mein chef hat ahnung von den gebühren, ich bin die, die ohne ahnung ist in diesem fall. Leider.
aber dein gedankengang ist gar nicht so unübel........ und macht natürlich nachdenklich.
Überzogene RA-Gebühren
- schneeflocke
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- Registriert: 25.11.2006, 16:59
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Erst einmal vielen lieben Dank für Eure Antworten.
@ Andreas
Den Vorstellungsthread habe ich leider nicht gefunden. Deshalb hatte ich Dir eine PN geschickt. Sorry, aber leider bin ich so schlau wie zuvor .
Dann ergab es sich erst gestern, dass ich die Rechnung zu Gesicht bekam. Leider sehen mein Schwager und ich uns nicht so oft und da er beruflich sehr eingespannt ist, eigentlich eher selten. Da er in diesen Sachen aber sehr unsicher ist, wollte ich ihn auf keinen Fall im Regen stehen lassen.
Ich komme erst am Dienstag wieder ins Büro und erst dann hätte ich meinen Chef fragen können. Es ist wohl eher meine Ungeduld, die mich umgetrieben hat .
@ schneeflocke
Mir geht es ebenso. Die Gebührenrechnungen werden von meinem Chef diktiert. Ich rechne nur nach, ob die Mehrwertsteuer richtig berechnet und richtig addiert wurde. Durch obigen Fall habe ich hierher gefunden und mich u. a. via Internet ein wenig in die RVG einlesen können. Ich werde sicher NIE in die Verlegenheit kommen, eine Rechnung selbst erstellen zu müssen. Aber ganz ahnungslos möchte ich dennoch nicht bleiben .
Eure Antworten haben meine Vermutung bestätigt, dass die Rechnung so nicht in Ordnung ist. Das reicht mir eigentlich auch schon. Ich werde meinen Chef morgen fragen, wo man RA-Rechnungen prüfen lassen kann. Damit ist meinem Schwager schon geholfen.
Noch einmal vielen lieben Dank an Euch alle. Und es wäre gaaaaaanz lieb, wenn ich einen Link bekommen könnte, damit ich mich vorstellen kann. Das würde ich gerne nachholen.
Liebe Grüße
appollonia
@ Andreas
Den Vorstellungsthread habe ich leider nicht gefunden. Deshalb hatte ich Dir eine PN geschickt. Sorry, aber leider bin ich so schlau wie zuvor .
Dann ergab es sich erst gestern, dass ich die Rechnung zu Gesicht bekam. Leider sehen mein Schwager und ich uns nicht so oft und da er beruflich sehr eingespannt ist, eigentlich eher selten. Da er in diesen Sachen aber sehr unsicher ist, wollte ich ihn auf keinen Fall im Regen stehen lassen.
Ich komme erst am Dienstag wieder ins Büro und erst dann hätte ich meinen Chef fragen können. Es ist wohl eher meine Ungeduld, die mich umgetrieben hat .
@ schneeflocke
Mir geht es ebenso. Die Gebührenrechnungen werden von meinem Chef diktiert. Ich rechne nur nach, ob die Mehrwertsteuer richtig berechnet und richtig addiert wurde. Durch obigen Fall habe ich hierher gefunden und mich u. a. via Internet ein wenig in die RVG einlesen können. Ich werde sicher NIE in die Verlegenheit kommen, eine Rechnung selbst erstellen zu müssen. Aber ganz ahnungslos möchte ich dennoch nicht bleiben .
Eure Antworten haben meine Vermutung bestätigt, dass die Rechnung so nicht in Ordnung ist. Das reicht mir eigentlich auch schon. Ich werde meinen Chef morgen fragen, wo man RA-Rechnungen prüfen lassen kann. Damit ist meinem Schwager schon geholfen.
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Hallo appollonia,
schau mal hier :
http://www.foreno.de/viewforum.php?f=16
Das ist der Vorstellungsbereich des Forums.
Da einfach einen neuen Beitrag eröffnen, so wie du es hier getan hast
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Da einfach einen neuen Beitrag eröffnen, so wie du es hier getan hast
Übrigens ist der Vorschlag, die Festsetzung der Vergütung durch den Auftraggeber beantragen zu lassen, sehr interessant
Ist mir noch nie aufgefallen, daß auch der Mdt. das kann
Allerdings würde ich das an Stelle des hier Betroffenen nicht tun, sondern vielmehr darauf hinweisen, daß die Gebühren in dieser Form nicht angefallen sind. Da die Geschäftsgebühr sowieso im Kostenfestsetzungsverfahren nicht festgesetzt werden kann, sollte also eine andere Lösung gefunden werden, sprich ein vernünftiges Schreiben an den RA, welche Gebühren angefallen sind und welche nicht und warum nicht
Und dann sollte noch um Ausstellung einer ordnungsgemäßen Rechnung gem. § 10 RVG gebeten werden und angekündigt, daß hinsichtlich berechtigter Gbeührentatbestände selbstverständlich Zahlungsbereitschaft besteht.
Ist mir noch nie aufgefallen, daß auch der Mdt. das kann
Allerdings würde ich das an Stelle des hier Betroffenen nicht tun, sondern vielmehr darauf hinweisen, daß die Gebühren in dieser Form nicht angefallen sind. Da die Geschäftsgebühr sowieso im Kostenfestsetzungsverfahren nicht festgesetzt werden kann, sollte also eine andere Lösung gefunden werden, sprich ein vernünftiges Schreiben an den RA, welche Gebühren angefallen sind und welche nicht und warum nicht
Und dann sollte noch um Ausstellung einer ordnungsgemäßen Rechnung gem. § 10 RVG gebeten werden und angekündigt, daß hinsichtlich berechtigter Gbeührentatbestände selbstverständlich Zahlungsbereitschaft besteht.
Vielen Dank für den Link, Andreas. Augen auf im Straßenverkehr, appollonia .
Vorstellung ... so viel Zeit muss einfach sein.
Liebe Grüße
appollonia
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- schneeflocke
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Andreas, ich habe mir so viel Mühe gegeben, den Weg zu beschreiben...... und wär im Traum nicht drauf gekommen, den Link zu schicken.......
- 13
- NORTHERN DINO
- ...ist hier unabkömmlich !
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- Registriert: 02.04.2006, 21:36
- Beruf: Dibbel-Ribbel i.R.
- Wohnort: Siehe Flagge
...und wieder etwas dazugelernt...
~ Grüßle ~
Veni, vidi, violini (Ich kam, ich sah, ich vergeigte)...
>>> Bitte keine Sachfragen per pN.
Nutze das Forum zum Vorteil aller! <<<
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Das lernt man, wenn man auf dem Weg zum Fachwirt ist - hat mich auch gewundert, dass Lappe sowas in der Kurseinheit schreibt. Aber es steht tatsächlich im Gesetz. Aber die Mandanten haben das offensichtlich noch nie gelesen, deshalb macht es auch keiner und kein Anwalt wird seinen Auftraggeber auf diese Möglichkeit hinweisen - erstens wissen die Anwälte das ja üblicherweise auch nicht und zweitens... nun ja....Andreas hat geschrieben:Übrigens ist der Vorschlag, die Festsetzung der Vergütung durch den Auftraggeber beantragen zu lassen, sehr interessant
Ist mir noch nie aufgefallen, daß auch der Mdt. das kann