Betriebsprüfung - jetzt schnell Arbeitsvertrag

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luccimaus
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#11

12.07.2007, 11:57

Spätestens wenn sie bei maccels essen kommen und du bedienst sie, dann wissen sie es. Ob sie dann begeistert sind, ist die andere Sache
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Curry
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#12

12.07.2007, 12:07

Diese Formulierungen stehen aber in so gut wie jedem Arbeitsvertrag, das hat nichts mit "über den Tisch ziehen" zu tun. Diese Regelungen finde ich sogar für den Arbeitgeber sehr wichtig.
Curry

Optimisten haben gar keine Ahnung von den freudigen Überraschungen, die Pessimisten erleben.
StineP

#13

12.07.2007, 12:10

Der Meinung bin ich auch - stell dir mal vor, du arbeitest nachts in nem Lokal - ich würde als AG schon wissen wollen, warum du morgens zu nix zu gebrauchen bist, weil du völlig übermüdet bist.
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Curry
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#14

12.07.2007, 12:13

Eben, das finde ich auch ganz wichtig.
Curry

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luccimaus
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#15

12.07.2007, 19:20

Und, hast es deinen Chefs gebeichtet? Kopf noch dran?
Kannst ja mal berichten :-)
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crazybiker
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#16

15.07.2007, 19:59

Hallo, wenn ich auch nur selten hier meinen Senf dazugebe, also mehr der stille Leser bin, hat mich die Ursprungsfrage zu diesem Fred schon aufgeregt..... Da arbeitest Du schon 2 Jahre nach der Ausbildung in Deinem Betrieb und jetzt MUSS ein schriftlicher Arbeitsvertrag her? Wo gibts denn sowas? Das ist doch nicht vorgeschrieben, dass Du bei so einer Betriebsprüfung - keep cool, ist halb so wild - einen Vertrag vorlegen musst. Wenn jemand Muffe vor der BP hat, dann ist es doch Dein Boss.... und wegen der Nebenbeschäftigung.... also da verstehe ich die Aufregung auch nicht so ganz; dann soll Dein Chef halt besser bezahlen und dann brauchste keinen Nebenjob. Ich weiss, dass das leichter gesagt ist als getan.... aber Du machst das jetzt schon einige Zeit, ohne dass das jemand aufgefallen ist, also leidet doch Dein Arbeitseinsatz nicht unter der Zusatzarbeit..... Ich würde den Vertrag nicht unterschreiben....Ich sehe da gar keinen Anlass dazu.
Gruß Gerhard
Nachtrag: ich arbeite seit meinem 16. LJ beim Anwalt - nicht demselben *g* - mit 6jähriger Unterbrechung - und habe noch NIE einen schriftlichen Arbeitsverrag geschlossen. Lediglich einmal einen relativ formlosen Dreizeiler über Arbeitszeit und Vergütung über den auch früher gängigen Hungerlohn.
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