Persönliche Haftung einer ReNo im Job

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StineP

#21

21.05.2007, 12:53

Ja, bei grober Fahrlässigkeit oder Vorsatz.
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Bluerabbit
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#22

21.05.2007, 14:12

Mir selbst ist auch ein solcher Fall nicht bekannt. Allerdings wurde uns in der Ausbildung bereits gesagt, dass für die Fehler als Azubi der Anwalt voll grade stehen muss und wenn man Angestellte ist (also nach der Prüfung) kann er die Konsequenzen auch auf die Reno "abwälzen". In der Regel ist man aber über den Arbeitgeber dagegen versichert (so hab ich das zumindest noch im Kopf).

Zu dem Beitrag mit dem vielen Geld abheben: Bei uns in der Kanzlei hat mich die Buchhalterin auch mal gefragt, ob ich kurz Zeit habe und dann sind wir zusammen zur Bank weil sie einen nicht unerheblichen Betrag abheben musste und ihr das zu zweit sicherer erschien.
Liebe Grüße
Christiane

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Nichts ist so gerecht verteilt wie der Verstand, jeder glaubt, er habe genug davon.
StineP

#23

21.05.2007, 14:23

Nach § 51 BRAO besteht die Verpflichtung, eine Berufshaftpflichtversicherung zur Deckung der sich aus der Berufstätigkeit ergebenden Haftpflichtgefahren für Vermögensschäden mit einer Mindestversicherungssumme von € 250.000,00 abzuschließen.

Die Aushändigung der Zulassungsurkunde (zum RA) darf erst erfolgen, wenn der Abschluss der Berufshaftpflichtversicherung nachgewiesen ist oder eine vorläufige Deckungszusage vorliegt (§ 12 Abs. 2 BRAO). Es empfiehlt sich daher, bereits dem Antrag eine vorläufige Deckungszusage beizufügen.
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Pepsi
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#24

22.05.2007, 19:39

also ich habe die Beiträge jetzt nicht gelesen, aber sone Angestelltenhaftpflicht ist extrem wichtig!
Jara
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#25

22.05.2007, 20:37

Guten Abend,

also eine persönliche Haftung einer RA-Fachangestellten gibt es wohl nicht. Natürlich besteht immer die Gefahr seinen Job zu verlieren, wenn man nur Mist macht.

Grundsätzlich haftet der RA. StineP hat das ja schon sehr gut beschrieben.

Auch mir ist kein Fall bekannt, dass eine ReFa "in Haftung" genommen wurde. Nur Kündigungen wegen vieler Fehler oder nicht sorgfältiger Arbeit die kenne ich...

Der Rechtsanwalt ist ja normalerweise auch dazu verpflichtet stichprobenartig Termine und Fristen und Akten zu kontrollieren! Habe ich allerdings noch nie erlebt, dass das einer gemacht hätte... Mein Chef wüsste gar nicht wie er Termine und Fristen kontrollieren soll, glaub ich!

Das Thema ist aber sehr interessant und vor allem fällt mir grade auf, welche Verantwortung viele eigentlich haben und wie wenig doch schiefgeht!!!

Das "schlimmste" was mir mal passiert ist, war ein Termin der nicht in meinem Kalender eingetragen war. Chef war schön auf einer Schiffsreise unterwegs und ein Anwalt rief an, wo er denn bleibe :oops:

Das war das einzige Mal in den letzten 5 Jahren dass ich so einen Fehler gemacht habe, krass, oder???
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Zonnie
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#26

22.05.2007, 20:44

Also ich kenne sowas nicht. Allerdings sorgen meine Chefs eigentlich auch vor, das Fristen auch auf jeden Fall notiert werden: Wenn Post eingeht bekommen die die Akten mit der Post ohne das wir vorher Fristen notieren. Die Chefs geben dann entweder die Akten mit Diktat zurück oder legen sie zum Kurzbriefe schreiben und schreiben vorne in die Akte die Rotfristen rein, die notiert werden müssen. So läuft es bei uns keine Gefahr dass Fristen falsch notiert werden.
Mit dem Leben ist es wie mit einem Theaterstück: es kommt nicht darauf an, wie lang es ist, sondern wie bunt.
Seneca
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#27

22.05.2007, 20:54

Einer ehemaligen Kollegin sagt man auch nach, dass sie mehrere hundert Akten vernichtet bzw. diese jahrelang unbearbeitet im Schrank gelassen hat. Nach 8 Jahren wurde sie dann schwanger und ging in Mutterschutz und wurde nie wieder gesehen.

