Überzogene RA-Gebühren

In dieses Forum gehören alle Themen, die keinem anderem Forum zugeordnet werden können.
Andreas

#21

03.07.2007, 08:12

Es wäre ja auch absurd, würde der Mandant einen Titel gegen sich selbst schaffen :lol:

Außerdem können vergessene Gebühren durch den RA ja noch nachbeantragt werden, also was bringt's ? Nix außer Aufwand :mrgreen:
Gast

#22

03.07.2007, 14:14

Andreas hat geschrieben: Allerdings würde ich das an Stelle des hier Betroffenen nicht tun, sondern vielmehr darauf hinweisen, daß die Gebühren in dieser Form nicht angefallen sind. Da die Geschäftsgebühr sowieso im Kostenfestsetzungsverfahren nicht festgesetzt werden kann, sollte also eine andere Lösung gefunden werden, sprich ein vernünftiges Schreiben an den RA, welche Gebühren angefallen sind und welche nicht und warum nicht :wink:

Und dann sollte noch um Ausstellung einer ordnungsgemäßen Rechnung gem. § 10 RVG gebeten werden und angekündigt, daß hinsichtlich berechtigter Gbeührentatbestände selbstverständlich Zahlungsbereitschaft besteht.
Muss der Mandant dem RA die RVG erklären? Ich denke nicht. Ich würde ein Schreiben mit der korrigieren Rechnung an den RA schicken. Und wenn er die anderen Gebühren (die nicht angefallen sind) trotzdem bezahlt haben möchte, dann soll er das begründen. Da würde ich ihn in die Beweispflicht bringen, denn ich bin ja nur ein ahnungsloser Laie :wink: . Soll der RA man machen. War doch schon immer so: Wenn Du was haben willst, dann setz' Dich in Bewegung :D . Also bitteschön ...

Liebe Grüße

appollonia
Andreas

#23

03.07.2007, 14:19

Sollte man den RA ins offene Messer laufen lassen ?

Na, ich denke, eher nicht. Vielleicht auch nur ein Fehler eines Angestellten und blind unterschrieben vom RA ? Soll ja auch vorkommen :wink:

Errechne du doch einfach die angemessenen Gebühren, die dann überweisen mit Vermerk "angemessene Gebühren" und dann auf die Nachforderung warten, anschließend dem RA schreiben, daß er mal bitte begründen soll, weshalb er glaubt, die Termins- und Einigungsgebühr sowie zwei (!) Geschäftsgebühren verdient zu haben :wink:
Gast

#24

04.07.2007, 05:52

@ Andreas

Sooo hatte ich es mir für den Extremfall auch gedacht :D. Und natürlich kann es sich auch um ein Versehen der Büroangestellten handeln.

Ich habe meinem Schwager die Gebühren mitgeteilt und ihm gesagt, dass er aufpassen muss, falls der RA z. B. über einen Kostenfestsetzungsbeschluss die anderen Gebühren auch noch einfordern will. Dann muss er auf jeden Fall ein Rechtsmittel einlegen und dass das sehr wichtig ist.

Nun mal abwarten, wie sich das alles entwickelt. Aber ich finde es schon haarsträubend, was einem Laien da zugemutet wird und womit er sich beschäftigen muss, damit er nicht über den Tisch gezogen wird. Gerade zu seinem Rechtsvertreter sollte man doch Vertrauen haben können. Schlimm, finde ich so etwas ...
Andreas

#25

04.07.2007, 09:15

Der Fall ist in der Tat außergewöhnlich... naja, schaun wir mal, was dabei rauskommt.
wayona
Daueraktenbearbeiter(in)
Beiträge: 274
Registriert: 08.06.2007, 10:36
Wohnort: Thüringen

#26

04.07.2007, 09:25

ich würde auch erstmal versuchen, mit dem anwalt das gespräch zu suchen und mir so erklären lassen, wie es zu dieser rechnung kommt. manchmal weiß die refa auch nicht, was ra mit mandant bespricht und schreibt auf den ihr bekannten grundlagen eine rechnung und anwalt unterschreibt blind.
sollte er sich dennoch quer stellen, gibt es auch noch ein mittel gegenüber dem anwalt: man kann sich auch an die entsprechend zuständige anwaltskammer wenden.
Gast

#27

04.07.2007, 16:35

Na ja, ich hoffe, dass es gar nicht erst so weit kommen muss. Was wäre denn die Konsequenz daraus, wenn der Fall vor die Anwaltskammer Oldenburg käme?

Würde der RA dann seine Zulassung verlieren? In dem Falle wäre das auch nicht weiter schlimm, da der RA sowieso kurz vor seiner Rente steht. Vielleicht ist das auch der Grund, warum er keine Lust mehr hat, sich mit etwas so Schwierigem wie der RVG abzugeben :D . Und weil es zum Endspurt Rente losgeht, wird noch einmal richtig abkassiert, gelle :wink: .

Liebe Grüße

appollonia
Benutzeravatar
schneeflocke
Absoluter Workaholic
Beiträge: 1732
Registriert: 25.11.2006, 16:59
Wohnort: Mitten im Ruhrgebiet

#28

04.07.2007, 19:36

Meine Beobachtung der letzten Jahre paßt hier zum Thema.

Diese Rechnung, um die es hier geht, ist natürlich in dem Bereich der Phantasie anzusiedeln.....

Dennoch kommt es immer häufiger bei uns vor, dass Mandanten die Höhe einer korrekten Rechnung anzweifeln und dagegen vorgehen.

Wir selbst haben eine Handvoll Akten, wo unsere Mandanten unsere Rechnung anzweifeln oder die Rechnung eines zuvor beauftragten anderen Anwaltes.....

Selbst wir vom Fach haben bei rechnungen immer wieder Grund zum regen Gedankenaustausch... wie soll man da einem Laien diese Sache näher bringen?

Ich liebe den Spruch unserer Mandanten: "Ich möchte auch mal soviel Geld verdienen, für nur einen einzigen Brief, den ihr geschrieben habt. "

Und schon mach ich wieder den Erklärbär und keiner versteht mich.
Antworten