Zustellung von Anwalt zu Anwalt ??

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gkutes

#11

19.11.2013, 15:39

ALLE Vergleiche, die nicht durch das Gericht zugestellt werden (also mit EB, wie Liesel gefragt hat) müssen vAzA zugestellt werden.
Daisy

#12

19.11.2013, 15:41

Ich schaue mir mal den Beschluss morgen früh an und melde mich wieder. Dann kann ich genau sagen, was darüber steht.
peppo
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#13

19.11.2013, 15:41

Na, wenn das Ding mit EB vom Gericht kam, wird das Gericht auch an die Gegenseite mit EB versandt haben, was wiederum zur Folge hat, dass dort die Zustellung nachgewiesen ist und ein Antrag auf Erteilung der vollstreckbaren Ausfertigung ausreicht und nicht erst nach § 195 ZPO zugestellt werden muss.

Zugestellt werden muss übrigens auch keine vollstreckbare Ausfertigung, wenn nicht einer der Sonderfälle des § 750 II ZPO vorliegt. Titel - Klausel - Zustellung ist regelmäßig - zumindest hinsichtlich Klausel und Zustellung - als Aufzählung und nicht als Reihenfolge zu verstehen.
Daisy

#14

20.11.2013, 10:11

Jetzt bin ich auf Arbeit und habe mir die Akte angeschaut ...

Also, ich habe einen Beschluss, in dem nach § 278 Abs. 6 ZPO festgestellt wird, dass zwischen den Parteien ein Vergleich zustande gekommen ist. Der Beschluss wurde uns mit EB vom Gericht übersandt.
peppo
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#15

20.11.2013, 12:57

Daisy hat geschrieben:Jetzt bin ich auf Arbeit und habe mir die Akte angeschaut ...

Also, ich habe einen Beschluss, in dem nach § 278 Abs. 6 ZPO festgestellt wird, dass zwischen den Parteien ein Vergleich zustande gekommen ist. Der Beschluss wurde uns mit EB vom Gericht übersandt.
Dann beantrage beim Gericht die vollstreckbare Ausfertigung, die Zustellung dürfte das Gericht dann automatisch vermerken.
Daisy

#16

20.11.2013, 15:49

Okay, dann beantrage ich die vollstreckbare. Und von Anwalt zu Anwalt brauche ich dann nicht zustellen. Richtig so?
peppo
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#17

20.11.2013, 21:11

Richtig so.
Sveta

#18

29.01.2014, 11:32

Auch ich habe hier eine Frage:
Mir liegt momentan nur das Protokoll der öffentlichen Sitzung vor, aus dem hervorgeht, dass ein Vergleich geschlossen wurde.
Das ist doch noch kein Titel, oder?
Wie kann ich vollstrecken?
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Liesel
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#19

29.01.2014, 11:34

Wieso sollte das kein Titel sein, wenn der Vergleich(stext) im Protokoll steht?
LEBE DEN MOMENT

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Nichts ist für immer, nur der Moment zählt ganz allein.
(UNHEILIG)
Sveta

#20

29.01.2014, 11:35

Ok, also vollstreckbare Ausfertigung beantragen und über Gerichtsvollzieher zustellen lassen?
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