Ich kann mir kaum vorstellen, dass soooo lange Zeit kein Mdt./Gegner/Gericht sich an die Sache erinnert. Der Kollegin wurde nicht gekündigt. Es gab offenbar nicht mal ne Abmahnung. Die Angestellte wurde nicht mal auf Schadenersatz verklagt. Dass ihr Chef in all den Jahren nichts mitbekommen haben will, kann ich mir kaum vorstellen.


Schwerwiegende Fehler habe ich in all den Jahren nicht gemacht. Ich habe mir ehrlich gesagt bislang auch keine Gedanken gemacht, dass mich ein Arbeitgeber mal in Anspruch nehmen könnte.
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Charlie
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#28

22.05.2007, 21:03

Mir ist auch schon ein großer Fehler passiert. Ich habe mal in einem Antrag auf PfÜb einen falschen Drittschuldner angegeben. Wurde dann natürlich auch falsch zugestellt. Ging um ca. 350,00 €. Das Geld hat mein Chef dann aus eigener Tasche gezahlt, er hätte ja auch drauf achten können (war seine Aussage) :zustimm.
War mir wirklich ziemlich unangenehm. :ohmann Aber damals hatte ich das noch nicht so oft gemacht (nicht einmal in meiner Ausbildung) und das wusste er.
Ihr könnt mir glauben, mir ist sowas NIE WIEDER passiert. Jetzt kontrolliere ich alles fünfmal und lass das lieber noch einen Tag liegen.
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schneeflocke
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#29

22.05.2007, 23:23

Danke für Eure Antworten.

Eure Erfahrungen bezügl. der Haftung decken sich mit meinen.

Kündigung und Abmahnung Ja, aber nicht zwingend persönlich und finanziell in die Haftung zu nehmen.......

Eigentlich könnte ich ja jetzt sagen: "Das beruhigt mich."

Tut es aber nicht wirklich. Die Angst, etwas falsch zu bearbeiten, weil man zu wenig Erfahrung auf bestimmten Gebieten hat (nicht weil man blöd ist, :lol: sondern weil es an Routine mangelt), bleibt bei mir immer noch bestehen.
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#30

31.03.2014, 18:43

Hallo zusammen,

ich habe grade auch ein Haftungproblem im Büro. Und zwar hat meine Kollegin einen Titel entwertet, bei dem die Forderung noch nicht beglichen war. Das Problem war, dass laut FoKo die Forderung beglichen war, aber nur weil eine Zahlung versehentlich doppelt gebucht wurde. Da in der Akte schon zig Leute vor ihr und mir gearbeitet haben, ist es auch irgendwie nicht aufgefallen. Die Schuldnerin hatte angerufen und meinte sie müsste nicht mehr zahlen wegen eines Vergleiches. Daraufhin hatten wir auch in die Akte geschaut. Den Vergleich gab es. Und dank des Fokos war die Forderung auch ausgeglichen :( Es kam dann auch prompt ein Schreiben vom gegnerischen RA wir mögen den Titel rausgeben. Das tat meine Kollegin dann auch und ja nun, ein paar Monate später fiel auf, dass die Zahlung doppelt gebucht wurde. Die Kollegin arbeitet ohnehin nicht mehr bei uns, allerdings war mein Chef stinksauer und will sie jetzt in die Haftung nehmen. Geht das so einfach? Haftet er nicht?

Vielen Dank schon einmal im Voraus für eure Hilfe.
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