 2.100,00 € brutto. Ich hoffe das ich nach der Weiterbildung noch ein bißchen mehr Lohn kriege. Also setzt es nicht zu niedrig an und verkauft Euch unter Wert. :pc
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Strubbel
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#30

10.07.2007, 08:41

@ Nadja: Die Aussage hilft mir gut weiter. Danke! Ich hab ja nix zum vergleichen bisher gehabt...
[quote][b]It´s better to burn out than to fade away... (Kurt Cobain)[/b][/quote]
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