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Verfasst: 28.03.2007, 16:27
von Pepsi
was is mitm GVG, HGB?

@meinstern: jo so seh ich das auch, allerdings bin ich auch dagegen, dass wir komplette Rechtsfälle lösen, allerdings diese dann auch noch ausm FF zu beantworten, fände ich auch haarig, wozu kann man denn dann noch den Fachwirt machen? ;-)

also "ungefähr" durften wir gar nichts beantworten, es galt nur ja oder nein, bzw. wie der Fall zu lösen ist und nix anderes und ich war zu faul mir das zu merken, also musste ich nachgucken.. gut jeder hat ein Bauchgefühl, allerdings ne genaue Antwort erhält man so nicht!

Verfasst: 28.03.2007, 16:28
von Curry
also "ungefähr" durften wir gar nichts beantworten, es galt nur ja oder nein, bzw. wie der Fall zu lösen ist und nix anderes und ich war zu faul mir das zu merken, also musste ich nachgucken.. gut jeder hat ein Bauchgefühl, allerdings ne genaue Antwort erhält man so nicht!
So meine ich das gar nicht. Die Fragen wurden ja nicht nach Gefühl beantwortet, schon so, wie es eben sein muss. Die Fragen waren aber nicht so schwer, dass man dazu gleich ein Gesetz braucht.

Verfasst: 28.03.2007, 16:29
von Pepsi
gerade weil du nur RA bist, sollten die Fragen schon schwerer gewesen sein, aber naja is ja auch egal, jedenfalls ohne Gesetz hätt ich die Prüfung verloren!

Verfasst: 28.03.2007, 16:38
von Raphaela1207
@Pepsi: Das wäre auch bei mir der Fall gewesen. :zustimm

Verfasst: 28.03.2007, 16:38
von Gast
Ja, also bei uns kamen da schon ein paar Hammer fragen, die waren nicht sonderlich kompliziert, aber es waren Fragen, wo einfach nachgelesen werden musste, und zwar mit Querverweisen. Und ich finde es gut: Ich habe gelernt mal etwas nachzuschlagen und nicht gleich aufzugeben, wenn ich mal zwei Verweise vor mir habe.

Verfasst: 28.03.2007, 19:02
von Nilli21
joy1980 hat geschrieben:Also wir haben lediglich in der Abschlußprüfung die ZPO, das BGB und die BRAGO (Prüfung 2001) benötigt.

Den Schönfelder haben wir für die Rechtsfachwirtprüfung benötigt.

Bei mir war es ganz genauso.
Die drei Gesetze waren Pflicht, ohne wäre es ganz schön schwierig geworden, da auf alle Fälle §§ verlangt wurden.

Bei der Rechtsfachwirteprüfung geht ohne Schönfelder natürlich nix.

Verfasst: 28.03.2007, 19:39
von darksky
Ich wüsste nicht was ich ohne schönfelder täte. Sterben?
:applaus an alle die ohne gesetze die prüfung gemacht haben.

Wir müssen überall §§ angeben. Unschön wenn man 100 Pro die lösung weiß, aber den § nicht findet.

Verfasst: 28.03.2007, 20:56
von Ciara
Also uns wurde von Anfang an gesagt das wir das BGB, die ZPO und das RVG in der Prüfung benutzen dürfen, also gehe ich auch mal davon aus das es benötigt wird. Somit wurde uns halt auch gleich gesagt das es zur Prüfung die neuesten sein müssten und das halt nichts reingeschrieben werden darf.

Verfasst: 28.03.2007, 21:06
von Tigerentchen
Wir durften auch unsere eigenen Gesetz-Bücher (ZPO, BGB, HGB) mit in die schriftliche Prüfung nehmen (2001).
Ich fand es ganz beruhigend, dass ich "meine" Bücher dabei hatte, wo teilweise mit Textmarker wichtige Stellen markiert waren. Die Prüfer hatten damals stichprobenartig einige Bücher durchgesehen, ob sich da nicht irgendwo ein großer Spickzettel drin befindet....

Verfasst: 29.03.2007, 08:39
von Pepsi
also andere Bücher als Schönfelder durften wir nicht benutzen, es war sogar vorgeschrieben, was: "Schönfelder, Papier, Stifte, Lineal, Taschenrechner" und mehr nicht