War ja auch nur als Argumentationshilfe gedacht, falls Chef im Dreieck springt, wenn ihr euch über eure Gehalt unterhaltetLämmchen hat geschrieben:Gina, ich glaube kaum, dass sich ausgerechnet Anwälte von so einem Urteil abschrecken lassen.
Es gilt, auch das Individualarbeitsrecht auf das Arbeitsverhältnis zwischen ReNos und Anwälten anzuwenden. Viele Anwälte glauben, das ReNos da keinen Anspruch drauf haben oder einfach zu wenig wissen. Deshalb stecken wir doch in der Misere. Für ihre Mandanten machen sie sich stark (und grade Arbeitsrechtler auch für Gehalts-und Urlaubsansprüche) und die Mitarbeiter werden behandelt, wie die letzten Handlanger.