Also ebenfalls bei allem Respekt: Was geht dich als UNBETEILIGTER an, ob jemand unter Betreuung steht und wann ja, welchen Aufgabenkreis der Betreuer hat?
Um solche Informationen zu erhalten, ist es ja wohl mehr als legitim, daß hierfür der Nachweis des rechtlichen Interesses gefordert wird.
Kopie von Betreuerausweis anfordern
- Adora Belle
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In §308 FamFG kannst du schon mal nachlesen, was das Betreuungsgericht unter welch engen gesetzlichen Voraussetzungen anderen öffentlichen Stellen mitteilen darf. Im Umkehrschluss kann man sich ausrechnen, wem was alles nicht mitgeteilt wird.
Im Übrigen gilt §13 Abs.2 FamFG, aus dem sich die Notwendigkeit des rechtlichen Interesses ergibt.
Im Übrigen gilt §13 Abs.2 FamFG, aus dem sich die Notwendigkeit des rechtlichen Interesses ergibt.
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Ich stimme Jupp zu
Mal anders rum gedacht, warum sollte ein Betreuer "irgendjemandem", der um Übersendung des Betreuerausweises in Kopie bittet ohne mitzuteilen, warum er den eigentlich sehen will, diesen in Kopie zusenden? Da sagt wirklich der gesunde Menschenverstand (auch ohne eventuell vorhandene Gesetzestexte), dass man sein Interesse dann schon darlegen muss.
Mal anders rum gedacht, warum sollte ein Betreuer "irgendjemandem", der um Übersendung des Betreuerausweises in Kopie bittet ohne mitzuteilen, warum er den eigentlich sehen will, diesen in Kopie zusenden? Da sagt wirklich der gesunde Menschenverstand (auch ohne eventuell vorhandene Gesetzestexte), dass man sein Interesse dann schon darlegen muss.
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Ich nicht. Wenn in #8 nach Gesetzestext/Entscheidung o.ä. gefragt wird, dann kann man diese Frage ruhig ernst nehmen.