Hallo Schneeflocke,
benutze auch nie Abkürzungen in einem Schriftsatz, außer beim Vertretungsverhältnis. Alles andere finde ich nicht schön. Auch bei einem Schreiben an den Mandanten oder ähnliches verwende ich eigentlich sehr, sehr selten Abkürzungen. Finde es übrigens sehr komisch, dass das Gericht sich darüber aufregt. Es sind doch nun wirklich gebräuchliche Abkürzungen, die jeder kennen sollte. *tzzz*
Abkürzungen im Schriftsatz verboten?
- Grübchen
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Doch ich kenne das leider auch, allerdings wurde es vom Gericht nur bezüglich des Rubrums bemängelt. Dort sollte keine Abkürzungen stehen. Innerhalb des restlichen TExtes wżrde nichts bemąngelt. MEine damalige Chefin kannte das auch und achtete dann auch darauf das Abkżrzungen nicht benutzt wurden. ICh fand es immer bloed und laestig und ueberfluessig. ICh duerfte nicht Muelheim a.d.Ruhr schreiben es musste ausgeschrieben werden. ICh glaube ich habe sogar noch meinen alten Chef im Ohr der sagte es gaebe sogar eine Entscheidung zu. Aber da kan ich mich jetzt auch irren. Es war aber das einizige Mal das eine Monierung erfolgte. Waere aber interessant ob es da naeheres zu gibt.
LG Grübchen
- schneeflocke
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So, eine kurze Info für Euch.
Die Lösung ist einfach und einleuchtend. Hab dort angerufen.
Vorliegend geht es um eine Auslandszustellung. Deswegen durften dort keine Abkürzungen rein, sagte mir die Dame vom Gericht.
Das mit der Auslandszustellung hab ich nicht bewußt zur Kenntnis genommen vor meinem Anruf bei Gericht.
Erst gucken und dann schimpfen und aufregen. Ich denke mal, das hat auch was mit der Übersetzung zu tun, die dann nötig wird.
Das ist jetzt meine Idee und Interprätation, weiß nicht, ob ich richtig liege.
Chris (und wieder mal was dazugelernt)
Die Lösung ist einfach und einleuchtend. Hab dort angerufen.
Vorliegend geht es um eine Auslandszustellung. Deswegen durften dort keine Abkürzungen rein, sagte mir die Dame vom Gericht.
Das mit der Auslandszustellung hab ich nicht bewußt zur Kenntnis genommen vor meinem Anruf bei Gericht.
Erst gucken und dann schimpfen und aufregen. Ich denke mal, das hat auch was mit der Übersetzung zu tun, die dann nötig wird.
Das ist jetzt meine Idee und Interprätation, weiß nicht, ob ich richtig liege.
Chris (und wieder mal was dazugelernt)
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na dann is ja alles klar.. die Übersetzerin hätte sonst wohl vielleicht Probleme die Abkürzungen genauso abzukürzen in der jeweiligen SPrache.. aber das hätten sie ja auch mal dazuschreiben können grrr
- schneeflocke
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.......dazuschreiben wäre nicht schlecht gewesen, ich frage mich, ob ich es hätte wissen müssen vorher!
Es war zumindest das erste Mal für mich, dass das gerügt wurde. Sonst hät ich ja drauf geachtet zum Beispiel, und so weiter, beziehungsweise
.... na geht doch
Chris
Es war zumindest das erste Mal für mich, dass das gerügt wurde. Sonst hät ich ja drauf geachtet zum Beispiel, und so weiter, beziehungsweise
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Chris
- 13
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Die gerichtliche Verfügung bei Auslandssachen beginnt immer:
Schreiben auf dickem, weißen Papier ohne Fehler, Durchstreichungen, Verbesserungen, TippEx oder dergl. ...
Die Prüfungsstelle beim LG moniert jede Kleinigkeit dieser Art. Sonst gibt es wahrscheinlich internationale Verwicklungen.
Wenn man dagegen sieht, was manchmal zu uns nach Deutschland geschickt wird - meine liebe Frau Würstchenstand...
Schreiben auf dickem, weißen Papier ohne Fehler, Durchstreichungen, Verbesserungen, TippEx oder dergl. ...
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~ Grüßle ~
Veni, vidi, violini (Ich kam, ich sah, ich vergeigte)...
>>> Bitte keine Sachfragen per pN.
Nutze das Forum zum Vorteil aller! <<<
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- schneeflocke
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@13
Gibt es sonst noch was, was es hierbei zu beachten gilt?
Macht Ihr sowas öfters?
Wie gesagt, will nicht schuld daran haben, wenn es zu internationalen Verwicklungen kommt, bin sonst schon immer an allem schuld, was im Büro passiert.
Chris
Gibt es sonst noch was, was es hierbei zu beachten gilt?
Macht Ihr sowas öfters?
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Chris
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Mein Gott. Was für eine Zeitverschwendung, da wollte der Richter sich wohl noch nicht mit dem Antrag beschäftigen....
Die Gericht verwenden doch selbst Abkürzungen ohne Ende. Manche zumindest.
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