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Re: Klage Finanzgericht

Verfasst: 29.09.2017, 08:53
von BlackWoman
Hat hier vielleicht jemand eine Idee? :kopfkratz

Re: Klage Finanzgericht

Verfasst: 29.09.2017, 10:57
von Anahid
BlackWoman hat geschrieben: Wie macht ihr das denn immer?
Kann ich nicht beantworten, da ich gar keine Verfahren mit dem FG habe.

Re: Klage Finanzgericht

Verfasst: 29.09.2017, 11:25
von BlackWoman
Ja wir eig. auch nicht, darum meine Frage.

Re: Klage Finanzgericht

Verfasst: 02.10.2017, 11:45
von Butterblume
Wie sind denn die Verfahren ausgegangen? Wurden die außergerichtlichen Kosten für das Einspruchsverfahren als notwendig erachtet?

Sofern dies nicht der Fall ist, dann musst du auch nicht anrechnen. Wenn kein Fall des § 15a Abs. 2 RVG vorliegt, ist auch keine Anrechnung vorzunehmen!

§ 15a
Anrechnung einer Gebühr

(1) Sieht dieses Gesetz die Anrechnung einer Gebühr auf eine andere Gebühr vor, kann der Rechtsanwalt beide Gebühren fordern, jedoch nicht mehr als den um den Anrechnungsbetrag verminderten Gesamtbetrag der beiden Gebühren.
(2) Ein Dritter kann sich auf die Anrechnung nur berufen, soweit er den Anspruch auf eine der beiden Gebühren erfüllt hat, wegen eines dieser Ansprüche gegen ihn ein Vollstreckungstitel besteht oder beide Gebühren in demselben Verfahren gegen ihn geltend gemacht werden.

Re: Klage Finanzgericht

Verfasst: 02.10.2017, 12:02
von BlackWoman
Nein also im Urteil steht nur: (Wir sind übrigens Kläger)
"1. Unter Änderung des Bescheids X vom ... und der hierzu ergangenen Einspruchsentscheidung vom ... wird die ESt. auf EUR ... herabgesetzt. Im Übrigen wird die Klage abgewiesen.
2. Die Kosten des Verfahrens tragen der Kläger zu 85/100 und der Beklagte zu 15/100.
3. Das Urteil ist im Kostenpunkt für den Kläger vorläufig vollstreckbar."

Re: Klage Finanzgericht

Verfasst: 02.10.2017, 13:34
von Butterblume
Die außergerichtlichen Kosten wurden also auch nicht mit eingeklagt?

Sofern zu den Kosten des Einspruchsverfahrens nichts im Urteil steht und der Beklagte auf diese auch nichts gezahlt hat, dann werden diese auch nicht angerechnet und du kannst sie auch nicht im KFA mit aufnehmen.