Seite 3 von 6

Re: Dank an Rechtspfleger?!

Verfasst: 02.08.2010, 16:25
von Trulla79
Danke für den Link. Jetzt bin ich schlauer, was man alles nicht schenken darf. Wobei ich noch nicht weiß, ob Blumen nun einen Vorteil bedeuten oder nicht. Mal schauen, wie ich mich auf erlaubter Weise bedanken werde.

Re: Dank an Rechtspfleger?!

Verfasst: 02.08.2010, 16:29
von simpsonia
Trulla79 hat geschrieben:
Andreas hat geschrieben:...zusätzlich kannst du auch in diesem Thread mitschreiben:

http://www.foreno.de/viewtopic.php?f=11&t=41453" target="blank

:wink:
:pfeif ... und wenn mir da jetzt angezeigt wird, ich hätte keine Berechtigung das zu lesen? :?: :oops:
Das hat er mir auch gerade angezeigt...

Re: Dank an Rechtspfleger?!

Verfasst: 02.08.2010, 16:34
von domel 3008
mir auch... Zitat: Du hast keine Berechtigung, dieses Forum zu lesen. :(

Re: Dank an Rechtspfleger?!

Verfasst: 02.08.2010, 16:40
von gkutes
dann müsst ihr erst über MeinForeno / Benutzergruppen / der Gruppe Reno-Cafe beitreten - das ist bei allen OT-Bereichen so

Re: Dank an Rechtspfleger?!

Verfasst: 02.08.2010, 16:42
von Trulla79
gkutes hat geschrieben:dann müsst ihr erst über MeinForeno / Benutzergruppen / der Gruppe Reno-Cafe beitreten - das ist bei allen OT-Bereichen so
:thx

Re: Dank an Rechtspfleger?!

Verfasst: 02.08.2010, 19:28
von online
Wir dürfen Geschenke nur bis ca 5 € Wert annehmen, soweit ich weiß. Manche Abteilungen kriegen zu Weihnachten schon mal Geschenke - auf der Familienabteilung hat öfters schon eine Rechtsanwältin zu Weihnachten selbst gebackene Plätzchen mitgebracht, ansonsten gibt es mal kleine Schreibblocks oder Kulis oder Kalender mit Kanzleiaufdruck. Und natürlich auch gern mal eine persönliche Weihnachtskarte. Kleinigkeiten sind erlaubt, aber es ist eine Gratwanderung.

Re: Dank an Rechtspfleger?!

Verfasst: 02.08.2010, 19:39
von advocatus diaboli
Ich darf auf Ziff. 4.1 der verlinkten Datei zu dem Thema hinweisen. Danach kann u.a. unabhängig von ihrem Wert in der Bewirtung - und die liegt m.E. auch beim konspirativen Kaffeetrinken in der Kanzlei vor - ein Vorteil im disziplinar-/strafrechtlichen Sinne liegen.

Bedenkenfrei ist dies nur, wenn es "ausschließlich mit Rücksicht auf Beziehungen innerhalb der privaten Sphäre des Beamten" geschieht (siehe Link, Ziff. 5.1). Das ist in allen hier besprochenen Fallgestaltungen m.E. offenkundig nicht zutreffend.

In dem Kontext geht es nicht nur um Bestechung/Bestechlichkeit ("Gegenleistung" für eine konkrete Diensthandlung), sondern auch um Vorteilsgewährung/Vorteilsannahme ("Gegenleistung" für die Dienstausübung, d.h. ohne Bezug zu einer konkreten Diensthandlung).

Re: Dank an Rechtspfleger?!

Verfasst: 02.08.2010, 19:54
von Trulla79
Das ist es ja gerade nicht, was ich mit diesem Gedanken bezwecke, jemanden bestechen zu wollen oder ihm etwas zukommen zu lassen, damit es beim nächsten Mal genauso gut läuft.
Ist schon merkwürdig,dass ein Dankesgeschenk ohne böse Absicht,solche Konsequenzen oder Probleme mit sich ziehen könnte.
Vielleicht war es ja doch eine blöde Idee.
:cry:

Re: Dank an Rechtspfleger?!

Verfasst: 02.08.2010, 21:18
von 13
Tja, der Beamte darf bekanntlich nichts annehmen - nicht mal Vernunft! :roll: :mrgreen:

Re: Dank an Rechtspfleger?!

Verfasst: 02.08.2010, 21:37
von online
13 hat geschrieben:Tja, der Beamte darf bekanntlich nichts annehmen - nicht mal Vernunft! :roll: :mrgreen:
*knuff*

Ey, das ist doch ein Berufsgeheimnis! :mrgreen: