Re: Freistellung Berufsschule des Azubis bei Kanzleiumzug?
Verfasst: 25.06.2018, 11:16
Ich bin momentan noch im 2. Lehrjahr. Unserer Berufsschule sieht die Abwesenheit nicht so streng. Außer es wird eine Klausur geschrieben, dann darf man idR nur bei Krankheit fehlen und man muss natürlich ein Attest vorzeigen.
Bei uns fehlen ständig welche, die aufgrund von hoher Arbeitsbelastung arbeiten gehen müssen.
Bei uns fehlen ständig welche, die aufgrund von hoher Arbeitsbelastung arbeiten gehen müssen.