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Re: Zustellung von Anwalt zu Anwalt ??

Verfasst: 19.11.2013, 15:39
von gkutes
ALLE Vergleiche, die nicht durch das Gericht zugestellt werden (also mit EB, wie Liesel gefragt hat) müssen vAzA zugestellt werden.

Re: Zustellung von Anwalt zu Anwalt ??

Verfasst: 19.11.2013, 15:41
von Daisy
Ich schaue mir mal den Beschluss morgen früh an und melde mich wieder. Dann kann ich genau sagen, was darüber steht.

Re: Zustellung von Anwalt zu Anwalt ??

Verfasst: 19.11.2013, 15:41
von peppo
Na, wenn das Ding mit EB vom Gericht kam, wird das Gericht auch an die Gegenseite mit EB versandt haben, was wiederum zur Folge hat, dass dort die Zustellung nachgewiesen ist und ein Antrag auf Erteilung der vollstreckbaren Ausfertigung ausreicht und nicht erst nach § 195 ZPO zugestellt werden muss.

Zugestellt werden muss übrigens auch keine vollstreckbare Ausfertigung, wenn nicht einer der Sonderfälle des § 750 II ZPO vorliegt. Titel - Klausel - Zustellung ist regelmäßig - zumindest hinsichtlich Klausel und Zustellung - als Aufzählung und nicht als Reihenfolge zu verstehen.

Re: Zustellung von Anwalt zu Anwalt ??

Verfasst: 20.11.2013, 10:11
von Daisy
Jetzt bin ich auf Arbeit und habe mir die Akte angeschaut ...

Also, ich habe einen Beschluss, in dem nach § 278 Abs. 6 ZPO festgestellt wird, dass zwischen den Parteien ein Vergleich zustande gekommen ist. Der Beschluss wurde uns mit EB vom Gericht übersandt.

Re: Zustellung von Anwalt zu Anwalt ??

Verfasst: 20.11.2013, 12:57
von peppo
Daisy hat geschrieben:Jetzt bin ich auf Arbeit und habe mir die Akte angeschaut ...

Also, ich habe einen Beschluss, in dem nach § 278 Abs. 6 ZPO festgestellt wird, dass zwischen den Parteien ein Vergleich zustande gekommen ist. Der Beschluss wurde uns mit EB vom Gericht übersandt.
Dann beantrage beim Gericht die vollstreckbare Ausfertigung, die Zustellung dürfte das Gericht dann automatisch vermerken.

Re: Zustellung von Anwalt zu Anwalt ??

Verfasst: 20.11.2013, 15:49
von Daisy
Okay, dann beantrage ich die vollstreckbare. Und von Anwalt zu Anwalt brauche ich dann nicht zustellen. Richtig so?

Re: Zustellung von Anwalt zu Anwalt ??

Verfasst: 20.11.2013, 21:11
von peppo
Richtig so.

Re: Zustellung von Anwalt zu Anwalt ??

Verfasst: 29.01.2014, 11:32
von Sveta
Auch ich habe hier eine Frage:
Mir liegt momentan nur das Protokoll der öffentlichen Sitzung vor, aus dem hervorgeht, dass ein Vergleich geschlossen wurde.
Das ist doch noch kein Titel, oder?
Wie kann ich vollstrecken?

Re: Zustellung von Anwalt zu Anwalt ??

Verfasst: 29.01.2014, 11:34
von Liesel
Wieso sollte das kein Titel sein, wenn der Vergleich(stext) im Protokoll steht?

Re: Zustellung von Anwalt zu Anwalt ??

Verfasst: 29.01.2014, 11:35
von Sveta
Ok, also vollstreckbare Ausfertigung beantragen und über Gerichtsvollzieher zustellen lassen?