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Re: Fristeneinhaltung i. Anwaltskanzleien-Verantwortlichkeit?

Verfasst: 25.05.2010, 11:03
von lucy1510
Nee, nee, ich habe nie behauptet, dass mein Chef oder irgendeiner von mir verlangt, dass ich bis Mitternacht bleibe, um irgendwelche Fristenüberwachung übernehmen - kopfschüttel.......

Privatleben habe ich auch.

Wenn man meinen Kommentar richtig liest, habe ich auch nur meine Meinung zu Gismo08 zur Äußerung: Das sind ja nicht meine Fristen...... gegeben.

Ich sage nicht, dass man solange neben Cheffe stehen bleiben muss, bis die Frist erledigt ist, aber das kenne ich auch nicht. Wir erledigen die Fristen tagsüber und die werden per Stempel eingereicht und gut is......

Aber die Behauptung von Gismo08 nach dem Motto: Geht mich ja gar nichts an.....fand ich ein bisschen fehl am Platz.

Einen blöden Nachgeschmack hat eine Fristversäumung für Angestellte genauso wie für Anwälte.

Re: Fristeneinhaltung i. Anwaltskanzleien-Verantwortlichkeit?

Verfasst: 25.05.2010, 11:11
von BabyBen
Das meine Mitarbeiter Privatleben haben und irgendwann auch mal nach Hause wollen, verstehe ich schon. Allerdings kann ich es gar nicht haben, wenn ich wichtige Sachen unter dem Druck bearbeiten muss, dass jemand hufescharrend neben mir steht. Ich brauche einfach ein bisschen Ruhe und die habe ich eher am Abend, wenn hier nicht mehr aller drei Sekunden das Telefon klingelt. Deshalb bei uns die Regelung: Es wird bei pünktlichem Feierabend nochmals erinnert, weitere Verantwortung besteht dann nur noch für mich.

Re: Fristeneinhaltung i. Anwaltskanzleien-Verantwortlichkeit?

Verfasst: 25.05.2010, 11:16
von skugga
BabyBen hat geschrieben:Deshalb bei uns die Regelung: Es wird bei pünktlichem Feierabend nochmals erinnert, weitere Verantwortung besteht dann nur noch für mich.
Na, dann müssen wir beide uns ja auch überhaupt nicht streiten - ich sehe das ja genauso und habe deshalb ja auch weiter oben geschrieben, dass ich solche Faxen eben nicht mache. :mrgreen:

Re: Fristeneinhaltung i. Anwaltskanzleien-Verantwortlichkeit?

Verfasst: 25.05.2010, 11:34
von BabyBen
Neh skugga, wir haben doch schon mal festgestellt, dass Du eine ideale Mitarbeiterin für mich wärst :mrgreen: .

Re: Fristeneinhaltung i. Anwaltskanzleien-Verantwortlichkeit?

Verfasst: 25.05.2010, 11:52
von skugga
BabyBen hat geschrieben:Neh skugga, wir haben doch schon mal festgestellt, dass Du eine ideale Mitarbeiterin für mich wärst :mrgreen: .
Aber nur mit der Vertragsklausel, dass ich meinen Hund mitbringen darf... :wink:

Re: Fristeneinhaltung i. Anwaltskanzleien-Verantwortlichkeit?

Verfasst: 25.05.2010, 11:54
von BabyBen
skugga hat geschrieben:
BabyBen hat geschrieben:Neh skugga, wir haben doch schon mal festgestellt, dass Du eine ideale Mitarbeiterin für mich wärst :mrgreen: .
Aber nur mit der Vertragsklausel, dass ich meinen Hund mitbringen darf... :wink:
Muss ich mal den Ben(ni) und den Toni (unsere Kanzleihunde) befragen, was sie dazu meinen. Vielleicht verstehen sie sich mit anderen Hunden gar nicht :shock: .

Re: Fristeneinhaltung i. Anwaltskanzleien-Verantwortlichkeit?

Verfasst: 25.05.2010, 13:05
von Maximum
Ich erinnere, ich kontrolliere morgens mittags und eine Stunde bevor ich gehe. (Dann möchte ich auch wissen, ob ich länger gebraucht werden, damit ich eventuelle Verabredungen absagen oder verschieben kann. Fünf Minuten vor Feierabend werd ich nämlich fuchsig.)

Abends wenn noch was offen ist bekomme ich die Ansage "Mach ich selbst, oder Fr. xxx Sie müssten bitte noch bleiben!". Damit kann ich leben. Aber wenn ich weg bin und die Sache geht nicht fristgerecht raus - neee dafür hab ich keine Schuld!

Ich drück Dir die Daumen, dass dein Chef das genauso sehen wird!

Re: Fristeneinhaltung i. Anwaltskanzleien-Verantwortlichkeit?

Verfasst: 25.05.2010, 13:17
von Bine
Bei uns ist der Chef zuständig...wir schreiben die Fristen raus und legen sie vor...was danach passiert ist seine Sache!Wenn er sie wirklich mal diktiert, was meistens nicht der Fall ist bei sehr dringenden Sachen, sagt er das dazu sobald er das Band runter gibt...

Ich finde das dein Chef verpflichtet ist sich um die Fristen zu kümmern es sei denn du bist alleinige Sachbearbeiterin(ZV-Sachen)...In allen anderen Fällen muss er da ein Auge drauf haben.

Re: Fristeneinhaltung i. Anwaltskanzleien-Verantwortlichkeit?

Verfasst: 25.05.2010, 13:45
von skugga
BabyBen hat geschrieben:
skugga hat geschrieben:
BabyBen hat geschrieben:Neh skugga, wir haben doch schon mal festgestellt, dass Du eine ideale Mitarbeiterin für mich wärst :mrgreen: .
Aber nur mit der Vertragsklausel, dass ich meinen Hund mitbringen darf... :wink:
Muss ich mal den Ben(ni) und den Toni (unsere Kanzleihunde) befragen, was sie dazu meinen. Vielleicht verstehen sie sich mit anderen Hunden gar nicht :shock: .
Nochmal flugs OT: Meinste, die könnten was gegen eine zauberhafte, grad mal zwei Jahre alte 30 kg-Elfe weiblichen Geschlechts haben? Im Leben nicht! :D

Re: Fristeneinhaltung i. Anwaltskanzleien-Verantwortlichkeit?

Verfasst: 25.05.2010, 14:02
von BabyBen
Also der Benni ist manchmal noch etwas ungestühm und der Toni kann es gar nicht leiden, wenn jemand sein Futter anschaut. Aber ansonsten bekommen wir das schon hin. Inklusive vieler kleiner süßer Hundebabys :mrgreen: :mrgreen: :mrgreen: .