Vollstreckung von Tieren

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Dodo1706
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#11

11.07.2007, 16:59

Ich glaub, man muss da beantragen, die gleich versteigern zu lassen. Da gibts doch Versteigerungstermine... also ich würde versuchen, die durch den GV erst anzumelden und dann abholen... vielleicht geht das ja... Ich hatte damals auch nur tierisches Glück, dass das so abgelaufen ist. Oder ihr müsst eben vorher noch nen Stall anmieten bzw. der Mdt. muss das tun.
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jacqueline k
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#12

11.07.2007, 17:04

Ja, das ist ja mein Problem.

Ich dachte, wenn ich das Pferd pfände, komme ich schneller zum Geld (wobei die GV heutzutage ja auch net mehr so schnelle sind)

Dann kann ich ja bei der Gelegenheit gleich meine Frage hinterherschießen, ob schon mal jemand in den Niederlanden vollstreckt hat? Das stell ich mir nämlich ein biss´l schwieriger als das Pferd vor, da das ja in Deutschland steht. Oder täusch ich mich da? :wink1
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sunny84
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#13

11.07.2007, 17:05

Also ich meine mich zu erinnern, in der Schule gelernt zu haben, dass man auch die Früchte auf dem Feld pfänden kann. Da wird dann ne Tafel oder so am Rand vom Feld aufgestellt, aus der ersichtlich ist, dass die Früchte gepfändet sind. Sowas müsste doch dann bei nem Pferd auch gehen, oder?
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Dodo1706
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#14

11.07.2007, 17:12

Also Sunny... du machst einen ja gleich ganz verrückt mit deinen Früchten *g*

Von Vollstreckungen in den Niederlanden hab ich gleich gar keine Ahnung. Hab das selbe Problem momentan in grün. Will in Italien vollstrecken! Hab heute beim Überfliegen von einigen Internetseiten gelesen, dass einem da evtl. die deutsche Botschaft in den jeweiligen Ländern helfen kann... Weiß aber selber auch noch nicht mehr.
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luccimaus
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#15

11.07.2007, 17:16

*Hihihi* Ein Kuckucks-Branding auf dem Pferdepopo
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jacqueline k
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#16

11.07.2007, 17:19

Ja, super, dann muss ich mir doch noch mal einen schlauen Plan machen. Na, da mit den Früchten tritt glaub ich nicht ganz so zu. Das mit den Früchten ist ja ein Ertrag des Schuldners, wenn dem Schuldner nicht der Stall gehört, kann ich nicht den Gaul als "Frucht" pfänden, da es ja da nur zur Untermiete steht.

Na jut, muss ich wohl mal mein Glück versuchen, anders komm ich sonst nicht weiter.....

Trotzdem danke für die nette Unterstützung ........
:blumen
Blumige Grüße
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sunny84
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#17

11.07.2007, 21:59

Meinte das auch eher so, dass irgenwie im Stall vermerkt wird, dass das Pferd gepfändet ist und der GV das Pferd also nicht mitnehmen muss. Dann hätte der Gläubiger auch nicht das Problem, wo er das Pferd hinstellt, wenn der GV damit vor seiner Tür auftaucht.
Aber in deinem Fall wird das wohl eh nicht funktionieren, da der GV wegen dem relativ geringen Betrag wohl kaum das Pferd pfänden wird.
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#18

12.07.2007, 16:57

sorry ich lach mich grade kaputt... glaube aber auch dass aufgrund der hohen überpfändung die sache unverhältnismäßig sein wird und der gv bei dem zv-antrag allerhöchstens sau mäßig grinsen wird.

lg melanie
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butterflybabe
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#19

12.07.2007, 17:00

Ich würd vielleicht mal beim GV anrufen und ihn fragen, was er davon hält.
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idefix
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#20

14.07.2007, 12:45

Das mit der Pfandtafel ist gar keine schlechte Idee, dass soll sogar auch bei Tieren im Tierpark bzw. Zirkus angewandt werden können. Dass dient ja nur zur Sicherung der Forderung, da ich denke dass das Pferd mehr Wert ist, als die 50,00 €. Dass Geld ist dann zwar noch nich gezahlt, aber immerhin signalisiert die Pfandtafel, dass das Pferd gepfändet ist und falls es verkauft werden sollte, würde der Anteil an euren Mandanten gehen und es sieht jeder im Stall, dass der Besitzer des Pferdes Schulden hat.
Ja, ich habe ein Hobby. Ich lerne das Muster meiner Rauhputztapete auswendig. (Bernd das Brot)
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