Fristen

In dieses Forum gehören alle Themen, die keinem anderem Forum zugeordnet werden können.
Benutzeravatar
Sputnik85
liebenswerter Morgenmuffel
...ist hier unabkömmlich !
Beiträge: 4870
Registriert: 04.08.2010, 15:34
Beruf: Rechtsanwaltsfachangestellte
Software: RA-Micro

#11

18.08.2015, 11:10

Sry aber sowas geht für mich zumindest gar nicht. Würde ich sofort den RA ansprechen, warum da noch nichts gemacht wurde (kenne ja den Sachverhalt der Akte nicht)
:niveau
Deans Schrei Bild Pudding!!! Bild

Nein, ich bin nicht böse. Ich bin nur manchmal nicht ganz nett.

The devil whispered: "You can not withstand the storm". I answered: "I am the storm.."

Mit mir ist gut Kirschen essen. Und Schokolade. Und Gummibären. Und Steak. Und Pommes. Und Pizza. Und Kuchen. Und auf Wunsch auch Eis.
Pitt
...ist hier unabkömmlich !
Beiträge: 3309
Registriert: 12.07.2012, 10:15
Beruf: RA-Fachangestellte
Software: Phantasy (DATEV)

#12

18.08.2015, 11:33

Ich handhabe das hier wie Sputnik85. Auch die von der Gegenseite gesetzten Zahlungsfristen/Stellungnahmefristen notiere ich hier. Im Einzelfall kann es nämlich passieren, dass bereits mit der Fristsetzung angekündigt wird, dass nach Ablauf z. B. Klage oder ZV erfolgt. Da sollte man schon noch mal beim RA bzw. Mandanten nachfragen, bevor man die Akte in den Schrank packt. Auch Behördenfristen (Stellungnahme an Finanzamt, Steuerfahndung, Bundesamt für Justiz) notiere ich vorsorglich. Bei den Wiedervorlagen gucken einige Anwälte hier im Büro nicht so genau in die Akte, sondern verfügen sie auch schon mal "blind" weiter. Bei einem Eintrag im Fristenkalender hake ich dann vor Ablauf immer noch mal nach, was jetzt passieren soll und mache mir auch eine Notiz, wenn Chef sagt, "da brauchen wir nicht drauf zu reagieren". Mein Motto ist auch, lieber eine Frist zu viel notieren, als eine zu wenig.
Benutzeravatar
Laska
...dauerhaft urlaubsreif
Absoluter Workaholic
Beiträge: 1051
Registriert: 22.08.2015, 17:43
Beruf: ReFa
Software: RA-Micro
Wohnort: NRW

#13

22.08.2015, 22:52

Hallo,

wenn eine Monierung im Mahnverfahren kommt, wird die 4-Wochen-Frist bei uns nicht notiert. Auch Zahlungsfristen, z. B. für die Einzahlung der GK für PfÜb werden nicht notiert, sofern die sachbearbeitende Kollegin anwesend ist. Diese werden nur notiert, wenn der Sachbearbeiter gerade Urlaub hat. ;)

Ansonsten werden alle anderen Fristen - z. B. Zahlung an gegn. RA, Stellungnahme an Gegner etc. - notiert.
Liebe Grüße

Bild
Antworten