Pepsi hat geschrieben:was nützt es mir, wenn ich 2.000 brutto verdiene, aber mein Gehalt nicht oder nur teilweise bekomme hä?
Das Argument, na dann soll er nur ne Teilzeitkraft einstellen, zieht auch nicht
Wieso zieht das Argument der Teilzeit nicht? Ich jedenfalls mache mich nicht zum Samariter für den Anwalt. Entweder er ist Arbeitgeber oder er ist es nicht. Und wenn ich die Arbeitskraft eines anderen einsetze, um meinen Laden über Wasser zu halten, muss ich ihn angemessen bezahlen. Es ist moralisch unvertretbar, eine Mitarbeiterin Vollzeit für einen Hungerlohn zu beschäftigen. Die hat dann nämlich keine Chance, ihren Lebensunterhalt gegebenenfalls woanders zu verdienen und muss bei Ämtern betteln gehen. Das nennt sich dann staatlich subventionierte Arbeit, oder wie? Dürfen Anwälte sowas, nur weil es keine Tarifverträge gibt?
Wer Vollzeit arbeiten geht, hat Anspruch darauf, dass sein Lohn/Gehalt zum Leben reicht. Und mit "Leben" meine ich keinen großen Luxus, sondern Wohnung, Telefon, Strom, Essen, Trinken, Kleidung, Kosmetik, Friseur, evtl. Auto, Sport, Kino, Restaurant, private Rentenvorsorge und ein Mal im Jahr eine kleine Urlaubsreise.
Wir hatten das Extrembeispiel schon: Es wurde auf 400,00-€-Basis eingestellt und die Kollegin schrubbte 40 Stunden die Woche, weil der Chef doch so nett war und er doch sonst niemanden hatte und die Arbeit doch erledigt werden musste. Der Chef hat´s sicherlich dankend in Anspruch genommen und sich zu Hause eins gegrinst, was er da für ein Superschnäppchen in seiner Kanzlei hatte.
Da kann man dann in der Tat 900 € brutto schon als großzügig betrachten und 1200 € als Spitzengehalt.