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Mr.Black
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#121
18.07.2007, 09:33
MaryK1984 hat geschrieben: dann wir die zerknautschte 1€-Krawatte aus der Schublade geholt und erstmal unter einen Aktenstapel gelegt ("bügeln").
MaryK1984 hat geschrieben: Bezüglich der Tattoos:
Ich hab auch welche, alle drei kann man sehen
"Sie hat nen Händedruck, der Hände bricht, ein Gesichtstattoo das Bände spricht..." (Fischmob)
LAG Düsseldorf, Az: 12 (18 ) Sa 196/98:
Der Tritt ins Gesäß der unterstellten Mitarbeiterin gehört auch dann nicht zur "betrieblichen Tätigkeit" einer Vorgesetzten, wenn er mit der Absicht der Leistungsförderung oder Disziplinierung geschieht.