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Verfasst: 10.07.2007, 11:11
von doxy123
„nach Diktat verreist" ist keine
empfehlenswerte Art zu unterschreiben. Ein solcher
Brief wirkt unpersönlich. Der Verfasser hat es nicht ein-
mal für nötig gehalten, selbst zu unterschreiben. Warum
nicht? Das könnte sich der Empfänger fragen ¬zu recht.

Außerdem: Taucht häufiger ein ,,nach Diktat verreist"
auf, könnte man sich ebenfalls fragen, wann der Betref-
fende überhaupt einmal in seinem Büro ist.

Diesen Tipp habe ich von Sekretaerinnen.de, deswegen würde ich es so wie StineP machen!

Verfasst: 10.07.2007, 11:50
von StineP
Muss mich doxy anschließen. Find das auch ne blöde Art...

Hab das mal unter eine Sache geschrieben, weil Chef das so wollte. Da rief Mandant an und fragte, wieso er das achreiben, aber nicht unterschreiben kann (dem war das mit dem Diktat auch nicht ganz klar... ) Daraufhin hab ich meinen Chef angehalten, das auch für unsere Mandanten verständlich zu machen. Wir weisen auch schon ca. 3 Wochen vor Urlaubsabwesenheit mit nem grauen Balken zwsichen Adresse und Betreff darauf hin, dass bald Urlaub ansteht, so wissen die schon vorher, dass Chef in diesem Zeitraum nicht da ist und dementsprechend auch nichts unterschreiben wird ;)

Verfasst: 10.07.2007, 12:39
von beast
Ich schreibe dann auch immer drunter:

xyz
Rechtsanwalt
(nach Diktat verreist)

LG

Verfasst: 10.07.2007, 12:44
von Alie
Wir schreiben auch immer drunter:

xyz
(vertretend für den urlaubsabwesenden Rechtsanwalt abc)

Wenn wir was schicken, was nur zur Kenntnis ist, wir aber befürchten, die Mandanten könnten anrufen, obwohl natürlich Rücksprache nicht unbedingt erforderlich ist, schreiben wir als letzten Satz auch noch dazu: "Herr Rechtsanwalt abc wird selbstverständlich nach seiner Urlaubsrückkehr unaufgefordert auf die Angelegenheit zurückkommen." Meistens bleiben die Mandanten dann schön still und warten. Oder wenn sie anrufen, wissen sie zumindest schon mal, dass ihr eigentlicher RA nicht da ist. Ist ja auch schon mal was.

Verfasst: 10.07.2007, 12:45
von butterflybabe
"Nach Diktat verreist" klingt blöd, aber uns fällt im Büro immer nichts besseres ein.

WEnn wir den Zusatz weggelassen haben, meinten die Mandanten am Telefon immer, der Anwalt, der unterschrieben hat, ist auch für das Schreiben verantwortlich. Sie wollen dann unbedingt diesen Anwalt sprechen, da es ja um dieses Schreiben geht.

Wir schreiben deshalb immer noch "in Vertretung für den urlaubsabwesenden RA xy" und dann noch drunter "nach Diktat verreist"

Verfasst: 10.07.2007, 12:53
von StineP
Aus dem Grunde immer unser letzter Satz: Für eventuelle Rückfragen steht Ihnen Herr RA...... nach seiner Urlaubsrückkehr am......... gern zur Verfügung. Da kann man nix falsch verstehen.

Verfasst: 10.07.2007, 15:26
von Kleeblatt
wie Pepples schreiben wir:

.....
XY
Rechtsanwalt

pro abs. Rechtsanwalt AB

Verfasst: 10.07.2007, 15:34
von Sarah
Wir sollen es so machen:

Mit freundlichen Grüßen
für RA XY:



AB
Rechtsanwalt

Verfasst: 10.07.2007, 16:24
von Tippse84
Also normal schreiben wir so:

(Name)
Rechtsanwalt

In der Urlaubsvertretung setzen wir dann einfach den Namen des Vertreters ein. Den meisten Mandanten fällt das dann gar nicht mehr auf, da wir oben im Briefkopf noch "Sachbearbeiter: Name" stehen haben!! Wir haben auf jeden Fall sehr selten Rückfragen o. ä.