Wieviel privat darf sein?

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skugga
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#21

24.07.2010, 17:12

13 hat geschrieben:
skugga hat geschrieben: Mir ist das ganz ehrlich gesagt sowas von wumpe, ...
:lolaway Immer wieder gut...
:mrgreen: Allein dieser Reaktion wegen musste es sein... ;)
Milchreis schmeckt ganz vorzüglich, wenn man ihn kurz vor dem Verzehr durch ein saftiges Steak ersetzt.
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13
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#22

25.07.2010, 17:15

skugga hat geschrieben: :mrgreen: Allein dieser Reaktion wegen musste es sein... ;)
Keine Bange - es gibt noch mehr Spätfolgen: Bild
~ Grüßle ~
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Veni, vidi, violini (Ich kam, ich sah, ich vergeigte)... :roll: 257

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BabyBen

#23

25.07.2010, 19:04

Also einige Einstellungen verstehe ich nicht, nicht weil ich Anwältin bin, sondern weil ich auch mehrere Chefs habe. Wenn diese sagen: "Frau BabyBen springen sie aus dem Fenster", dann springe ich eben. Und wenn sie auf halben Weg nach unten wollen, dass ich wieder 'rein komme, dann komme ich eben wieder rein. Mal ganz ehrlich, Chef ist Chef, der darf arbeiten, wieviel und wann er will, der darf die Arbeit verteilen, wie er lustig ist etc. pp. Dafür ist er eben Chef.

Was natürlich nicht geht, dass ein Anwalt (angestellt oder Chef) mit seiner Arbeitsweise Überstunden ohne Ende und Chaos produziert. Darüber sollte man reden und sicherlich läßt sich auch eine Lösung finden.
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Pepsi
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#24

25.07.2010, 20:08

findest du es menschlich OK, wenn Chefe erst kurz vor Schluss mit einem Band ankommt, obwohl er den ganzen Tag dafür Zeit hatte?
Sowas fördert doch nicht grad das Arbeitsklima...
BabyBen

#25

25.07.2010, 20:13

Pepsi das fällt bei mir unter das Thema, dass die Frage der Überstunden geregelt sein muss und weder permanente Überstunden noch völliges Chaos gehen. Ansonsten kann Chef schon weitgehend machen, wie er lustig ist.
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Trulla79
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#26

25.07.2010, 20:58

Probleme mit dem Zeitmanagement hat glaube ich so gut wie jeder RA. Ich weiß nicht, ob man bei der Zulassung als RA einen Eid abgeben muss, seine Sachen nie wieder zeitgerecht zu bearbeiten. :wink: :lol:

Ich habe mich daran gewöhnt, da ich es jetzt schon bei den verschiedensten Chefs durchhabe. Was ich aber nichts akzeptiere ist, wenn - ohne vorherige Vereinbarung - der Privatkram Überhand nimmt, so wie es hier eingangs geschildert wurde. Da muss es einfach Grenzen geben, denn wenn man zu seiner richtigen Arbeit nicht kommt, ist das auch überhaupt nicht gut.

Chefs können sich natürlich ihre Zeit frei einteilen und kommen und gehen wann sie wollen, aber für einen Chef "aus dem Fenster springen" würde ich persönlich nur, wenn ich weiß, dass auch eine entsprechende Gegenleistung zurückkommt. ... und damit meine ich nicht zwangsläufig nur das Finanzielle. Denn wenn das nicht gegeben ist, weiß der Chef es eh nicht zu schätzen und man läßt sich ausnutzen und verliert sich selbst.
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skugga
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#27

25.07.2010, 21:11

13 hat geschrieben:
skugga hat geschrieben: :mrgreen: Allein dieser Reaktion wegen musste es sein... ;)
Keine Bange - es gibt noch mehr Spätfolgen: Bild
:lolaway Du völlig meschuggener Rpfl! Wird Zeit, dass wir endlich mal n Bier zusammen trinken! :mrgreen:
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#28

25.07.2010, 22:27

Das machen wir auch noch mal, schon weil ich Abstinenzler bin... :mrgreen: :lolaway
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#29

26.07.2010, 06:44

BabyBen hat geschrieben: Wenn diese sagen: "Frau BabyBen springen sie aus dem Fenster", dann springe ich eben. Und wenn sie auf halben Weg nach unten wollen, dass ich wieder 'rein komme, dann komme ich eben wieder rein.
Das ist jetzt so ein überzogene Bemerkung, das kann man so nicht stehen lassen. :roll:

Bei Gericht kommt so was - soweit ich es mitbekomme - glücklicherweise nicht vor, das wäre zeitlich auch gar nicht möglich.

Das einzige, was ich weiß, was mal in die Richtung ging, war ein Richter, der als Nebentätigkeit Vorträge hielt und sich diese von "seiner" Angestellten schrieben ließ. Sie hat das gemacht, aber: Nur außerhalb der Dienstzeit, nachdem das Dienstliche erledigt war und hat sich die Überstunden von ihm bezahlen lassen.

Und das ist der springende Punkt hier, denke ich - dass diese Tätigkeit von Eurem (wie man immer wieder liest: kargen) Gehalt nicht umfasst ist. (Kommt natürlich darauf an, wie Eure Arbeitsverträge formuliert sind).
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Mitglied im CdW.
BabyBen

#30

26.07.2010, 09:27

Online natürlich war meine Aussage etwas überspitzt dargestellt, aber außerhalb der kleinen Welt der Justiz ist es nun mal so. Der Chef hat das Sagen. Und wenn ihm einfällt, dass man ab morgen nur noch Privatkram erledigt, wird man das auch hinnehmen müssen. Natürlich kann das eine Änderung des Arbeitsvertrags darstellen, aber dann muss man eben die Konsequenzen ziehen und gehen. Der Chef ist Chef und Gott im Büro. Wenn er sich nicht so aufführt, dann ist das großes Glück.

Ich kannte einen Prof an meiner Uni, der war gleichzeitig Richter am OLG. Der hat seine Urteile und Voten von einer wissenschaftlichen Mitarbeiterin seines Lehrstuhls schreiben lassen. Keine Ahnung, wie er die bezahlt hat.
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