Die Frage ist, wie verbuchst Du das sonst? Einfach als Guthaben unter Gebühren ohne Gebührensollstellung? Ich kann mir ja auch von einem Mandanten 500,00 € in die Hand geben lassen. Verbuchen muss ich es (schließlich kriegt er ja auch eine Quittung über den Betrag), aber deswegen bin ich ja nicht gezwungen, dem jetzt sofort eine Rehnung zu stellen.Ulili hat geschrieben:Brauche ich für den Vorschuss eine richtige Rechnung mit fortld. Nummer, Angabe von Mehrwertsteuer etc. ?
Aber wenn der Mandant ein Unternehmen ist, welches ja selbst auch Buchhaltung betreibt, dann wird der mit Sicherheit auf die Übersendung einer Rechnung bestehen. Und er kann insoweit diese auch nur dann steuerlich geltend machen, wenn es sich um eine ordentlich ausgestellte Rechnung handelt (also mit Mehrwertsteuer und Rechnungsnummer usw.).
Bevor ich also jetzt überlege, ob der Mandant eine Rechnung benötigt oder nicht, mache ich lieber einheitlich alle Rechnungen mit Mehrwertsteuer und Rechnungsnummer.