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Verfasst: 07.07.2007, 13:22
von Blockflöte
Wir hatten auch mal ne Mandantin, die rumerzählt hat, sie habe zigtausend DM Anwaltskosten gezahlt, dabei waren das nicht die Kosten, sondern der Streitwert! Soviel dazu. :wink:

Verfasst: 08.07.2007, 11:15
von Andreas
Das kam mir auch grad in den Sinn, diese Verwechslung. Möglicherweise ist das hier auch so ?

Übrigens schiebe ich den Beitrag mal raus aus dem Jobbereich, weil es keine das Arbeitsverhältnis betreffende Frage ist.

Verfasst: 08.07.2007, 13:05
von 13
Mit solchen Äußerungen würde ich ebenfalls verdammt vorsichtig umgehen. Solange man den RA nicht dazu gehört hat, ist eher davon auszugehen, da liegt eine Verwechselung vor. Dabei ist - wie schon genannt - besonders "beliebt", Zahlbetrag und Streitwert durcheinander zu bekommen.
Wenn es wirklich so sein sollte, hätte ich spontan gesagt, entweder ist der RA klamm oder ein Abzocker oder er will den Fall wegen Ahnungslosigkeit/Arbeitsintensität loswerden. Auf jeden Fall ist das mit den Standesregeln keinesfalls zu vereinbaren. Eine entsprechende Anzeige bei den zuständigen Stellen wäre fällig. Auch Honorarvereinbarung rechtfertigt keinen Wucher.