urlaubsbedinger Fristverlängerungsantrag

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Schmauser

#11

17.08.2015, 15:19

also kann ich den Fristverlängerungsantrag mit diesem Text wegFAXEN? ;)

danke für das Erwähnen :*
Schmauser

#12

17.08.2015, 15:22

Danke für die Antworten, sie waren sehr hilfreich, ich werde es meinem Chef mit dem Text wie oben vorlegen :)
Schmauser

#13

17.08.2015, 15:33

folgenes ist passiert:

Mein Chef kam zu mir um mich den Text auf folgenden Text umändern zu lassen:

"nehmen wir Bezug auf die Verfügung des Gerichts vom 28.07.20215 und beantragen,
die am 17.08.2015 endende Frist um zwei Wochen, das heißt bis zum 31.08.2015 zu verlängern.

Begründung:

Der Fristverlängerungsantrag wird damit begründet, dass sich der Unterzeichner seit 10.08.2015 bis 24.08.2015 im Urlaub befindet.

Für Ihr Verständnis bedanke ich mich im Voraus."

Und das witzige ist: ich habe im Auftrag auf Anweisung meines Chefs unterschrieben und es ans Gerichts gefaxt.
Schmiedi1309
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#14

17.08.2015, 15:40

ok, ich hätte hier noch das Wörtchen "stillschweigend" mit rein genommen... Meine Lehrerin hat früher in der Ausbildung gesagt, dass wenn ich das Wort nicht mit hinschreibe, ich dann immer auf die Bestätigung des Gerichtes warten müsste... deswegen habe ich jetzt immer bei jeder Fristverlängerung das Wort "stillschweigend" dabei.

und wenn du jetzt im Auftrag unterschrieben hättest, hätte ich vielleicht noch irgendwie sowas wie: nach Diktat verreist oder so erwähnt... naja egal... Anweisung des Chefs....

ach kleiner Tipp, mach dir am besten Notiz in die Akte, dass das Schreiben so abgeändert wurde und du im Auftrag unterschreiben solltest... einfach zur Sicherheit, wenn mal was sein sollte... und dann dahinter, mit Chef am ..... besprochen und deine Unterschrift... einfach auf Schmierblatt und in deine Unterlagen....
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#15

17.08.2015, 15:45

Schmauser hat geschrieben:Und das witzige ist: ich habe im Auftrag auf Anweisung meines Chefs unterschrieben und es ans Gerichts gefaxt.
:schock :augenreib Wenn das mal gut geht. Warum hat er so ein Problem damit gehabt, es selbst zu unterschreiben, wenn er denn noch da ist?
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(Türkisches Sprichwort)


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Schmauser

#16

17.08.2015, 15:46

Schade dass ich es erst jetzt sehe, das mit dem Satz "nach Diktat verreist" hätte ich echt gut gefunden! Naja dann beim nächsten mal.

Und das mit dem "stillschweigend", dass man dann auf die Bestätigung des Gerichts warten muss, dass wusste ich auch nicht, sehr interessant was man alles dazulernt.

Vielen Dank für die Hilfe! :knutsch
Zuletzt geändert von Schmauser am 17.08.2015, 15:49, insgesamt 1-mal geändert.
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#17

17.08.2015, 15:48

nein das hast du jetzt falsch verstanden... so wie es dein anwalt jetzt geschrieben hat: nehmen wir Bezug auf die Verfügung des Gerichts vom 28.07.20215 und beantragen,
die am 17.08.2015 endende Frist um zwei Wochen, das heißt bis zum 31.08.2015 zu verlängern......
da müsste man jetzt auf die Bestätigung des Gerichts warten... aber wenn man das Wort stillschweigend verwendet, dann nicht....

naja, genau beim nächsten Mal :)

Man lernt nieeeee aus :lol:
Schmauser

#18

17.08.2015, 15:51

Ich hoffe jetzt einfach nur, dass es keine Probleme wegen der Fristverlängerung gibt.

Weil als er mit meinem Schreiben zurückkam, sagte er, das einzige wo ich nicht darauf unterschreiben darf ist z. B. Klage, Klageabweisung also in Verfahren; aber bei sowas wie Fristverlängerung ist es kein Problem, meinte er.
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#19

17.08.2015, 16:16

Dein Anwalt sollte sich wirklich mal § 53 BRAO durchlesen. Er muss, wenn er länger als 1 Woche kanzleiabwesend ist, einen Vertreter bestellen. Ich verstehe grundsätzlich das Problem von ihm nicht, einen Verlängerungsantrag zu unterschreiben, wenn er da ist. Und gerade beim LG sehe ich bei so einem Antrag durchaus ein Problem.
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Schmauser

#20

17.08.2015, 16:38

Das einzige was ich gut finde ist, dass ich zum Glück gesagt habe, dass ich denke dass meine Unterschrift unwirksam ist und ich deswegen den Text so gewählt hatte. Diese Bemerkung von mir bringt mich wenigstens auf die sichere Seite falls etwas sein sollte.
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