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Verfasst: 20.06.2007, 15:45
von Strubbel
Ach so. Ja dann würde ich dem Gericht auch einfach nur mitteilen, dass der SW nicht so ist, wie angegeben, sondern so wie jetzt geschrieben.

Dann monieren die das bei der Gegenseite und die müssen den Antrag korrigiert einreichen.

Verfasst: 20.06.2007, 15:47
von Gast
Aber, das ist doch ein riesiger Unterschied. Statt 198.000 mal eben 397.000 zu nehmen.

Verfasst: 20.06.2007, 15:50
von Curry
Mal ehrlich, das ist ja wohl frech!

Verfasst: 20.06.2007, 15:54
von Strubbel
Seh ich auch so. Andereseits: Irren ist männlich äh menschlich :duckrenn

Verfasst: 20.06.2007, 16:27
von tobik9
Ja, stimmt, schon frech! Wir haben schon gekämpft, dass der Streitwert soweit runtergeht. Eigentlich hätte die es wissen müssen!!

Aber ein Versuch war´s doch wert :wink:

Verfasst: 20.06.2007, 17:29
von 13
Wenn der Streitwert festgesetzt wurde, ist das ein schon fast unverschämter Versuch, Gebühren zu schinden. So etwas bügelt man mit 1 Satz ab:

...wird mitgeteilt, dass die Rechnung der Gegenseite unter Missachtung der Streitwertfestsetzung vom.. erstellt worden und daher zu berichtigen ist.

Verfasst: 20.06.2007, 20:39
von tobik9
Danke Dir 13 !!!

lg

Verfasst: 20.06.2007, 22:14
von 13
Keine Ursache. Gruß über die Elbe! :wink: