Verfasst: 10.06.2008, 15:46
Die Justiz wird sich Ersatz für die Kostenmarken einfallen lassen müssen. Z.B. ist in NRW schon jetzt der Einsatz von Gerichtskostenstemplern in den "Kostenmarkenverkaufsstellen" möglich, vgl.
http://www.datenbanken.justiz.nrw.de/pl ... enstempler
http://www.datenbanken.justiz.nrw.de/pl ... enstempler