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Re: Berichtigung oder Erinnerung gegen KFB

Verfasst: 06.11.2015, 10:15
von Frau Cindy
Ich schließe mal an meinen eigenen Fred an. Wieder einmal stellt sich mir die Frage, ob ich gegen einen KFB Erinnerung einlege oder aber Berichtigung beantrage:

KFA über 200,00 €. Festgesetzt wurden abzüglich erstatteter GK 100,00 €. Eigentlich müssten es aber 150,00 € sein. Im KFB ist keine Begründung zur Absetzung enthalten. Beim Durchrechnen hat sich ergeben, dass die Terminsgebühr nebst Umsatzsteuer abgesetzt wurde.

Ist das jetzt eine offensichtliche Unrichtigkeit, weil die Begründung fehlt und ich muss Berichtigung beantragen? Oder sollte ich doch eher Erinnerung einlegen, weil ich meine, dass die Terminsgebühr abgesetzt wurde? :kopfkratz Zur Not mache ich vorsorglich beides, aber interessieren würde es mich schon.

Re: Berichtigung oder Erinnerung gegen KFB

Verfasst: 06.11.2015, 10:21
von Anahid
Grundsätzlich telefoniere ich immer kurz mit dem Rechtspfleger, wenn ich eine Unstimmigkeit feststelle. Zum Teil kommt dann raus, dass eine Gebühr einfach "übersehen" wurde. Würde ich also hier auch machen. Entweder er lenkt ein und berichtigt von sich aus oder aber Du legst Erinnerung ein. Eine "offensichtliche Unrichtigkeit", wie bei einem Zahlendreher oder so dürfte das m.E. nicht sein.

Re: Berichtigung oder Erinnerung gegen KFB

Verfasst: 06.11.2015, 11:05
von 13
Wird bei der Prüfung des KFB festgestellt, dass offenbar eine Gebühr unberücksichtigt geblieben ist, kann es sich sowohl um einen Additionsfehler (--> § 319 ZPO) als auch um Absicht des Rpfl. handeln (--> Erinnerung). Ich würde auch umgehend nach dem Grund fragen und dann ggf. RM einlegen.

Re: Berichtigung oder Erinnerung gegen KFB

Verfasst: 06.11.2015, 15:21
von Frau Cindy
Bedauerlicherweise kann ich den Rechtspfleger nicht telefonisch erreichen, da für Verfahren gegen meine Beklagte Rechtspfleger anderer Gerichte zur Unterstützung herangezogen worden seien.

Ich werde dann also Berichtigung und hilfsweise Erinnerung beantragen. Mal schauen, was bei rumkommt.

Danke euch.

Re: Berichtigung oder Erinnerung gegen KFB

Verfasst: 06.11.2015, 16:14
von 13
Ein guter Weg.

Re: Berichtigung oder Erinnerung gegen KFB

Verfasst: 06.11.2015, 16:17
von Maddien
Ein Hamburger AG? Tun sie endlich "etwas" gegen 6+ Monate bei der Bearbeitung simpelster KFA? (...)

Re: Berichtigung oder Erinnerung gegen KFB

Verfasst: 06.11.2015, 16:31
von 13
Maddien hat geschrieben:Ein Hamburger AG? Tun sie endlich "etwas" gegen 6+ Monate bei der Bearbeitung simpelster KFA? (...)
:schock :schock Ist das jetzt Dein Ernst?

Re: Berichtigung oder Erinnerung gegen KFB

Verfasst: 06.11.2015, 16:54
von Ciara
13 hat geschrieben:
Maddien hat geschrieben:Ein Hamburger AG? Tun sie endlich "etwas" gegen 6+ Monate bei der Bearbeitung simpelster KFA? (...)
:schock :schock Ist das jetzt Dein Ernst?
In Zivilsachen leider ja. Da ist man bei den Familiengerichten noch besser dran.

Re: Berichtigung oder Erinnerung gegen KFB

Verfasst: 06.11.2015, 17:30
von Maddien
Das LG knüpft jetzt leider nahtlos daran an.

"Oh, da sind wir leider viel zu knapp besetzt".

Aber Hauptsache erstmal bereits jetzt Anmeldestop für Studienbeginn Rpfl im Oktober2016.

Von den Nachlassgerichten brauchste gar nicht erst anfangen. Alles was da auf die Rechtspfleger übertragen ist, liegt monatelang. Die armen "Verbliebenen" auf den Stühlen dort...

Neulich hab ich beim AG Blankenese angerufen, weil wir seit 3 Monaten nichts von einem KFA gehört haben, bei dem von beiden Seiten alles auf dem Tisch liegt. Der Schuldner tanzt uns auf der Nase rum (aka "Holt Euch doch erstmal nen Titel") und beim Gericht passiert - nichts. Auskunft: "Ja, die roten Akten haben wir erst seit 3 Monaten bei uns, die werden halt so nebenbei mit bearbeitet. Die Rpflin ist erst in zwei Wochen wieder da, ich kann ihr gerne nen Zettel hinlegen."

Re: Berichtigung oder Erinnerung gegen KFB

Verfasst: 06.11.2015, 18:13
von 13
Ach du liebe Güte. Ich glaubte, von Nds. schon einiges gewöhnt zu sein, aber da sind wir ja im Zivilbereich Gold gegen. Und das, obwohl das eigene Obergericht uns quasi verboten hat, bei einfachen Sachen zur Beschleunigung ohne Anhörung festzusetzen. Mir ist diese Entscheidung allerdings regelmäßig "entfallen"... :pfeif :teufel
Ich habe oft den KFB am Tage des KFA-Eingangs erlassen. Dass die Gerichte in HH mit einer derartigen Arbeitsweise bei der eigenen Verwaltung durchkommen, besagt schon viel über die Personalpolitik. Die Politiker wollte es so, jetzt haben sie es. :patsch
Und ob das im F-Bereich so bleibt, glaube ich angesichts der Flüchtlingskrise auch nicht. Viele F-Abteilungen sind jetzt schon dicht.
In Berlin soll es angeblich noch schlimmer sein... :roll: