Anzahl der Auftraggeber

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ellimorelli
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#21

02.10.2012, 10:19

Chef ist nicht nur PBV sondern auch selber Kläger (Erbe)
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ellimorelli
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#22

02.10.2012, 10:46

der wird jetzt echt lästig :motz :roll:

was passiert denn, wenn ich das Rubrum so wie bereits geschrieben, erweitern lasse? entweder gibt das Gericht dem Antrag statt oder nicht. Oder?

vllt. könnte mir nur einer sagen, ob sich nicht nur die VG für das streitige Verfahren erhöht, sondern ob sich auch die VG für das vorangegangene Mahnverfahren erhöht.
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rosa

#23

02.10.2012, 10:48

VG im Mahnverfahren kann sich nicht mehr erhöhen... zu dem Rest kann ich leider nix sagen, das gibt für mich echt keinen Sinn :?
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ellimorelli
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#24

02.10.2012, 10:53

und noch ein weiteres Problem

im Mahnbescheid hab ich fünf Antragsteller aufgeführt (die im Rubrum genannten Kläger und Chef selbst als Antragsteller) allerdings taucht Chef dann niergends im Rubrum auf.
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ellimorelli
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#25

02.10.2012, 11:28

vllt. so?:

beantrage ich die Erweiterung des Rubrums um die Kläger:
- Max Mustermann,..............
- Fritz Müller, ........
- Hanni Schulze, ..........
- Lieschen Maier, .........
Begründung:
Herr Max Mustermann ist bereits mit Antrag auf Erlass eines Mahnbescheides als Antragsteller Nr. 5 aufgeführt. Die weiter aufgeführten Kläger sind gemäß des Protokolls der mündlichen Verhandlung vom 08.08.2012 dem Vergleich beigetreten.
Des Weiteren wird beantragt meine Bezeichnung als Prozessbevollmächtigter wie folgt zu ändern: ...

Beglaubigte nebst einfacher Abschrift anbei.

Den KFA müsste ich dann eben doch ändern. Ich würde dann die MB-VG nur wegen 5 Auftraggebern (4*0,3) erhöhen. Die VG für das streitige Verfahren müsste dann ja, sofern das Rubrum so wie beantragt geändert wird, bleiben, also mit einer Erhöhung für 8 Auftraggebern (7*0,3)
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katuscha
...ist hier unabkömmlich !
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#26

02.10.2012, 11:39

ich würde es so machen, elli.
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ellimorelli
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#27

02.10.2012, 12:07

ich hab jetzt mit der Geschäftsstelle telefoniert. Titel muss zurück, weil die genannte Anlage K 1 am Titel fehlt und das wohl der Grund ist, warum der RPfl. jetzt moniert. Außerdem soll auch laut der Geschäftsstelle das Rubrum berichtigt werden.
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ellimorelli
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#28

02.10.2012, 13:18

sollte ich erst abwarten, ob das Rubrum antragsgemäß geändert wird und dann erst den korrigierten KFA rausschicken oder gleichzeitig mit dem Antrag auf Rubrumsberichtigung?
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Kasimir1603
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#29

02.10.2012, 13:30

ich würd beides in einem Abwasch machen
Ciao Kasi

Wenn Liebe einen Weg zum Himmel fände und Erinnerungen zu Stufen würden,
dann würden wir hinaufsteigen und dich zurück holen, denn die Lücke die du hinterlässt, lässt sich nicht schließen.
(in Erinnerung an unseren "Lord Stinkefuß" Sammy)





Mit Semmelbrösel in den Socken bleibt selbst der größte Schweißfuß trocken

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