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Verfasst: 05.06.2007, 19:24
von Pepsi
Kopien machen ist bei Behörden oberste Priorität!!

die Akteneinsicht wird dir wahrscheinlich nichts nützen, da du vermutlich nicht daran gedacht hast, das Kindergeld anzugeben (die wollen das sogar schriftlich haben.. musste dir von der Kindergeldkasse n Dreizeiler aufsetzen lassen (machen die seeeeehr ungern))

aber ich drücke trotzdem dir die Daumen mit

Mein Verfahren läuft seit Nov 2005 beim SozG :-(

Verfasst: 05.06.2007, 19:28
von Claudi130874
@Pepsi: Die Bescheinigung von der Familienkasse habe ich denen letzte woche geschickt. Hab die angefordert und am nächsten Tag im Briefkasten gehabt. Zum Glück arbeite ich ja beim Anwalt, wenns mit einem Verfahren vor dem Sozialgericht endet. Hast du denn auch kinder?

Verfasst: 06.06.2007, 09:09
von Andreas
Hier mal eben ergoogelt :
Ein Hartz-IV-Empfänger muss in der Regel zu hoch berechnete Leistungen nicht zurückzahlen.

Das hat das Hessische Landesarbeitsgericht entschieden. Die Richter erklärten, ein Hilfsbedürftiger müsse darauf vertrauen können, dass die Arbeitsagenturen und Kommunen das Arbeitslosengeld II korrekt berechneten.

Falls versehentlich zuviel gezahlt worden sei, könnten die Behörden den Auszahlbetrag nur für die Zukunft neu festlegen.

Zurückgeben müsse ein Empfänger das Geld nur, wenn er es sich mit falschen Angaben, durch Drohungen oder Bestechung verschafft habe.

Im konkreten Fall ging es um eine Familie mit zwei Kindern, die 1.500 Euro zuviel erhalten hatte.

Sie darf das Geld nun behalten. Das Gericht rügte in seinem Urteil auch, dass sich die Rückforderung nicht an die einzelnen Empfänger, sondern an die Bedarfsgemeinschaft gerichtet habe.

Auch dies sei unzulässig. (AZ L 9 AS 33/06)

Verfasst: 06.06.2007, 10:03
von Claudi130874
@Danke Andreas, das werd ich gleich mal meiner Chefin zeigen.

Verfasst: 06.06.2007, 10:16
von Pepsi
das mag sein Andreas, aber erstens begründet das Gericht das mit "wenn er keine falschen Angaben gemacht hat" und das hat sie hier offensichtlich, weil sie das Kindergeld nicht angegeben hat

und zweitens interessiert die das nicht was es für Urteil gibt.. solange in der Sache kein Urteil da ist..

@Claudi: macht ihr denn Sozialsachen? ich würde mir da schon einen Anwalt nehmen, der sich mit sowas wirklich auskennt..

Verfasst: 06.06.2007, 11:10
von Claudi130874
Hallo Pepsi: Ja mein Chef ist Fachanwalt für Verwaltungsrecht, aber wir haben auch viele Sachen vor dem Sozialgericht laufen.

Ich stimme dir zu, in dem Urteil steht, falls man keine falschen Angaben gemacht hat, und darauf werden die sich wohl berufen, dass ich damals das Kindergeld nicht als Einkommen angegeben habe.

Verfasst: 06.06.2007, 14:56
von Pepsi
du hast es erfasst

übrigens können sie bis zu 30 % von der Regelleistung einbehalten

Verfasst: 06.06.2007, 15:03
von Claudi130874
ja das mit der Regelleistung betrifft ja dann nur meinen Mann, aber ist schon echt ne doofe Sache.

Verfasst: 06.06.2007, 15:14
von Andreas
@Pepsi:
Ich habe es ja auch nicht kommtiert :mrgreen:

Das mit dem nicht angegebenen Kindergeld könnte ein Problem werden. Mir stellt sich aber die Frage, ob ein offensichtlicher Fehler, der der Behörde bei der Antragsprüfung hätte auffallen müssen, nicht auch ein behördliches Verschulden (mangelnde Sorgfalt bei der Antragsbescheidung) darstellt. Das Kind ist angegeben, Kindergeld wird im Übrigen von der Kindergeldkasse beim Arbeitsamt ausbezahlt, es muß also hausintern bekannt gewesen sein, daß Kindergeld gezahlt wird.

Im Übrigen entspricht es doch allgemeiner Lebenserfahrung, daß ein Kind (wie alt - 6 ?) Kindergeld kriegt. Tief und fest geschlafen ?!

Vielleicht kommt man mit einem blauen Auge aus der Sache, wenn man so argumentiert ?

Dein Chef soll mal mit harten Bandagen kämpfen, würde ich vorschlagen, und dem Sachbearbeiter bei A-Amt ein wenig Angst machen... man könnte die Rechtslage nach dem neuesten Urteil, s.o., als unsichere Sachlage für beide bezeichnen und sich auf einen Teilbetrag in Raten vergleichen, wenn das Amt nicht ganz nachgibt.

Verfasst: 06.06.2007, 15:17
von Claudi130874
@Andreas: Ja das denk ich nämlich auch, wieso fällt das denen erst nach 2 1/2 Jahren ein? Meine Tochter war bei Antragstellung 4, jetzt ist sie fast 6 1/2. Ich hab gestern echt nen Heulanfall bekommen, wo der Sachbearbeiter mir das sagte, sind ja über 4.600,-- €