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Re: sofortige Beschwerde gegen KFB

Verfasst: 21.10.2014, 21:30
von online
Offenbar wird Wiedereinsetzung in den vorigen Stand angestrebt. So nach dem Motto: "Diese Angestellte hat seit 20 Jahren den ersten Fehler gemacht beim Notieren der Frist, liebes Gericht, gewähre uns Wiedereinsetzung". :roll:

Re: sofortige Beschwerde gegen KFB

Verfasst: 21.10.2014, 21:33
von 13
:shock: 20 Jahre? Die Fred-Starterin ist Azubine! :mrgreen:
Außerdem zieht eine solche Masche in den ganz überwiegenden Fällen nicht. Die Verantwortung liegt nun mal in jedem Fall beim RA.

Re: sofortige Beschwerde gegen KFB

Verfasst: 21.10.2014, 21:35
von online
13, ich meinte nicht die Threadstarterin, sondern die in #8 und Deinem Posting angesprochene Angestellte, die es auf sich nehmen soll, zu behaupten, sie hätte die Frist falsch eingetragen.

Re: sofortige Beschwerde gegen KFB

Verfasst: 21.10.2014, 21:37
von 13
Ich habe das so verstanden, dass die Fred-Starterin die Sache auf sich nehmen will. 8)

Re: sofortige Beschwerde gegen KFB

Verfasst: 22.10.2014, 06:15
von online
Ja, das wurde ja aber gleich verneint, weil der RA verantwortlich ist für die Fristen, die die Auszubildende einträgt. Danach ging es um Angestellte. Wobei auch gleich aufgeführt wurde, dass diese dann - wahrheitswidrig! - an Eides Statt versichern müsste, dass sie es war, die die Frist notiert hat.

Re: sofortige Beschwerde gegen KFB

Verfasst: 22.10.2014, 09:17
von ReNo2014
Ja da habt ihr vollkommen Recht. Ich habe gerade in der Rechtsbehelfsbelehrung gesehen, dass dort dick und fett steht, binnen eines Monats soll die sofortige Beschwerde eingelegt werden und nicht wie in den angegebenen Fristen und Ausführungen des Gerichts binnen zwei Wochen *g* :lol:

Re: sofortige Beschwerde gegen KFB

Verfasst: 22.10.2014, 09:19
von mrsgoalkeeper
Auch damit kommt Ihr m.E. nicht weiter. Ich meine mich erinnern zu können, dass es mittlerweile Entscheidungen gibt, dass sich ein RA nicht auf die Rechtsbehelfsbelehrung verlassen darf. Das dürfte erst recht gelten, wenn sie so offensichtlich fehlerhaft ist, dass es auch ein Blinder erkennen kann :pfeif

Du hast immer noch nicht gesagt, was genau ihr angreift :roll: Vielleicht beantwortest Du einfach mal die Fragen die Dir gestellt werden, das würde es für alle, die Dir helfen wollen, einfacher machen :roll:

Re: sofortige Beschwerde gegen KFB

Verfasst: 22.10.2014, 09:39
von Liesel
mrsgoalkeeper hat geschrieben:Auch damit kommt Ihr m.E. nicht weiter. Ich meine mich erinnern zu können, dass es mittlerweile Entscheidungen gibt, dass sich ein RA nicht auf die Rechtsbehelfsbelehrung verlassen darf.
:zustimm

Re: sofortige Beschwerde gegen KFB

Verfasst: 22.10.2014, 09:58
von Fensterbank
online hat geschrieben:Ja, das wurde ja aber gleich verneint, weil der RA verantwortlich ist für die Fristen, die die Auszubildende einträgt. Danach ging es um Angestellte. Wobei auch gleich aufgeführt wurde, dass diese dann - wahrheitswidrig! - an Eides Statt versichern müsste, dass sie es war, die die Frist notiert hat.
Da muss ich mich kurz einklinken, weil man mir von vielen Seiten versucht hat beizubringen, dass eine solche (durchaus dann auch falsche) EV völlig normal sei und eine ReFa das mal machen müsste. Das sagte auch mein Noch-Chef zu mir. "Ach, das muss eine Angestellte mal machen und dann ist es wieder gut".

Ich musste das bisher noch nicht, aber viele ReFa meinten zu mir, das wäre normal, so eine EV müssten alle mal für ihren Chef abgeben, wenn die etwas verschlafen. Ich denke auch, das ist es, was die Fredstarterin u. U. sogar meint.

Denn ich wäre bspw. auch nicht begeistert, sowas ablegen zu müssen mit dem wissen, dass ich es so gar nicht gemacht habe und ein solch gravierender Fehler dann auf meine Kosten geht. :shock:

Re: sofortige Beschwerde gegen KFB

Verfasst: 22.10.2014, 10:06
von mrsgoalkeeper
Auch im Berufsleben soll es das Wort "nein" geben :pfeif