Vorschussrechnung / Endabrechnung

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Anahid
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...ist hier unabkömmlich !
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#11

19.09.2013, 14:30

Ulili hat geschrieben:Brauche ich für den Vorschuss eine richtige Rechnung mit fortld. Nummer, Angabe von Mehrwertsteuer etc. ?
Die Frage ist, wie verbuchst Du das sonst? Einfach als Guthaben unter Gebühren ohne Gebührensollstellung? Ich kann mir ja auch von einem Mandanten 500,00 € in die Hand geben lassen. Verbuchen muss ich es (schließlich kriegt er ja auch eine Quittung über den Betrag), aber deswegen bin ich ja nicht gezwungen, dem jetzt sofort eine Rehnung zu stellen.

Aber wenn der Mandant ein Unternehmen ist, welches ja selbst auch Buchhaltung betreibt, dann wird der mit Sicherheit auf die Übersendung einer Rechnung bestehen. Und er kann insoweit diese auch nur dann steuerlich geltend machen, wenn es sich um eine ordentlich ausgestellte Rechnung handelt (also mit Mehrwertsteuer und Rechnungsnummer usw.).

Bevor ich also jetzt überlege, ob der Mandant eine Rechnung benötigt oder nicht, mache ich lieber einheitlich alle Rechnungen mit Mehrwertsteuer und Rechnungsnummer.
:katze2 Jeder Tag ist ein Geschenk ... aber manche sind einfach grottenschlecht verpackt. :katze1
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Sabbi
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#12

19.09.2013, 14:48

Anahid, das hast du toll erklärt ;)

Such grad ganz verzweifelt den "Gefällt mir"-Button ;)
Ulili
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#13

19.09.2013, 15:03

Sabbi hat geschrieben:Anahid, das hast du toll erklärt ;)

Such grad ganz verzweifelt den "Gefällt mir"-Button ;)


Beides :wink1


... manchmal habe ich das Gefühl, bei uns ist alles anders ... aber ja, wir verbuchen es dann zum Schluss. Also in der Schlussrechnung abzüglich Vorschuss vom xx
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